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   OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16   

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OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16 (https://dejure.org/2016,28732)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05.08.2016 - 1 B 125/16 (https://dejure.org/2016,28732)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05. August 2016 - 1 B 125/16 (https://dejure.org/2016,28732)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BauGB § 1 Abs 7; BauGB § 12 Abs 1; BremLBO 2009 § 6 Abs 1; BremLBO 2009 § 6 Abs 5
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Gebot der Rücksichtnahme; erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens - Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Änderungsbebauungsplan; Gebot der Rücksichtnahme; Abstandsfläche; Einblicksmöglichkeiten; erdrückende Wirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarrechtsschutz bei genehmigungsfreien Vorhaben; Anspruch des Nachbarn auf Berücksichtigung seines Interesses an der Beibehaltung vormals geltender bauplanerischer Festsetzungen im Rahmen einer Änderungsplanung; Gebot der Rücksichtnahme (hier: Verbot, eine den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsfläche; Abstandsflächenvorschriften; Änderungsplanung; Einblicksmöglichkeiten; Erdrückende Wirkung; Gebot der Rücksichtnahme; Inzidentkontrolle Bebauungsplan; Nachbarschutz im Baurecht; Stellplätze; Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Bauplanungs; Bauordnungs u. ...

  • rechtsportal.de

    Nachbarrechtsschutz bei genehmigungsfreien Vorhaben; Anspruch des Nachbarn auf Berücksichtigung seines Interesses an der Beibehaltung vormals geltender bauplanerischer Festsetzungen im Rahmen einer Änderungsplanung; Gebot der Rücksichtnahme (hier: Verbot, eine den ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutzmöglichkeiten des Nachbarn bei genehmigungsfreien Vorhaben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen ein genehmigungsfreies Bauvorhaben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie kann sich der Nachbar gegen ein genehmigungsfreies Bauvorhaben wehren? (IBR 2017, 100)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 2059
  • BauR 2017, 600
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15

    Wohnbauvorhaben in der Brokstraße verstößt nicht gegen das Gebot der

    Auszug aus OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16
    Vom Neubauvorhaben muss aufgrund der Massivität und Lage eine qualifizierte, handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (OVG Bremen, Beschl. v. 19.03.2015 - 1 B 19/15, NordÖR 2015, 257 = BauR 2015, 1802 m.w.N.).

    Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128.98, NVwZ 1999, 879 ; OVG Bremen, Beschl. v. 19.03.2015 - 1 B 19/15, NordÖR 2015, 257 = BauR 2015, 1802 m.w.N.).

  • OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres;

    Auszug aus OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16
    Das kann etwa der Fall sein, wenn durch das neue Bauvorhaben unmittelbare Einsichtsmöglichkeiten aus kurzer Entfernung in Wohnräume geschaffen werden (vgl. zu einem solchen Fall etwa OVG Thüringen, Beschl. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94, BRS 57 Nr. 221).
  • OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12

    Unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens

    Auszug aus OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16
    Nach der Rechtsprechung des Senats können Einblicksmöglichkeiten in das Nachbargrundstück, die durch ein neues Bauvorhaben geschaffen werden, nur unter besonders gravierenden Umständen als Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme angesehen werden (Beschl. des Senats vom 14.05.2012 - 1 B 65/12, NordÖR 2012, 401).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16
    Ein bestimmtes Abwägungsergebnis können sie nicht verlangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98, BVerwGE 107, 215 ff.).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16
    Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128.98, NVwZ 1999, 879 ; OVG Bremen, Beschl. v. 19.03.2015 - 1 B 19/15, NordÖR 2015, 257 = BauR 2015, 1802 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 4 C 8.12

    Versagungsgegenklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Nutzungsänderung;

    Auszug aus OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16
    Eine Konfliktbewältigung auf der Grundlage des in § 15 Abs. 1 BauNVO enthaltenen Rücksichtnahmegebots setzt voraus, dass der Bebauungsplan für sie noch offen ist (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 12.09.2013 - 4 C 8.12, BVerwGE 147, S. 379 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Auszug aus OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16
    Zu Unrecht meinen die Antragsteller, das der Gemeinde vorliegende Abwägungsmaterial sei allein der Planbegründung zu entnehmen (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 20.01.1995 - 4 NB 43.93, BauR 1996, 63 ff.).
  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

    Auszug aus OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16
    Je konkreter eine Festsetzung ist, umso geringer ist die Gestaltungsfreiheit für die Betroffenen und damit auch für die Anwendung des § 15 BauNVO (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 06.03.1989 - 4 NB 8.89, BauR 1989, S. 129 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2006 - 7 B 2193/06

    Reines Wohngebiet neben Sondergebiet abwägungsgerecht?

