Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 31.01.2012 - 3 W 129/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13784
OLG Zweibrücken, 31.01.2012 - 3 W 129/11 (https://dejure.org/2012,13784)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.01.2012 - 3 W 129/11 (https://dejure.org/2012,13784)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - 3 W 129/11 (https://dejure.org/2012,13784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 18
    Zulässigkeit einer geografischen Bezeichnung in einer Firma

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2012, 547
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09

    Firmenname: Verstoß gegen das Irreführungsverbot durch Aufnahme einer Ortsangabe;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.01.2012 - 3 W 129/11
    Dabei ist grundsätzlich nur zu fordern, dass zu dem geographischen Begriff überhaupt ein im weitesten Sinne realer Bezug gegeben ist (MünchKomm./Heidinger, HGB, 3. Aufl., § 18 Rdnrn. 149, 150; OLG München, FG-Prax 2010, 206).
  • OLG München, 11.10.2006 - 31 Wx 74/06

    Keine inhaltlichen Änderungsauflagen durch Zwischenverfügung - unzulässige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.01.2012 - 3 W 129/11
    Die inhaltliche Abänderung oder Ergänzung einer Anmeldung kann dagegen nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein (OLG München, NJW-RR 2007, 187; BayObLGZ 1997, 295).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14

    Zum Regelungsgehalt einer Zwischenverfügung nach § 382 Abs. 4 FamFG

    Dabei wird vertreten, dass mit einer Zwischenverfügung nur aufgegeben werden darf, ein dem Vollzug der Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben, mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung so, wie sie vorliegt, vollzogen wird; die inhaltliche Abänderung oder Ergänzung einer Anmeldung soll danach nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein können (u.a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.01.2012, Az. 3 W 129/11; OLG München, Beschluss vom 11.10.2006, Az. 31 Wx 74/06; unter Bezugnahme auf die genannten Rechtsprechung so auch Senat, Beschluss vom 28.10.2014, Az. 20 W 411/12, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 20 W 160/13

    Sicherung der Kapitalaufbringung bei Formwechsel nach § 220 Abs. 1 UmwG

    Mit einer Zwischenverfügung darf nämlich nur aufgegeben werden, ein dem Vollzug der Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben, mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung so, wie sie vorliegt, vollzogen wird (vgl. u.a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.01.2012, Az. 3 W 129/11, zitiert nach juris, Rn.4; OLG München, Beschluss vom 11.10.2006, Az. 31 Wx 74/06, zitiert nach juris Rn. 4, auch Heinemann in Keidel, FamFG, 18. Aufl., 2014, § 382, Rn. 22).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12

    Registerrechtliche Zulässigkeit der Abänderung einer Firma

    Unzulässigkeit einer Zwischenverfügung mit dem Ziel, eine inhaltlich abgeänderte oder ergänzte Anmeldung zu erreichen (Anschluss an OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.01.2012, Az. 3 W 129/11).

    Die inhaltliche Abänderung oder Ergänzung einer Anmeldung kann dagegen nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.01.2012, Az. 3 W 129/11, zitiert nach juris, Rn.4; OLG München, Beschluss vom 11.10.2006, Az. 31 Wx 74/06, zitiert nach juris Rn. 4, auch Heinemann in Keidel, FamFG, 18. Aufl., 2014, § 382, Rn. 22).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 3 Wx 50/18

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Registergerichts

    Dies ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter anderem gerade für eine vom Gericht gewünschte Änderung eines gewählten Namens oder einer gewählten Firma zur (vermeintlichen) Herbeiführung der Eintragungsfähigkeit ausgesprochen worden (OLG München NJW-RR 2007, 187; OLG Zweibrücken Rpfleger 2012, 547 f; OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 727 ff - jeweils zu Name/Firma; ferner: OLG Zweibrücken NZG 2013, 907 ff; OLG Oldenburg NJW-RR 2017, 28 ff).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2019 - 3 Wx 207/18

    Zur Firmenänderung in Gestalt eines Wechsels des Personennamens bei einer

    Dies ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter anderem gerade für eine vom Gericht gewünschte Änderung eines gewählten Namens oder einer gewählten Firma zur (vermeintlichen) Herbeiführung der Eintragungsfähigkeit ausgesprochen worden (jeweils zu Name/Firma: OLG München Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG München NJW-RR 2007, 187; OLG Zweibrücken Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Zweibrücken Rpfleger 2012, 547 f.; OLG Frankfurt Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 727 ff.; ferner: OLG Zweibrücken Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Zweibrücken NZG 2013, 907 ff.; OLG Oldenburg Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Oldenburg NJW-RR 2017, 28 ff.).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2020 - 8 W 146/20

    Zwischenverfügung eines Registergerichts bezüglich der Unterscheidbarkeit einer

    Die inhaltliche Abänderung einer Anmeldung bzw. die Vornahme einer inhaltlich anderen Anmeldung kann dagegen nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein (OLG Oldenburg FGPrax 2016, 218; OLG Zweibrücken Rpfleger 2012, 547; OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 727; OLG Stuttgart NZG 2018, 1264; OLG Frankfurt FGPrax 2018, 1264; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl. 2019, Seite 70-72, Rn. 166 ff).
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