Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.06.2017 - 4 UF 64/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,55345
OLG Naumburg, 30.06.2017 - 4 UF 64/17 (https://dejure.org/2017,55345)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.06.2017 - 4 UF 64/17 (https://dejure.org/2017,55345)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. Juni 2017 - 4 UF 64/17 (https://dejure.org/2017,55345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,55345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines sorgerechtlichen Herausgabeanspruchs des einen Elternteils gegen den anderen

  • rechtsportal.de

    BGB § 1632 Abs. 1
    Voraussetzungen eines sorgerechtlichen Herausgabeanspruchs des einen Elternteils gegen den anderen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 694
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 10.08.1999 - 10 UF 1611/99

    Antrag auf Erteilung des Sorgerechts trotz vorangehender Rechtshängigkeit in

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.06.2017 - 4 UF 64/17
    Daraus folgt, dass bei gemeinsamer Ausübung der elterlichen Sorge gem. § 1671 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz BGB, die auch die Aufenthaltsbestimmung umfasst, der eine Elternteil keinen Herausgabeanspruch gegenüber dem anderen hat (Staudinger/Salgo, BGB, 2015, § 1632, Rn 10; Erman/Döll, BGB, 14. Aufl., § 1632, Rn 9; Prütting/Wegen/Weinreich/Ziegler, BGB, 11. Aufl., § 1632, Rn 1; OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 369), denn der das Kind vorenthaltende Elternteil handelt nicht "widerrechtlich" im Sinne von § 1632 Abs. 1 BGB.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht