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   OLG Zweibrücken, 07.05.2001 - 6 WF 51/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6813
OLG Zweibrücken, 07.05.2001 - 6 WF 51/01 (https://dejure.org/2001,6813)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.05.2001 - 6 WF 51/01 (https://dejure.org/2001,6813)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Mai 2001 - 6 WF 51/01 (https://dejure.org/2001,6813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Ersatzes von Aufwendungen und die Vergütung eines Verfahrenspflegers durch den Rechtspfleger; Umfang der Aufgaben eines Verfahrenspflegers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666
    Verfahrenspflegschaft: Umfang und Prüfung der Vergütungsabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 627
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.05.2001 - 6 WF 51/01
    Hat der Betreuer/Verfahrenspfleger seinen Zeitaufwand im Einzelnen für bestimmte Tätigkeiten aufgeschlüsselt, findet lediglich eine Plausibilitätsprüfung der Zeitangaben statt, mit der Missbrauchsfällen begegnet werden soll (vgl. BayObLG, FamRZ 1996, 1169 f.; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1533 f., jew. m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.05.2001 - 6 WF 51/01
    Der Auffassung des Kammergerichts in dessen Beschluss vom 06. Juni 2000 (abgedruckt in FamRZ 2000, 1300), auf die sich die Beschwerdeführerin stützt, vermag der Senat nicht zu folgen, weil sie den Aufgabenbereich des Verfahrenspflegers für das Kind ohne Berücksichtigung des konkreten Falles zu sehr einschränkt.
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.05.2001 - 6 WF 51/01
    Hat der Betreuer/Verfahrenspfleger seinen Zeitaufwand im Einzelnen für bestimmte Tätigkeiten aufgeschlüsselt, findet lediglich eine Plausibilitätsprüfung der Zeitangaben statt, mit der Missbrauchsfällen begegnet werden soll (vgl. BayObLG, FamRZ 1996, 1169 f.; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1533 f., jew. m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02

    Zum Umfang des Vergütungsanspruchs eines nach § 50 FGG zur Wahrung der Interessen

    Welche Tätigkeiten eines nach § 50 FGG bestellten Verfahrenspflegers im Einzelnen als vergütungsfähig anzuerkennen sind, wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (vgl. mit restriktiver Tendenz: KG, FamRZ 2000, S. 1300; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, S. 692 f. und S. 1541 f.; OLG Frankfurt, FamRZ 2002, S. 335 f.; demgegenüber weiter gehend: OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, S. 1166 f.; OLG München, FamRZ 2002, S. 563; OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, S. 627).
  • OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02

    Verfahrenspflegschaft: Aufgabenbereich und Vergütung des Verfahrenspflegers in

    Zu diesem Personenkreis gehören in erster Linie die Eltern, aber je nach Lage des Falles etwa auch Großeltern, Kindergärtnerinnen bzw. Lehrer, Tagesmütter oder auch Ärzte und Vertreter des Jugendamts, wenn und soweit dies zur Klärung des Kindesinteresses dient (in diesem Sinn, teilweise auch weitergehend OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1166; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 627; OLG München FamRZ 2002, 563; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.3. 2000 - 2 WF 32/00 - nach Bl. 157 dA).

    Indes ist anerkannt, dass die Dokumentation des Zeitaufwands so gestaltet sein muss, dass der geltend gemachte Vergütungsanspruch auf Plausibilität überprüft werden kann (vgl. OLG Brandenburg FGPrax 2001, 240 = FamRZ 2002, 626; FPR 2002, 280; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 627).

  • OLG Oldenburg, 22.03.2004 - 12 WF 141/03

    Verfahrenspflegervergütung: Grenzen der Aufwandsentschädigung für den Pfleger im

    Dabei ist dem Verfahrenspfleger bei der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben grundsätzlich ein weiter Ermessenspielraum zuzubilligen, innerhalb dessen er aus der Situation heraus Art und Umfang seiner Tätigkeit selbst bestimmen kann (OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 627).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2003 - 5 WF 118/03
    Es muss dem Verfahrenspfleger ein gewisser Freiraum zugestanden werden, wie und in welchem Umfang er tätig wird (vgl. dazu OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 627; OLG Dresden FamRZ 2003, 877 ff).

    Es muss dem Verfahrenspfleger ein gewisser Freiraum zugestanden werden, wie und in welchem Umfang er tätig wird (vgl. dazu OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 627; OLG Dresden FamRZ 2003, 877 ff).

  • KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02

    Vergütungsfähigkeit und Zeitaufwand des Verfahrenspflegers für

    Als "Parteivertreter ist es auch nicht seine Aufgabe, z.B. durch seine Äußerungen ein an sich gebotenes Sachverständigengutachten entbehrlich zu machen (in diese Richtung aber OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 627).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03

    Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind

    Selbst wenn mit der Gegenansicht im Verfahren nach § 1666 BGB zur Ermittlung des wahren Kindeswillens Gespräche mit den am Verfahren beteiligten Verwandten des Kindes sowie anderen Auskunfts- und Bezugspersonen in begrenztem Umfang als zur Erforschung des Kindeswillens generell oder zumindest bei Kindern, die sich noch nicht artikulieren können, als zweckmäßig angesehen würden (vgl. OLG Stuttgart, Justiz 2003, 85, 86; OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 627; vermittelnd KG, FamRZ 2002, 1659, 1660), würden die nach der Begründung im Aufwendungs- und Tätigkeitsnachweis des Verfahrenspflegers angeführten Gesprächsinhalte bei einer Plausibilitätsprüfung der Vergütungspflicht entgegenstehen.
  • OLG Stuttgart, 10.09.2002 - 8 WF 26/02

    Verfahrenspflegervergütung: Umfang der vergütungsfähigen Tätigkeiten des

    Zu den Bezugspersonen gehören in erster Linie die Eltern, es können aber auch Gespräche mit Kindergärtnerinnen bzw. Lehrern oder Ärzten und Vertretern des Jugendamts notwendig werden, wenn und soweit dies der Klärung des Kindesinteresses dient (in diesem Sinn, teilw. auch weitergehend OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 627; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1166; OLG München FamRZ 2002, 563).
  • OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 10 WF 1/08

    Vergütung und Auslagen eines Verfahrenspflegers im Familienrechtsstreit; Grenzen

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  • OLG Oldenburg, 22.03.2004 - 12 WF 142/03

    Bestimmung des Aufgabenbereichs eines Verfahrenspflegers; Umfang des

    Dabei ist dem Verfahrenspfleger bei der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben grundsätzlich ein weiter Ermessenspielraum zuzubilligen, innerhalb dessen er aus der Situation heraus Art und Umfang seiner Tätigkeit selbst bestimmen kann (OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 627).
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