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   OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 ME 8/22   

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OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 ME 8/22 (https://dejure.org/2022,1698)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.02.2022 - 10 ME 8/22 (https://dejure.org/2022,1698)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Februar 2022 - 10 ME 8/22 (https://dejure.org/2022,1698)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 ME 8/22
    Denn bei dem Erlass der Abschiebungsanordnung gemäß § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG hat das Bundesamt aufgrund seiner bei Dublin-Verfahren bestehenden "Gesamtzuständigkeit" sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse zu prüfen (Senatsbeschluss vom 30.1.2019 - 10 LA 21/19 -, juris Rn. 10 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 17.9.2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris Rn. 9).

    Für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG verbleibt daneben, auch bei nachträglichen Entscheidungen, kein Raum (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.9.2014 - 2 BvR 1795/14, juris Rn. 9, 10 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.7.2019 - 10 CE 19.1304 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Gegebenenfalls hat daher das Bundesamt bei nachträglich auftretenden Abschiebungshindernissen die Abschiebungsanordnung aufzuheben oder die Ausländerbehörde anzuweisen, von deren Vollziehung abzusehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.9.2014 - 2 BvR 1795/14, juris Rn. 10 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.7.2019 - 10 CE 19.1304 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, Beschluss vom 20.6.2017 - 13 PA 104/17 -, juris Rn. 16).

    Abschiebungsbedingten wesentlichen Gefahren für die Gesundheit des Betroffenen ist durch eine Duldung oder eine entsprechende tatsächliche Gestaltung des Vollstreckungsverfahrens mittels der notwendigen Vorkehrungen zu begegnen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.9.2014 - 2 BvR 1795/14, juris Rn. 10 m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 9.12.2019 - 8 ME 92/19 -, juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 10 CE 19.1304

    Unzulässiger Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO mangels Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 ME 8/22
    Dies gilt auch soweit das Bundesamt bei der Anordnung der Abschiebung, die grundsätzlich Gegenstand des Eilverfahrens ist (Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 29 Rn. 22), auch über inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse entscheidet (vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.7.2019 - 10 CE 19.1304 -, juris Rn. 2 - 4).

    Für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG verbleibt daneben, auch bei nachträglichen Entscheidungen, kein Raum (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.9.2014 - 2 BvR 1795/14, juris Rn. 9, 10 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.7.2019 - 10 CE 19.1304 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Gegebenenfalls hat daher das Bundesamt bei nachträglich auftretenden Abschiebungshindernissen die Abschiebungsanordnung aufzuheben oder die Ausländerbehörde anzuweisen, von deren Vollziehung abzusehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.9.2014 - 2 BvR 1795/14, juris Rn. 10 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.7.2019 - 10 CE 19.1304 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, Beschluss vom 20.6.2017 - 13 PA 104/17 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 7.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 ME 8/22
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Osnabrück - Einzelrichter der 5. Kammer - vom 19. Januar 2022 (5 B 7/22) und vom 31. Januar 2022 (5 B 14/22) wird verworfen.

    Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 19. Januar 2022 (5 B 7/22) und vom 31. Januar 2022 (5 B 14/22) hat der Antragsteller am 31. Januar 2022 Beschwerde eingelegt, mit dem Ziel, unter Aufhebung der beiden Beschlüsse die aufschiebende Wirkung der von ihm am 6. Januar 2022 gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 18. November 2021 erhobenen Anfechtungsklage anzuordnen.

  • VG Osnabrück, 31.01.2022 - 5 B 14/22

    Türkei: Dublin Rumänien: Abänderungsantrag ohne Erfolg; Rechtliches Gehör nicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 ME 8/22
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Osnabrück - Einzelrichter der 5. Kammer - vom 19. Januar 2022 (5 B 7/22) und vom 31. Januar 2022 (5 B 14/22) wird verworfen.

    Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 19. Januar 2022 (5 B 7/22) und vom 31. Januar 2022 (5 B 14/22) hat der Antragsteller am 31. Januar 2022 Beschwerde eingelegt, mit dem Ziel, unter Aufhebung der beiden Beschlüsse die aufschiebende Wirkung der von ihm am 6. Januar 2022 gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 18. November 2021 erhobenen Anfechtungsklage anzuordnen.

