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   OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 KN 54/22   

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OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 KN 54/22 (https://dejure.org/2024,1726)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.02.2024 - 10 KN 54/22 (https://dejure.org/2024,1726)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - 10 KN 54/22 (https://dejure.org/2024,1726)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kostenverteilung bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen nach mehrfacher Änderung der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat

 
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  • BVerwG, 03.02.2010 - 4 CN 1.09

    Kostenentscheidung i.R. eines Normenkontrollantragsverfahrens nach billigem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 KN 54/22
    Dies gilt auch, wenn der erledigte Rechtsstreit schwierige Fragen aufwirft (BVerwG, Beschluss vom 24.4.2019 - 2 B 49.18 -, juris Rn. 2 m.w.N.) und sich sein Ausgang aufgrund einer summarischen, d.h. überschlägigen Prüfung nicht prognostizieren lässt ( BVerwG, Beschluss vom 4.4.2017 - 4 CN 1.17 -, juris Rn. 3, und Beschluss vom 3.2.2010 - 4 CN 1.09 -, juris Rn. 2).

    Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn ein Beteiligter die Erledigung der Sache selbst herbeigeführt hat ( BVerwG, Beschluss vom 3.2.2010 - 4 CN 1.09 -, juris Rn. 2, und Beschluss vom 11.9.2003 - 4 CN 3.03 -, juris Rn. 3; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.11.2020 - 8 N 15.2460 -, juris Rn. 3, und Beschluss vom 16.6.2020 - 9 N 18.1591 -, juris Rn. 3; Clausing in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: März 2023, § 161 Rn. 24).

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Normgeber nach Einlegung der Revision auf die vom Oberverwaltungsgericht erklärte Unwirksamkeit einer Norm mit dem Erlass einer neuen Norm reagiert und damit auch den sachlichen Einwänden des Antragstellers Rechnung getragen hat, wobei unerheblich ist, in welchem Umfang der Normgeber die Einwände des Antragstellers aufgegriffen hat; entscheidend ist, dass der Normgeber die angegriffene Norm zur Erledigung gebracht hat ( BVerwG, Beschluss vom 3.2.2010 - 4 CN 1.09 -, juris Rn. 2).

  • BVerfG, 25.12.2016 - 1 BvR 1380/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Streitigkeit um eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 KN 54/22
    Maßgebend sind grundsätzlich in erster Linie die Erfolgsaussichten des Verfahrens (Clausing in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, § 161 Rn. 23), mithin wer die Kosten hätte tragen müssen, wenn das erledigende Ereignis nicht eingetreten wäre (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.12.2016 - 1 BvR 1380/11 -, juris Rn. 13).

    Sind die Erfolgsaussichten völlig offen, so sind dementsprechend die Kosten den Beteiligten je zur Hälfte aufzuerlegen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.12.2016 - 1 BvR 1380/11 -, juris Rn. 13) bzw. die Kosten gegeneinander aufzuheben (BVerwG, Beschluss vom 15.12.2019 - 9 A 25.18 -, juris Rn. 2, und Beschluss vom 16.11.2018 - 10 C 9.17 -, juris Rn. 2).

  • BVerwG, 16.11.2018 - 10 C 9.17

    Anforderungen an die Kostenentscheidung nach der Erledigung in der Hauptsache;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 KN 54/22
    Sind die Erfolgsaussichten völlig offen, so sind dementsprechend die Kosten den Beteiligten je zur Hälfte aufzuerlegen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.12.2016 - 1 BvR 1380/11 -, juris Rn. 13) bzw. die Kosten gegeneinander aufzuheben (BVerwG, Beschluss vom 15.12.2019 - 9 A 25.18 -, juris Rn. 2, und Beschluss vom 16.11.2018 - 10 C 9.17 -, juris Rn. 2).

    In einem solchen Fall ist es nicht die Aufgabe der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO , die Erfolgsaussichten des Verfahrens abschließend zu prüfen und der Frage weiter nachzugehen, zu welcher Entscheidung das Gericht in einem rechtlich nicht eindeutigen Streitfall ohne das erledigende Ergebnis voraussichtlich gekommen wäre ( BVerwG, Beschluss vom 16.11.2018 - 10 C 9.17 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 4.4.2017 - 4 CN 1.17 -, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 04.04.2017 - 4 CN 1.17

    Kostentragung des Verfahrens bei übereinstimmender Erledigungserklärung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 KN 54/22
    Dies gilt auch, wenn der erledigte Rechtsstreit schwierige Fragen aufwirft (BVerwG, Beschluss vom 24.4.2019 - 2 B 49.18 -, juris Rn. 2 m.w.N.) und sich sein Ausgang aufgrund einer summarischen, d.h. überschlägigen Prüfung nicht prognostizieren lässt ( BVerwG, Beschluss vom 4.4.2017 - 4 CN 1.17 -, juris Rn. 3, und Beschluss vom 3.2.2010 - 4 CN 1.09 -, juris Rn. 2).

