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   OLG Koblenz, 29.12.2011 - 1 Ss 213/11   

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https://dejure.org/2011,45
OLG Koblenz, 29.12.2011 - 1 Ss 213/11 (https://dejure.org/2011,45)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.12.2011 - 1 Ss 213/11 (https://dejure.org/2011,45)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Dezember 2011 - 1 Ss 213/11 (https://dejure.org/2011,45)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Obhutsverhältnis

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Sexuelles Verhältnis zwischen einem Lehrer und einer 14-jährigen Schülerin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ein Obhutsverhältnis i.S.d. § 174 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 174 Abs. 1 Nr. 1, 2
    Anforderungen an ein Obhutsverhältnis i.S.d. § 174 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Lehrer liebt ungestraft 14-jährige Schülerin

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Sex in der Schule - der Religionslehrer und die 14-jährige Schülerin

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Freispruch für Lehrer nach Sex mit Schülerin - Zu den Anforderungen an ein Obhutsverhältnis im Sinne von § 174 I Nr. 1 StGB

  • spiegel.de (Pressebericht, 11.01.2012)

    Gericht spricht Lehrer nach Sex mit Schülerin frei

  • ndr.de (Pressebericht, 09.01.2012)

    Freispruch für Lehrer nach Sex mit Minderjähriger

  • rhein-zeitung.de (Pressebericht, 12.01.2012)

    Nach Freispruch für Lehrer: Rektor spricht von "Katastrophe"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs aufgehoben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs aufgehoben

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen aufgehoben: Freispruch

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Kurzanmerkung und Diskussion)

    Verhältnis zwischen 32jährigem Lehrer und 14jähriger Schülerin - OLG Koblenz spricht den Lehrer frei

  • lawblog.de (Kurzanmerkung und Diskussion)

    Nicht per se strafbar

  • dgfpi.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Gesetz schützt Schüler nur vor Klassenlehrern und Fachlehren! (Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V.)

Sonstiges (4)

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Landtag beschließt Verschärfung des Schulgesetzes - Sex-Verbot zwischen Lehrern und Schülern

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 26.01.2012)

    Sex mit Schülerin: Freigesprochener Lehrer wieder unter Verdacht

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 14.11.2012)

    Justizminister will Schüler besser schützen

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 31.01.2013)

    Neues Gesetz: Rheinland-Pfalz verbietet Sex zwischen Lehrern und Schülern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 629
  • StV 2012, 541
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.12.2011 - 1 Ss 213/11
    Dem Täter muss das Recht und die Pflicht obliegen, die Lebensführung des Minderjährigen und damit dessen geistig-sittliche Entwicklung im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses im Sinne einer Unter- und Überordnung zu überwachen und zu leiten (BGH v. 21.04.1995 - 3 StR 526/94 - juris Rn. 5 - BGHSt 41, 137; BGH v. 10.6. 2008 - 5 StR 180/08 - juris Rn. 5 - NStZ-RR 2008, 307).
  • BGH, 21.04.1995 - 3 StR 526/94

    Tatbestandsmerkmal des "Betreuungsverhältnisses" beim Straftatbestand des

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.12.2011 - 1 Ss 213/11
    Dem Täter muss das Recht und die Pflicht obliegen, die Lebensführung des Minderjährigen und damit dessen geistig-sittliche Entwicklung im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses im Sinne einer Unter- und Überordnung zu überwachen und zu leiten (BGH v. 21.04.1995 - 3 StR 526/94 - juris Rn. 5 - BGHSt 41, 137; BGH v. 10.6. 2008 - 5 StR 180/08 - juris Rn. 5 - NStZ-RR 2008, 307).
  • BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63

    Anforderungen an die Begründung einer Ablehnung eines Beweisantrages wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.12.2011 - 1 Ss 213/11
    Es ist entgegen der Auffassung der Strafkammer nicht ohne weiteres zwischen allen Lehrern und Schülern einer Schule zu bejahen (BGH v. 30.10.1963 - 2 StR 357/63 - juris Rn. 11 - BGHSt 19, 163), wenn auch der Täterkreis nicht zwangsläufig auf Klassen- oder Fachlehrer begrenzt ist.
  • KG, 17.01.2007 - 1 Ss 448/06

    Ausländerrecht: Grundlage für eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.12.2011 - 1 Ss 213/11
    Als Lehrer im vierten Berufsjahr kann er auch noch keine die Annahme eines Obhutsverhältnisses nahelegende Leitungsfunktion innegehabt haben, was durch den Akteninhalt (zu dessen Berücksichtigung bei der Entscheidung nach § 354 Abs. 1 StPO siehe KG v. 17.01.2007 - 1 Ss 448/06 - StraFo 2007, 245) bestätigt wird.
  • OLG Koblenz, 17.03.2014 - 1 Ws 56/14

    Kein Obhutsverhältnis zwischen Lehrer und Schüler nach Auflösung des

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 29. Dezember 2011 (1 Ss 213/11) festgestellt hat, ist das nach § 174 Abs. 1 StGB notwendige Obhutsverhältnis nicht ohne weiteres zwischen allen Lehrern und Schülern der Regionalen Schule in A. zu bejahen.
  • ArbG Köln, 17.09.2014 - 20 Ca 803/14

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung; Aufnahme einer intimen

    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung der Strafgerichte anerkannt, dass sich ein Lehrer an einer öffentlichen Schule, der mit einer 14- beziehungsweise 15jährigen Schülerin sexuelle Handlungen unternimmt, nicht nach § 174 Abs. 1 StGB strafbar macht, es sei denn, es besteht zur Tatzeit ein besonderes, der Erziehung, der Ausbildung oder der Betreuung des minderjährigen Opfers in der Lebensführung dienendes Obhutsverhältnis, vermöge dessen dem Täter das Recht und die Pflicht obliegt, die Lebensführung des Minderjährigen und damit dessen geistig-sittliche Entwicklung im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses im Sinne einer Unter- und Überordnung zu überwachen und zu leiten (OLG Koblenz, Beschl. v. 29.12.2011 - 1 Ss 213/11, NJW 2012, 629, 630).
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