  • VG Saarlouis, 21.04.2021 - 5 L 478/21

    Überstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens; Anordnung eines Corona-Tests durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 ME 8/22
    Der Beschwerdeausschluss gemäß § 80 AsylG gilt auch für die hier streitgegenständlichen auf § 82 Abs. 4 AufenthG gestützten Anordnungen des Bundesamts (vgl. auch VG des Saarlandes, Beschluss vom 21.4.2021 - 5 L 478/21 -, juris Rn. 5; VG München, Urteil vom 6.4.2021 - M 3 S 21.50245 -, juris Rn. 26; VG Greifswald, Beschluss vom 15.3.2021 - 3 B 444/21 HGW -, juris Rn. 12 - 14, 31).

    Da in Dublin-Verfahren das Bundesamt nach §§ 34a Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 Satz 2 AsylG auch für die Prüfung von inlandsbezogenen Vollstreckungshindernissen und für die damit verbundenen ausländerrechtlichen Maßnahmen und Entscheidungen zuständig ist, obliegt ihm damit auch die Zuständigkeit für Anordnungen nach § 82 Abs. 4 AufenthG (vgl. auch VG des Saarlandes, Beschluss vom 21.4.2021 - 5 L 478/21 -, juris Rn. 15; VG Aachen, Beschluss vom 19.2.2021 - 4 L 108/21 -, juris Rn. 7 ff.).

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 ME 8/22
    Ob es sich um eine "Rechtsstreitigkeit nach diesem Gesetz" im Sinne des § 80 AsylG handelt, ist danach zu bestimmen, ob die angefochtene oder begehrte Maßnahme oder Entscheidung ihre rechtliche Grundlage im Asylgesetz hat, was insbesondere bei Entscheidungen des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, die es in Wahrnehmung der ihm vom Asylgesetz übertragenen Aufgaben getroffen hat, der Fall ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.1997 - 1 C 6.97 -, juris Rn. 14 zu § 78 AsylVfG a.F.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.2020 - 12 S 2380/20 -, juris Rn. 9 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.1.2019 - OVG 3 M 41.18 -, juris Rn. 2; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.10.2016 - 21 ZB 16.30251 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 04.12.2018 - 2 BvR 2726/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 ME 8/22
    Anderenfalls würde auch die von § 80 AsylG bezweckte Verfahrensbeschleunigung (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 4.12.2018 - 2 BvR 2726/17 -, juris Rn. 24; OVG Bremen, Beschluss vom 9.2.2021 - 1 B 44/21 -, juris Rn. 8) verfehlt.
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2021 - 10 LA 12/21

    Abschiebung; Aufnahmebereitschaft; Durchführbarkeit; Einreisebestimmungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 ME 8/22
    Denn die Anordnung der Duldung einer ärztlichen Untersuchung in Form der Durchführung eines Corona-Tests gemäß § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG und die gegebenenfalls zwangsweise Durchsetzung nach § 82 Abs. 4 Satz 2 AufenthG verhindern die Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus dem tatsächlichen Grund des fehlenden Corona-Tests, so dass sie nach § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG durchgeführt werden kann (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 28.1.2021 - 10 LA 12/21 -, juris Rn. 17, 19).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2019 - 10 LA 21/19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Bundesamt; Dublin-Verfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 ME 8/22
    Denn bei dem Erlass der Abschiebungsanordnung gemäß § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG hat das Bundesamt aufgrund seiner bei Dublin-Verfahren bestehenden "Gesamtzuständigkeit" sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse zu prüfen (Senatsbeschluss vom 30.1.2019 - 10 LA 21/19 -, juris Rn. 10 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 17.9.2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2018 - 10 OA 176/18

