Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 16.09.1993 - 3 AR 2355/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3522
OLG Nürnberg, 16.09.1993 - 3 AR 2355/93 (https://dejure.org/1993,3522)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.09.1993 - 3 AR 2355/93 (https://dejure.org/1993,3522)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. September 1993 - 3 AR 2355/93 (https://dejure.org/1993,3522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 96 § 101 § 102
    Willkür bei Verweisung eines Rechtsstreits von der Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3208
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.09.1993 - 3 AR 2355/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt NJW 1993, 1273 und NJW-RR 1990, 708) wird die gesetzlich angeordnete Verbindlichkeit eines Verweisungsbeschlusses noch nicht dadurch in Frage gestellt, daß er auf einen Rechtsirrtum des Gerichtes beruht oder sonst fehlerhaft ist.

    Ein solcher Fall liegt nach der jüngsten Entscheidung des BGH (NJW 1993, 1273 ) unter anderem dann vor, wenn ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht den, Rechtsstreit verweist, ohne die seine Zuständigkeit begründende Gesetzesnorm beachtet oder zur Kenntnis genommen zu haben, vorausgesetzt, diese Vorschrift ist seit geraumer Zeit in Kraft.

  • BGH, 21.03.1990 - XII ARZ 12/90

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.09.1993 - 3 AR 2355/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt NJW 1993, 1273 und NJW-RR 1990, 708) wird die gesetzlich angeordnete Verbindlichkeit eines Verweisungsbeschlusses noch nicht dadurch in Frage gestellt, daß er auf einen Rechtsirrtum des Gerichtes beruht oder sonst fehlerhaft ist.

    Fälle für fehlerhafte Rechtsanwendung, die die Bindungswirkung nicht berühren, wären beispielsweise dann gegeben, wenn das verweisende Gericht in unverschuldeter Unkenntnis der maßgeblichen Umstände die eigene Zuständigkeit verneint (BGH NJW-RR 1990, 708) oder im Rahmen des § 101 Abs. 1 Satz 3 GVG vorgetragene Entschuldigungsgründe als hinreichend erachtet, die sich bei näherer Überprüfung als nicht stichhaltig erweisen.

  • BGH, 16.09.2003 - X ARZ 175/03

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage; Kompetenzkonflikt innerhalb eines Senats

    So ist diese Vorschrift herangezogen worden, wenn sich eine Zivilkammer und eine Kammer für Handelssachen eines Landgerichts wechselseitig für unzuständig erklärt haben (vgl. OLG Braunschweig NJW-RR 1995, 1535; OLG Nürnberg NJW 1993, 3208).
  • BGH, 05.10.1999 - X ARZ 247/99

    Kompetenzkonflikt zwischen Berufungszivilkammer und erstinstanzlicher Kammer

    So ist diese Vorschrift herangezogen worden, wenn sich eine Zivilkammer und eine Kammer für Handelssachen eines Landgerichts wechselseitig für unzuständig erklärt haben (vgl. OLG Braunschweig NJW-RR 1995, 1535; OLG Nürnberg, NJW 1993, 3208).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2000 - 1 AR 8/00

    Bindungswirkung der Verweisung an die Kammer für Handelssachen nach Ablauf der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 04.09.2008 - 2 AR 37/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständigkeit bei nicht rechtzeitig gestelltem

    Da der Beklagte im Rahmen der §§ 98, 101 GVG den gesetzlichen Richter (mit) bestimmen kann, kommt der Rechtzeitigkeit seines Antrags eine entscheidende Bedeutung zu, und führt eine eklatante Missachtung dieses Erfordernisses zur Annahme von Willkür (vgl. OLG Nürnberg NJW 1993, 3208; OLGR Frankfurt 2001, 242, 243; OLGR Karlsruhe 1998, 281).
  • OLG Brandenburg, 24.08.2004 - 1 AR 40/04

    Gerichtliche Bestimmung der funktionellen Zuständigkeit

    Nach Ansicht des Senats umfaßt der Anwendungsbereich der Bestimmung - zumindest in entsprechender Anwendung - ferner auch Fälle, in denen einem Streitgenossen gegenüber die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen und dem anderen Streitgenossen gegenüber die Zuständigkeit der (allgemeinen) Zivilkammer begründet ist (vgl. Senat, NJW-RR 2001, S. 63; OLG Braunschweig NJW-RR 1995, S. 1535; OLG Düsseldorf MDR 1996, S. 524; OLG Nürnberg NJW 1993, S. 3208; OLG Karlsruhe MDR 1998, 558; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 36 Rdnr. 29 m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 36 Rdnr. 35; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. 2003, § 36 Rdnr. 26 und § 102 GVG Rdnr. 6).
  • VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 13 K 3238/06
    Eine solche Heranziehung ist in der Rechtsprechung in der Vergangenheit erfolgt, wenn sich eine Zivilkammer und eine Kammer für Handelssachen eines Landgerichts wechselseitig für unzuständig erklärt haben, OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. März 1995 - 1 W 5/95 -, NJW-RR 1995, 1535; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. September 1993 -3 AR 2355/93 -, NJW 1993, 3208; OLG Zweibrücken, Urteil vom 19. Oktober 1988, -2 U 13/88 -, MDR 1989, 272, bei einem Kompetenzkonflikt zwischen einer Zivilkammer und einer Kammer für Baulandsachen, OLG Oldenburg, Beschluss vom 3. Dezember 1976 - 1 AR 13/76 -, MDR 1977, 497, zwischen dem Familiengericht und der allgemeinen Prozessabteilung des Amtsgerichts.
  • OLG Celle, 15.01.2004 - 4 AR 4/04

    Verweisung von der Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen: Verneinung einer

    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO findet nach allgemeiner Ansicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 4 AR 58/03; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2002, 45; OLG Brandenburg MDR 2000, 1029; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1220; OLG Braunschweig, NJW-RR 1995, 1535; OLG Nürnberg, NJW 1993, 3208; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 102 GVG Rn 3; insoweit zustimmend wohl auch BGH NJW 2000, 80, 81, der sich jedoch gegen eine Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Zuständigkeitskonflikt zwischen erstinstanzlicher und Berufungszivilkammer ausspricht) auf Zuständigkeitskonflikte zwischen einer Zivilkammer und einer Kammer für Handelssachen desselben Landgerichts entsprechende Anwendung, weil ein Fall gesetzlich geregelter Geschäftsverteilung vorliegt und deshalb die Entscheidung des Konflikts durch das Präsidium des Gerichts nicht erfolgen kann.
  • BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02

    Dinglicher Gerichtsstand bei Vollstreckungsabwehrklage auch bei persönlicher

    Letzteres wird unter anderem dann angenommen, wenn ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht den Rechtsstreit verweist, ohne die seine Zuständigkeit begründende Gesetzesnorm beachtet oder zur Kenntnis genommen zu haben, vorausgesetzt, diese Vorschrift ist seit geraumer Zeit in Kraft (BGH aaO; OLG Nürnberg NJW 1993, 3208).
  • OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 10 AR 10/18

    Verweisung eines Rechtstreits von der Zivilkammer an die Kammer für

    Das OLG Nürnberg (Beschluss vom 16. September 1993, Az. 3 AR 2355/93, NJW 1993, 3208) geht davon aus, dass Fristvorschriften nicht sanktionslos übergangen werden dürfen, weil sie sonst obsolet werden könnten, so dass eine Bindungswirkung einer Verweisung nur dann eintritt, wenn das verweisende Gericht in unverschuldeter Unkenntnis der maßgeblichen Umstände die eigene Zuständigkeit verneint.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht