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   OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06   

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https://dejure.org/2007,2204
OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06 (https://dejure.org/2007,2204)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.05.2007 - 5 U 116/06 (https://dejure.org/2007,2204)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 5 U 116/06 (https://dejure.org/2007,2204)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen eine Bank wegen des Verlustes von Forderungen aus einem Scheck; Verletzung bestehender Prüfungspflichten und Hinweispflichten aus einem Girovertragsverhältnis ; Pflichten einer Inkassobank beim Scheckinkasso; Verstoß ...

  • Judicialis

    ScheckG Art. 29; ; ScheckG Art. 31

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Prüfungspflicht der Hausbank bezüglich Vorlagefrist bei Scheckeinreichung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ScheckG Art. 29, 31
    Prüfungs- und Hinweispflichten der Bank bei Scheckeinreichung am Bankschalter

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Hinweispflicht der Bank auf verzögerte Scheckbearbeitung durch Osterwochenende

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2066
  • MDR 2007, 1271
  • WM 2007, 1410
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.09.1985 - II ZR 172/84

    Vorlegung eines Schecks durch Einreichung bei der Deutschen Bundesbank

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06
    Sie darf sich dabei allerdings grundsätzlich der banküblichen Einzugswege bedienen (BGH WM 1985, 1391 ff bei juris Rn. 21; WM 1988, 246 ff. bei juris Rn. 10; siehe auch OLG Hamm NJW-RR 1993, 427).
  • BGH, 21.12.1987 - II ZR 177/87

    Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Haftung der Deutschen Bundesbank

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06
    Sie darf sich dabei allerdings grundsätzlich der banküblichen Einzugswege bedienen (BGH WM 1985, 1391 ff bei juris Rn. 21; WM 1988, 246 ff. bei juris Rn. 10; siehe auch OLG Hamm NJW-RR 1993, 427).
  • BGH, 30.04.1952 - II ZR 143/51

    Kaufmannseigenschaft einer kommunalen Sparkasse

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06
    Unter besonderen Umständen muss die Bank vielmehr auch einen ungewöhnlichen Weg auf seine Zweckmäßigkeit prüfen und diesen gehen, oder dem Scheckkunden entsprechende Hinweise geben (BGHZ 22, 304 ff bei juris Rn. 12, 14; BGHZ 6, 55 ff und BGHZ 13, 127 ff).
  • OLG Hamm, 13.11.1992 - 7 U 81/92

    Versäumung der Vorlegungsfrist wegen Einschaltung des Clearing-Zentrums des

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06
    Sie darf sich dabei allerdings grundsätzlich der banküblichen Einzugswege bedienen (BGH WM 1985, 1391 ff bei juris Rn. 21; WM 1988, 246 ff. bei juris Rn. 10; siehe auch OLG Hamm NJW-RR 1993, 427).
  • OLG Bremen, 18.09.1990 - 3 U 43/90

    Rückzahlung eines Saldos; Schadensersatz auf Grund der Verletzung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06
    Es steht heute außer Streit, dass jedenfalls dann, wenn, wie hier, das Kreditinstitut kontoführende Bank für den Scheckeinreicher ist, die Verpflichtung zum Scheckinkasso bereits eine Nebenabrede des Girovertrages darstellt (OLG Bremen WM 1991, 1252, 1254).
  • BGH, 06.12.1956 - II ZR 345/55

    Scheckeinlösung vor Zusammenbruch

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06
    Unter besonderen Umständen muss die Bank vielmehr auch einen ungewöhnlichen Weg auf seine Zweckmäßigkeit prüfen und diesen gehen, oder dem Scheckkunden entsprechende Hinweise geben (BGHZ 22, 304 ff bei juris Rn. 12, 14; BGHZ 6, 55 ff und BGHZ 13, 127 ff).
  • BGH, 24.04.1954 - II ZR 178/53

    Scheckeinlösung vor dem Zusammenbruch

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06
    Unter besonderen Umständen muss die Bank vielmehr auch einen ungewöhnlichen Weg auf seine Zweckmäßigkeit prüfen und diesen gehen, oder dem Scheckkunden entsprechende Hinweise geben (BGHZ 22, 304 ff bei juris Rn. 12, 14; BGHZ 6, 55 ff und BGHZ 13, 127 ff).
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