Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 15.08.2014 - 11 Wx 35/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Gewässerrandstreifen betreffenden Vorkaufsrechts in Übergangsfällen
- Justiz Baden-Württemberg
§ 433 BGB, Art 17 Abs 2 RBerG BW vom 29.07.2014
Grundbuchverfahren in Baden-Württemberg: Zwischenverfügung des Grundbuchamt über die Vorlage eines Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Gewässerrandstreifen betreffendes Vorkaufsrecht durch eine von der Gemeinde verschiedene Wasserbehörde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Gewässerrandstreifen betreffenden Vorkaufsrechts in Übergangsfällen
- rechtsportal.de
Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Gewässerrandstreifen betreffenden Vorkaufsrechts in Übergangsfällen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Falsche Behörde angegeben: Zwischenverfügung ist aufzuheben!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Achern, 02.04.2014 - ACH015 GRG 192/14
- OLG Karlsruhe, 15.08.2014 - 11 Wx 35/14
Papierfundstellen
- BauR 2015, 170
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 23.05.2014 - 34 Wx 135/14
Grundbuchberichtigungsverfahren: Voraussetzungen einer Zwischenverfügung bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.2014 - 11 Wx 35/14
a) Eine Zwischenverfügung darf nicht nur die dem Vollzug des Antrags entgegenstehenden Hindernisse aufzeigen, sondern muss auch die Mittel benennen, mit denen diese Hindernisse beseitigt werden können; dies gilt auch dann, wenn der Antragsteller durch eine rechtskundige Person vertreten wird (OLG München BeckRS 2014, 10899).