    Zurückweisung einer Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 ME 8/22
    Der Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylG erfasst nicht nur das Hauptsacheverfahren, sondern auch alle gerichtlichen Entscheidungen in selbständigen und unselbständigen Nebenverfahren im Zusammenhang mit dem Asylgerichtsverfahren, wie etwa die Verfahrenseinstellung, Kostenentscheidung, Gegenstandswertfestsetzung, (Teil-)Versagung von Prozesskostenhilfe, Aussetzung und Ruhensanordnung, Richterablehnung, Zeugen- und Sachverständigenentschädigung, Zurückweisung der Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung, selbst wenn diese Entscheidungen - in Ergänzung des Asylgesetzes - ihre Rechtsgrundlage in anderen Gesetzen (z.B. VwGO, GKG, RVG, ZPO) haben (Senatsbeschluss vom 19.6.2018 - 10 OA 176/18 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Ausländerbehörde; Bundesamt; Dublin;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2020 - 12 S 2380/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen drohende Abschiebung nach Ablehnung eines

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2019 - 8 ME 92/19

    Abschiebung; Duldung; Erkrankung; Gesundheit; Lebensgemeinschaft, familiäre;

  • VG Greifswald, 15.03.2021 - 3 B 444/21

    Anordnung eines Corona-Tests durch das BAMF

  • VG Aachen, 19.02.2021 - 4 L 108/21

    SARS-CoV-2 Test; Reisefähigkeit; Dublin-III; Dublin-Überstellung

  • VGH Bayern, 19.10.2016 - 21 ZB 16.30251

    Zuweisungsentscheidung nach § 47 Abs. 1a AsylG ist eine asylrechtliche

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - 3 M 41.18

    Anspruch auf Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung - Streitigkeit nach dem

  • OVG Bremen, 09.02.2021 - 1 B 44/21
  • VG München, 06.04.2021 - M 3 S 21.50245

    Afghanistan: Dublin Schweden: Testanordnung Covid-19 ist verhältnismäßig

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2023 - 2 OA 92/23

    Beschwerdeausschluss; Reichweite des Beschwerdeausschlusses nach § 80 AsylG

    Der Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylG erfasst nicht nur das Hauptsacheverfahren, sondern auch alle gerichtlichen Entscheidungen in selbständigen und unselbständigen Nebenverfahren im Zusammenhang mit dem Asylgerichtsverfahren, wie etwa die Verfahrenseinstellung, Kostenentscheidung, Gegenstandswertfestsetzung, (Teil-)Versagung von Prozesskostenhilfe, Aussetzung und Ruhensanordnung, Richterablehnung, Zeugen- und Sachverständigenentschädigung sowie die Zurückweisung der Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung, selbst wenn diese Entscheidungen - in Ergänzung des Asylgesetzes - ihre Rechtsgrundlage in anderen Gesetzen (z.B. VwGO, GKG, ZPO) haben (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 4.2.2022 - 10 ME 8/22 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 19.6.2018 - 10 OA 176/18 -, juris Leitsatz und Rn. 8 m.w.N.; siehe auch HessVGH, Beschl. v. 19.5.2022 - 4 E 819/22.A -, juris Rn. 5; OVG Saarl., Beschl. v. 6.5.2020 - 2 E 124/20 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 2; BremOVG, Beschl. v. 27.4.2020 - 1 S 102/20 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 1.7.2019 - 13 E 441/19.A -, juris Rn. 4).
  • VG Hannover, 21.11.2022 - 4 B 4791/22

    Burundi: Dublin Kroatien; Antrag auf vorläufigen Rechtschutz nach § 80 Abs. 5

    Das Gericht hat dabei das Aussetzungsinteresse des Antragstellers und das öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gegeneinander abzuwägen, wobei Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Prüfung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylG ist (siehe Nds. OVG, Beschl. v. 4.2.2022 - 10 ME 8/22 -, juris Rn. 17; Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl., § 29 AsylG Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2022 - 13 ME 127/22

    Abschiebebedingungen; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbot,

    aus der obergerichtlichen Rechtsprechung; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 4.2.2022 - 10 ME 8/22 -, juris Rn. 18; Senatsbeschl. v. 20.6.2017 - 13 PA 104/17 -, juris Rn. 12 ff.; v. 20.2.2017 - 13 ME 251/16 -, V.n.b., S. 3 des Beschlussabdrucks, und - grundlegend - v. 2.5.2012 - 13 MC 22/12 -, InfAuslR 2012, 298, juris Rn. 27; siehe aber auch BVerwG, Beschl. v. 27.3.2017 - 1 B 23.17 -, juris Rn. 1).
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