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   OLG Karlsruhe, 24.10.2002 - 9 U 49/02   

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https://dejure.org/2002,5184
OLG Karlsruhe, 24.10.2002 - 9 U 49/02 (https://dejure.org/2002,5184)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.10.2002 - 9 U 49/02 (https://dejure.org/2002,5184)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 9 U 49/02 (https://dejure.org/2002,5184)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers; Hinweispflicht bei Widersprüchen und Unklarheiten des Anlagekonzeptes; Mitverschulden bei Verletzung vertraglicher Hinweispflichten

  • Judicialis

    BGB § 476 a.F.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 676 a. F., 254
    Pflicht des Anlagevermittlers zum Hinweis auf Widersprüche und Unklarheiten des Anlagekonzepts

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des Kapitalvermittlers

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 643
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2002 - 9 U 49/02
    Als unabhängiger individueller Berater, dem weitreichend das persönliche Vertrauen entgegengebracht wird, muss er besonders differenziert und fundiert beraten (BGH NJW-RR 1993, 1114 m.w.N.).

    Lagen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügte der Beklagte mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, musste er dies dem Kläger zumindest offenbaren (BGH NJW-RR 1993, 1114).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115) kann unter besonderen Umständen der Einwand des Mitverschuldens (§ 254 BGB) begründet sein.

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2002 - 9 U 49/02
    Im Rahmen einer solchen Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressent und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen (vgl. § 676 BGB a.F.) zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will (BGH NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1992, 1114 m.w.N.).

    Darüber hinaus war der Beklagte verpflichtet, das Anlagekonzept auf seine wirtschaftliche Plausibilität hin zu prüfen (BGH NJW-RR 2000, 998).

  • OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03

    Schadensersatz wegen Verletzung der Beratungspflicht bei einer mit Verlustrisiken

    Der Kläger muß sich gleichwohl ein Mitverschulden anrechnen lassen (§ 254 Abs. 1 BGB), nach Auffassung des Senats mit einer Quote von 60%, da der Beklagte die Vereinbarung vom 18.2.2000 und gleichzeitig ein Formblatt "Bestätigung und Risikohinweis für die Anlage im "Investment-Plus" Programm" unterschrieben hat (Anlage B 2), ohne die erhaltene Broschüre durchzulesen und ohne dem Beklagten mitzuteilen, dass er die Beratung nur unzureichend verstanden hatte und ohne von sich aus nach möglichen Risiken zu fragen (vgl. OLG Köln NZG 2000, 51, 52; OLG Karlsruhe BKR 2003, 382, 384).
  • LG Mannheim, 23.06.2004 - 9 O 257/03

    DVAG wegen Falschberatung verurteilt

    Auch ein nach diesen Grundsätzen zustande gekommener Auskunftsvertrag verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH WM 2000, 426; Oberlandesgericht München, OLGR München 2003, 254: Oberlandesgericht Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2003, 46).
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