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   OLG Köln, 31.03.2017 - 1 Ws 137/16   

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https://dejure.org/2017,11238
OLG Köln, 31.03.2017 - 1 Ws 137/16 (https://dejure.org/2017,11238)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.2017 - 1 Ws 137/16 (https://dejure.org/2017,11238)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 2017 - 1 Ws 137/16 (https://dejure.org/2017,11238)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Entziehen" i.S. von § 235 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • rechtsportal.de

    BGB § 1632 Abs. 1 ; StGB § 235 Abs. 2 Nr. 1
    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Entziehen" i.S. von § 235 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorsätzliche Kindesentziehung bei Verbringen der Kinder ins Ausland?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit der Kindesentziehung auch bei gemeinsamem Sorgerecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hinreichender Tatverdacht einer vorsätzlichen Kindesentziehung bei Verbringen der Kinder ins Ausland - Mögliche Strafbarkeit auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 174
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 410/14

    Freiheitsberaubung (eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeit; Freiheitsentziehung

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2017 - 1 Ws 137/16
    Ein "Entziehen" liegt vor, wenn der Täter die Personensorge, also die Pflicht und das Recht der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils zur Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung und Aufenthaltsbestimmung durch räumliche Trennung für eine gewisse, nicht nur ganz vorübergehende Dauer so wesentlich beeinträchtigt wird, dass sie nicht mehr ausgeübt werden kann (BGH NStZ 2015, 338; BGHSt 16, 58 [61]; NK-StGB- Sonnen , 4. Auflage 2016, § 235 Rz. 14).
  • BGH, 18.06.1970 - III ZR 95/68

    Anklage - Legalitätsprinzip - Ermessensentscheidungen - Tatverdacht -

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2017 - 1 Ws 137/16
    Dazu müssen zwar gewisse Belastungsmomente erwiesen sein, jedoch darf die Aufklärung von Widersprüchen zwischen den Angaben des Angeschuldigten und den vorhandenen Beweisergebnissen der Hauptverhandlung überlassen bleiben (vgl. BGH NJW 1970, 1543, 1544).
  • OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00

    Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit anhand Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2017 - 1 Ws 137/16
    Die Wahrscheinlichkeit muss aber so groß sein, dass es einer Entscheidung des erkennenden Gerichts bedarf, um festzustellen, ob noch bestehende Zweifel gerechtfertigt sind (vgl. KK-StPO- Treier , a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 203 Rn. 2; OLG Naumburg B. v. 5.12.2000 - 1 Ws 496/00).
  • BGH, 21.04.1961 - 4 StR 20/61

    Nichtvorliegen eines Strafantrages - Verletzung von Verfahrensrechten

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2017 - 1 Ws 137/16
    Ein "Entziehen" liegt vor, wenn der Täter die Personensorge, also die Pflicht und das Recht der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils zur Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung und Aufenthaltsbestimmung durch räumliche Trennung für eine gewisse, nicht nur ganz vorübergehende Dauer so wesentlich beeinträchtigt wird, dass sie nicht mehr ausgeübt werden kann (BGH NStZ 2015, 338; BGHSt 16, 58 [61]; NK-StGB- Sonnen , 4. Auflage 2016, § 235 Rz. 14).
  • OLG Stuttgart, 09.09.1998 - 17 UF 309/98

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen das im

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2017 - 1 Ws 137/16
    Ein einseitiges Abrücken hiervon gibt dem anderen Elternteil ggf. einen Herausgabeanspruch gemäß § 1632 Abs. 1 BGB (OLG Stuttgart FamRZ 1999, 39; Palandt- Götz , BGB, 76. Auflage 2017, § 1632 Rz. 4).
  • OLG Koblenz, 22.09.2021 - 1 Ws 481/21

    Erledigung der Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus wegen Fehleinweisung

    Die gegen die Entscheidungen jeweils eingelegten sofortigen Beschwerden des Untergebrachten verwarf der Senat mit Beschlüssen vom 5. April 2016 (1 Ws 137/16, Bl. 123 ff. VH), 15. Mai 2017 (1 Ws 210/17, Bl. 240 ff. VH) und 7. Mai 2018 (1 Ws 202/18, Bl. 370 ff. VH), auf die wegen des bisherigen Vollzugsverlaufs Bezug genommen wird.
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