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   OLG Stuttgart, 13.10.2022 - 20 W 16/22   

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https://dejure.org/2022,29907
OLG Stuttgart, 13.10.2022 - 20 W 16/22 (https://dejure.org/2022,29907)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.10.2022 - 20 W 16/22 (https://dejure.org/2022,29907)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - 20 W 16/22 (https://dejure.org/2022,29907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 53 Abs 1 Nr 5 Halbs 2 GKG, § 148 AktG
    Bemessung des Streitwerts eines aktiengesetzlichen Klagezulassungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 53 Abs. 1 Nr. 5 ; AktG § 148
    Für die Bemessung des Streitwerts eines Klagezulassungsverfahrens gem. § 148 AktG ist - innerhalb der von § 53 Abs. 1 Nr. 5, Halbs. 2 GKG vorgegebenen Obergrenzen - grundsätzlich der volle Wert der beabsichtigten Ersatzanspruchsklage maßgeblich.

  • rechtsportal.de

    GKG § 53 Abs. 1 Nr. 5 ; AktG § 148
    Schadensersatzanspruch eines Aktionärs nach dem Abschluss und der Durchführung von Beratungsverträgen durch eine AG Bemessung des Streitwerts eines Klagezulassungsverfahrens Voller Wert einer beabsichtigten Ersatzanspruchsklage

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 47
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 27.02.2019 - 18 W 53/17

    Streitwert eines Zulassungsantrags gemäß § 148 AktG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.10.2022 - 20 W 16/22
    Nach einer weiteren Auffassung kann jedenfalls in Fällen, in denen die Bedeutung der Sache für beide Parteien (vgl. § 53 Abs. 1 Nr. 5, 2. Halbs. GKG) besonders hoch ist, eine "angemessene" Vervielfachung des sich nach der Beschränkung des Wertes auf 10 % des Grundkapitals ergebenden Wertes gerechtfertigt sein (OLG Köln, Beschl. v. 27.02.2019 - 18 W 53/17, juris Rn. 14).
  • LG München I, 29.03.2007 - 5 HKO 12931/06

    Antrag auf Klagezulassung bzgl. Schadensersatzansprüchen einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.10.2022 - 20 W 16/22
    Der Umstand, dass mit dem Klagezulassungsverfahren eine gerichtliche Geltendmachung der Ersatzansprüche überhaupt erst ermöglicht werden solle, rechtfertige keinen Abschlag (Fölsch/Hofmann-Hoeppel/Kreutz/Kurpat/Luber/Schäfer in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 53 GKG Rn. 41; Schneider/Volpert/Fölsch in: Schneider/Volpert/Fölsch, aaO, § 3 ZPO Rn. 117; Spindler in: Schmidt/Lutter, AktG, 4. Aufl., § 148 Rn. 54; Grigoleit/Rachlitz in: Grigoleit, AktG, 2. Aufl., § 148 Rn. 31; Arnold in: MünchKommAktG, 5. Aufl., § 148 Rn. 111; G. Bezzenberger/T. Bezzenberger in: Großkomm.z.AktG, 4. Aufl. [Vorauflage], § 148 Rn. 264; Holzborn/Jänig in: Bürgers/Körber/Lieder, AktG, 5. Aufl., § 148 Rn. 21; Schröer, ZIP 2005, 2081, 2088; vgl. auch LG München I, Beschl. v. 29.03.2007 - 5 HK O 12931/06, juris Rn. 37).
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