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   OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 8 U 1280/23   

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https://dejure.org/2023,39624
OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 8 U 1280/23 (https://dejure.org/2023,39624)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.11.2023 - 8 U 1280/23 (https://dejure.org/2023,39624)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. November 2023 - 8 U 1280/23 (https://dejure.org/2023,39624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 522, § 543
    Voraussetzungen der Zulassung der Revision

  • rewis.io

    Vorläufige Vollstreckbarkeit, Erfolgsaussichten der Berufung, Kostenentscheidung, Anwartschaftsversicherung, Beschlußverfahren, Kosten des Berufungsverfahrens, Streitwert, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Abstrakter Rechtssatz, Versicherungsnehmer, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Nürnberg-Fürth, 26.05.2023 - 8 O 3742/21

    Erlöschen der Krankentagegeldversicherung aufgrund Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 8 U 1280/23
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.05.2023, Aktenzeichen 8 O 3742/21, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.05.2023, Aktenzeichen 8 U 1280/23 - Seite 2 - 8 O 3742/21, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 544/18

    Verfahrenskostenhilfeverfahren in einer Familiensache: Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 8 U 1280/23
    Vereinzelt gebliebene abweichende Ansichten im Schrifttum begründen keine Grundsatzbedeutung i.S.v. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 20.03.2019 - XII ZB 544/18, BeckRS 2019, 7411 Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.02.2005 - 20 U 147/04

    Klagefristsetzung bei Ablehnung der zukünftigen Weiterzahlung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 8 U 1280/23
    Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 09.02.2005 (Az. 20 U 147/04, NJW-RR 2005, 621) entschieden, dass sich der Versicherer in der Regel nicht auf den fehlenden Abschluss einer angebotenen Anwartschaftsversicherung berufen könne, wenn der Versicherungsnehmer die behauptete Berufsunfähigkeit mit näherer Begründung in Abrede gestellt und deshalb keinen Anlass zu einem solchen Abschluss gehabt habe.
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