    In einem solchen Fall ist es nicht die Aufgabe der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO , die Erfolgsaussichten des Verfahrens abschließend zu prüfen und der Frage weiter nachzugehen, zu welcher Entscheidung das Gericht in einem rechtlich nicht eindeutigen Streitfall ohne das erledigende Ergebnis voraussichtlich gekommen wäre ( BVerwG, Beschluss vom 16.11.2018 - 10 C 9.17 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 4.4.2017 - 4 CN 1.17 -, juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2023 - 10 OA 103/23

    Kommunalwahl; Streitwert; Wahlanfechtung; Wahlbewerber; Zur Bemessung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 KN 54/22
    Mit der Befugnis, den Streitwert gemäß § 52 Abs. 1 GKG "nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen, soweit nichts anderes bestimmt ist", ist dem Gericht im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstands zu schätzen, sich einer weitgehenden Schematisierung und Typisierung für gleichartige Streitigkeiten zu bedienen und zu pauschalieren (Senatsbeschluss vom 5.9.2023 - 10 OA 103/23 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Maßgebend für die Bedeutung der Sache für den Rechtsschutzsuchenden ist das sich bei objektiver Beurteilung aus der Antragsbegründung ergebende wirtschaftliche und gegebenenfalls auch ideelle (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15.9.2015 - 9 KSt 2.15 -, juris Rn. 2 m.w.N.) Interesse an der angestrebten gerichtlichen Entscheidung, nicht die Bedeutung, die ihr subjektiv beigemessen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.9.2016 - 5 KSt 6.16 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 5.9.2023 - 10 OA 103/23 -, juris Rn. 3 m.w.N.) zumal der Antragsteller in der Antragsschrift selbst einräumt, dass es schwierig sein dürfte, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Verordnung genauer zu ermitteln.

  • VGH Bayern, 27.07.2023 - 13a N 23.982

    Kostenentscheidung bei Erledigung und noch offenen Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 KN 54/22
    Ob der Normenkotrollantrag Erfolg gehabt hätte, lässt sich nicht ohne weiteres beantworten (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 9.5.2023 - 10 KN 26/22 - und - 10 KN 84/21 -, n.v.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.7.2023 - 13a N 23.982 -, juris Rn. 3).

    Das Interesse an der Ungültigerklärung einer im Rang unter dem Landesrecht stehenden Rechtsvorschrift ist mit dem doppelten Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG , mithin 10.000 EUR, in der Regel ausreichend bemessen (so auch bereits Senatsbeschlüsse vom 9.5.2023 - 10 KN 26/22 - und - 10 KN 84/21 -, n.v.; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.7.2023 - 13a N 23.982 -, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 07.09.2016 - 5 KSt 6.16

    Streitwertfestsetzung (hier: Heranziehung eines Gutachtens zu den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 KN 54/22
    Maßgebend für die Bedeutung der Sache für den Rechtsschutzsuchenden ist das sich bei objektiver Beurteilung aus der Antragsbegründung ergebende wirtschaftliche und gegebenenfalls auch ideelle (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15.9.2015 - 9 KSt 2.15 -, juris Rn. 2 m.w.N.) Interesse an der angestrebten gerichtlichen Entscheidung, nicht die Bedeutung, die ihr subjektiv beigemessen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.9.2016 - 5 KSt 6.16 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 5.9.2023 - 10 OA 103/23 -, juris Rn. 3 m.w.N.) zumal der Antragsteller in der Antragsschrift selbst einräumt, dass es schwierig sein dürfte, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Verordnung genauer zu ermitteln.
  • BSG, 27.01.2021 - B 6 A 1/19 R

    Ist der Bewertungsausschuss befugt, im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 KN 54/22
    Maßgeblich ist dabei die Sach- und Rechtslage unmittelbar vor dem Eintritt des erledigenden Ereignisses (Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 29. Auflage 2023, § 161 Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.9.2023 - 2 M 99/23 -, juris Rn. 2; BSG, Beschluss vom 27.1.2021 - B 6 A 1/19 R -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 15.09.2015 - 9 KSt 2.15

    Naturschutzverein; Streitwertfestsetzung in planfeststellungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 KN 54/22
    Maßgebend für die Bedeutung der Sache für den Rechtsschutzsuchenden ist das sich bei objektiver Beurteilung aus der Antragsbegründung ergebende wirtschaftliche und gegebenenfalls auch ideelle (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15.9.2015 - 9 KSt 2.15 -, juris Rn. 2 m.w.N.) Interesse an der angestrebten gerichtlichen Entscheidung, nicht die Bedeutung, die ihr subjektiv beigemessen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.9.2016 - 5 KSt 6.16 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 5.9.2023 - 10 OA 103/23 -, juris Rn. 3 m.w.N.) zumal der Antragsteller in der Antragsschrift selbst einräumt, dass es schwierig sein dürfte, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Verordnung genauer zu ermitteln.
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 NB 14.88

    Verwaltungsprozeßrecht: Beschwerdeberechtigung im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 KN 54/22
    Hingegen entspricht es grundsätzlich nicht der Billigkeit, aus dem Neuerlass einer angegriffenen Norm, der zur Erledigung eines Normenkontrollverfahrens führt, kostenmäßige Schlüsse zu ziehen, wenn sie nicht in die Sphäre des Normgebers fällt, so etwa bei einer Änderung nationaler Regelungen ( BVerwG, Beschluss vom 12.12.1990 - 4 NB 14.88 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 24.04.2019 - 2 B 49.18

    Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung

  • BVerwG, 13.10.2022 - 1 B 40.22

    Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • BVerwG, 11.09.2003 - 4 CN 3.03

    Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Regionalplans; Auslegung eines einschlägigen

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2023 - 13 S 3646/21

    Streitwert eines Normenkontrollantrags gegen die Ausweisung von Nitratgebieten

  • VGH Bayern, 26.11.2020 - 8 N 15.2460

    Normenkontrollantrag gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung

  • BVerwG, 15.02.2019 - 9 A 25.18

    Einstellung eines Verfahrens nach übereinstimmender Erledigterklärung;

  • VGH Bayern, 16.06.2020 - 9 N 18.1591

    Hauptsacheerledigung im Normenkontrollverfahren nach Aufhebung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2023 - 2 M 99/23

    Aufenthaltserlaubnis gemäß § 16b AufenthG 2004 - Lebensunterhaltssicherung

  • BVerwG, 22.11.2022 - 7 A 5.22
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