    Auszug aus OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16
    Mit der obergerichtlichen Rechtsprechung ist deshalb in Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die einem Dritten erteilte Baugenehmigung bzw. auf bauaufsichtliches Einschreiten bei genehmigungsfreien Vorhaben von der Wirksamkeit des zugrundeliegenden Bebauungsplans auszugehen, es sei denn, dieser wäre offensichtlich unwirksam (vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.12.2006 - 7 B 2193/06, BRS 70 Nr. 181, Sächsisches OVG, Beschl. v. 28.09.2012 - 1 B 313/12, BauR 2013, S. 459 ff.; Bayerischer VGH , Beschl. v. 16.10.2006 - 15 CS 06.2184, [...]).
  • BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06

    Anforderungen an die Annahme eines Verstoßes gegen den Untersuchungsgrundsatz in

    Auszug aus OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16
    Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 18.10.2006 - 4 BN 20.06, BauR 2007, S. 331 f.), auf die die Antragsteller sich mit ihrer Beschwerde beziehen, und gilt auch für sie, obwohl ihr Grundstück nicht mehr im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 104 liegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2015 - 3 S 975/14

    Normenkontrolle des Nichteigentümers wegen Verletzung des Abwägungsgebots -

  • OVG Hamburg, 07.06.2012 - 2 E 8/09

    Normenkontrollverfahren gegen die Festsetzung eines Bebauungsplanes - Verstoß

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11

    Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten

  • OVG Sachsen, 28.09.2012 - 1 B 313/12

    Ausgehen von der Wirksamkeit eines zugrunde liegenden Bebauungsplans in Verfahren

  • VGH Bayern, 16.10.2006 - 15 CS 06.2184
  • OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18

    Nachbarwiderspruch, Schwachhauser Heerstraße - Abstandsflächen;

    Zwar ist in Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die einem Dritten erteilte Baugenehmigung bzw. auf bauaufsichtliches Einschreiten bei genehmigungsfreien Vorhaben grundsätzlich von der Wirksamkeit des zugrundeliegenden Bebauungsplans auszugehen (Beschl. des Senats v. 05.08.2016 - 1 B 125/16, BauR 2016, 2059 = BRS 84 Nr. 122).

    Die von dem Antragsteller geltend gemachten Beeinträchtigungen stehen in einem Zusammenhang mit den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften (vgl. Beschl. des Senats v. 05.08.2016 - 1 B 125/16, BauR 2016, 2059 = BRS 84 Nr. 122).

  • OVG Bremen, 09.03.2021 - 1 D 224/20

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Seniorenwohnanlage - Abstandsflächen;

    Denn der in die Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB einzustellende private Belang des Antragstellers liegt hier nicht in der Festlegung einer bestimmten Anzahl von Kfz-Stellplätzen auf dem Vorhabengrundstück, sondern in seinem aus dem Rücksichtnahmegebot (vgl. zur Berücksichtigung des Gebotes der Rücksichtnahme im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung: OVG Bremen, Beschl. v. 05.08.2016 - 1 B 125/16, juris Rn. 21 ff.) abzuleitenden Interesse, von einer Überlastung der sein Grundstück erschließenden 13.

    v. 19.03.2015 - 1 B 19/15, juris Rn. 17 m.w.N.; zur erdrückenden Wirkung: OVG Bremen, Beschl. v. 05.08.2016 - 1 B 125/16, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 13.02.2023 - 1 B 319/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gerichtet auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Im Eilverfahren wird deshalb die Wirksamkeit des Bebauungsplans unterstellt, es sei denn, dieser leidet an offensichtlichen Fehlern (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 05.08.2016 - 1 B 125/16, juris Rn. 9; HmbOVG, Beschl. v. 06.11.2019 - 2 Bs 218/19, juris Rn. 16; HessVGH, Beschl. v. 25.10.2017 - 3 B 1572/17, juris Rn. 6; VGH BW, Beschl. v. 22.10.2015, 10 S 1773/15, juris Rn. 12; SächsOVG, Beschl. v. 28.09.2012 - 1 B 313/12, juris Rn. 9; OVG SL, Beschl. v. 10.05.2012 - 2 B 48/12, juris Rn. 25; OVG NRW, Beschl. v. 19.01.2009, 10 B 1687/08, juris Rn. 12 f.; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 20.10.2022 - 14 S 3815/21, juris Rn. 85).
  • OVG Bremen, 11.10.2023 - 1 B 104/23

    Abweichung von Abstandsvorschriften; Gebot der Rücksichtnahme

    Dies mag "eng" erscheinen, entspricht aber dem, was nach der Wertung des Landesgesetzgebers im Verhältnis der Nachbarn zueinander als noch für zulässig gehalten hat (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 05.08.2016 - 1 B 125/16, juris Rn. 26).
  • VG Bremen, 18.03.2021 - 1 V 1964/20

    Verstoß gegen (nachbarschützende) Abstandsflächenvorschriften?

    Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 05.08.2016 - 1 B 125/16 -).
  • VG Bremen, 11.10.2022 - 1 V 1128/22

    Nachbarliche Anfechtung einer Baugenehmigung - Aussetzung der Verpflichtung zur

    Wirksamkeit des zugrundeliegenden Bebauungsplans auszugehen ist, es sei denn, dieser wäre offensichtlich unwirksam (vgl. OVG Bremen, B.v. 05.08.2016 - 1 B 125/16 und B.v. 08.05.2018 - 1 B 18/18, beide juris).
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