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   OLG München, 25.01.2024 - 24 U 2058/22   

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OLG München, 25.01.2024 - 24 U 2058/22 (https://dejure.org/2024,1890)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.2024 - 24 U 2058/22 (https://dejure.org/2024,1890)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 2024 - 24 U 2058/22 (https://dejure.org/2024,1890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 630a Abs. 2; BGB § 630h Abs. 5
    Befunderhebungsfehler, Gerichtlich bestellter Sachverständiger, Grober Behandlungsfehler, Diagnoseirrtum, Eingegangene Schriftsätze, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Berufungsverhandlung, Ergänzungsgutachten, Ausführung, Teil- und Grundurteil, Mutterschaftsrichtlinien, ...

  • rewis.io

    Behandlungsfehler durch fehlerhafte Befundung einer nicht zwingend erforderlichen diagnostischen Maßnahme

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Einordnung eines CTG als unauffällig führt zur Haftung einer Gynäkologin für schweren Hirnschaden des Kindes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Ärztliche Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus OLG München, 25.01.2024 - 24 U 2058/22
    Dieser hat in seinem Urteil vom 21.10.2010 - VI ZR 284/09 - juris Rn. 11) ausgeführt: "Da das Wohl des Patienten oberstes Gebot und Richtschnur jeden ärztlichen Handelns ist [...] verpflichten den Arzt auch die Ergebnisse solcher Untersuchungen zur Einhaltung der berufsspezifischen Sorgfalt, die medizinisch nicht verlangt waren, aber trotzdem - beispielsweise aus besonderer Vorsicht - veranlasst wurden.

    aa) Zur Abgrenzung eines Befunderhebungsfehlers von einem Diagnoseirrtum hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21.12.2010 - VI ZR 284/09 - juris Rn. 13) ausgeführt: "Ein Befunderhebungsfehler ist gegeben, wenn die Erhebung medizinisch gebotener Befunde unterlassen wird.

    Diese Privilegierung entfällt allerdings bei einem sogenannten fundamentalen Diagnoseirrtum, der als grober Behandlungsfehler einzustufen ist, wobei "[w]egen der bei Stellung einer Diagnose nicht seltenen Unsicherheiten [...] die Schwelle, von der ab ein Diagnoseirrtum als schwerer Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst zu beurteilen ist, der dann zu einer Belastung der Behandlungsseite mit dem Risiko der Unaufklärbarkeit des weiteren Ursachenverlaufs führen kann, hoch angesetzt werden [muss]" (BGH vom 21.12.2010 - VI ZR 284/09 - juris Rn. 20).

  • LG Kempten, 10.03.2022 - 33 O 545/14

    Grober Behandlungsfehler, Gerichtlich bestellter Sachverständiger, Ärztlicher

    Auszug aus OLG München, 25.01.2024 - 24 U 2058/22
    Die Berufung der Beklagten gegen das Teil- und Grundurteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 10.03.2022, Az. 33 O 545/14, wird zurückgewiesen.

    Das Teil- und Grundurteil des Landgerichts Kempten vom 10.03.2022, Az. 33 O 545/14 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

  • BGH, 10.05.2016 - VI ZR 247/15

    Umkehr der Beweislast bei grobem Behandlungsfehler eines Tierarztes

    Auszug aus OLG München, 25.01.2024 - 24 U 2058/22
    (1) Aufgrund der groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast hinsichtlich ihrer Kausalität für die eingetretene Schädigung (Primärschaden; haftungsbegründende Kausalität) um (vgl. etwa BGH vom 10.05.2016 - VI ZR 247/15 - juris Rn. 11, nunmehr kodifiziert in § 630h Abs. 5 Satz 1 BGB); dies gilt auch in der hier gegebenen Konstellation, dass bereits die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt (BGH, a. a. O.).
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Auszug aus OLG München, 25.01.2024 - 24 U 2058/22
    Da zugleich über die (nicht grundurteilsfähigen) Feststellungsanträge abschließend durch Teil(end) urteil entschieden wurde, liegt auch kein Teilurteil (§ 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO) allein hinsichtlich der Leistungsanträge vor, was wegen des Gebots der Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussurteil unzulässig gewesen wäre (vgl. BGH vom 22.07.2009 - XII ZR 77/06 - juris Rn. 11; OLG Koblenz vom 06.01.2011 - 2 U 772/10 - juris Rn. 30).
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG München, 25.01.2024 - 24 U 2058/22
    Diese Verlagerung der Beweislast auf die Behandlungsseite tritt nur dann nicht ein, wenn jeglicher haftungsbegründender Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (BGH vom 27.04.2004 - VI ZR 34/03 - juris Rn. 16).
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG München, 25.01.2024 - 24 U 2058/22
    Die Symptome einer Erkrankung sind nämlich nicht immer eindeutig, sondern können auf die verschiedensten Ursachen hinweisen" (BGH vom 08.07.2003 - VI ZR 304/02 - juris Rn. 10).
  • OLG Koblenz, 06.01.2011 - 2 U 772/10

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Verbindung eines Zahlungs- mit einem

    Auszug aus OLG München, 25.01.2024 - 24 U 2058/22
    Da zugleich über die (nicht grundurteilsfähigen) Feststellungsanträge abschließend durch Teil(end) urteil entschieden wurde, liegt auch kein Teilurteil (§ 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO) allein hinsichtlich der Leistungsanträge vor, was wegen des Gebots der Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussurteil unzulässig gewesen wäre (vgl. BGH vom 22.07.2009 - XII ZR 77/06 - juris Rn. 11; OLG Koblenz vom 06.01.2011 - 2 U 772/10 - juris Rn. 30).
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