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   OVG Saarland, 13.12.2023 - 1 B 154/23   

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https://dejure.org/2023,36373
OVG Saarland, 13.12.2023 - 1 B 154/23 (https://dejure.org/2023,36373)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.12.2023 - 1 B 154/23 (https://dejure.org/2023,36373)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. Dezember 2023 - 1 B 154/23 (https://dejure.org/2023,36373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf, fehlende charakterliche Eignung, Unfallflucht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderungsantrag; Beamter auf Widerruf; charakterliche Eignung; Corona; Entlassung; persönliche Eignung; Quarantäne; Schaden; tätige Reue; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Unfallflucht; Vereitelungsabsicht; Entlassung eines Beamten auf Widerruf wegen fehlender ...

  • rechtsportal.de

    Abänderungsantrag; Beamter auf Widerruf; charakterliche Eignung; Corona; Entlassung; persönliche Eignung; Quarantäne; Schaden; tätige Reue; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Unfallflucht; Vereitelungsabsicht; Entlassung eines Beamten auf Widerruf wegen fehlender ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Entlassung eines Polizeibeamten/Kommissaranwärters - Eingestellte Unfallflucht und Quarantäneverstoß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entlassung eines Polizeianwärters wegen Verstoßes gegen Corona-Quarantäne und Unfallflucht - Fehlende charakterliche Eignung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 1 M 51/20

    Entlassung eines Polizeianwärters wegen Alkoholfahrt

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2023 - 1 B 154/23
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.1981 - 2 C 48/78 -, juris Rn. 20, m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 6.7.2022 - 6 A 2255/21 -, juris Rn. 29, und vom 25.11.2021 - 6 A 3742/19 -, juris Rn. 3, je m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.5.2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 5, m.w.N.] Unabhängig von der Frage, ob der Antragsteller den Straftatbestand des § 142 StGB vollumfänglich erfüllt hat oder nicht, durfte (und darf) der Antragsgegner berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung des Antragstellers für den Beruf des Polizeibeamten hegen.

    Unabhängig davon, dass für die Beurteilung der charakterlichen Eignung nicht nur strafrechtlich relevante Verhaltensweisen, sondern auch Ordnungswidrigkeiten in Betracht kommen können, [vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.5.2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 8, m.w.N.] kann hier zwar dahinstehen, ob allein diese von ihm begangene Ordnungswidrigkeit für sich genommen bereits durchschlagende Zweifel an seiner charakterlichen Eignung mit der Konsequenz einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zu begründen vermocht hätte, zumal ein am nächsten Vormittag vom Antragsteller durchgeführter PCR-Test ebenfalls negativ ausfiel, [Testergebnis der Fa. B.

    [vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.5.2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 8, m.w.N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 13.1.2016 - 3 B 14.1487 -, juris Rn. 34, 50].

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 31.5.1990 - 2 C 35/88 -, juris Rn. 23, m.w.N.] Das vorliegend dem Antragsteller zur Last gelegte außerdienstliche Verhalten, nämlich ein objektiver und subjektiver Verstoß gegen die ihm auferlegte Corona-Quarantäne sowie eine anschließende zumindest objektiv verwirklichte Unfallflucht, ist hinreichend bedeutsam, um seitens des Antragsgegners negative Rückschlüsse auf seine dienstliche Vertrauenswürdigkeit als Polizeibeamter, von dem ein gesetzestreues Verhalten in besonderer Weise erwartet werden kann, [vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.2006 - 1 D 5/05 -, juris Rn. 39; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.8.2017 - 6 B 751/17 -, juris Rn. 12, m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt; Beschluss vom 7.5.2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 6, m.w.N.] ziehen zu dürfen.

  • OVG Saarland, 06.03.2019 - 1 B 309/18

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe wegen erheblicher Zweifel an der

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2023 - 1 B 154/23
    [vgl. Beschluss des Senats vom 6.3.2019 - 1 B 309/18 -, juris Rn. 6] Letztlich muss gesehen werden, dass die vom Antragsgegner seiner Entlassungsverfügung zugrunde gelegten wesentlichen Tatsachen vom Antragsteller als solche nicht bestritten, sondern lediglich anders bewertet werden.

    [vgl. Beschluss des Senats vom 6.3.2019 - 1 B 309/18 -, juris Rn. 12, 14, m.w.N.] Denn bereits ein einzelnes gravierendes Ereignis kann geeignet sein, den Schluss des Dienstherrn auf eine fehlende persönliche Eignung des Widerrufsbeamten zu rechtfertigen, wenn dieses die charakterlichen Mängel des Beamten hinreichend deutlich zu Tage treten lässt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2021 - 6 A 3742/19

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf; Polizeidienst; charakterliche

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2023 - 1 B 154/23
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.1981 - 2 C 48/78 -, juris Rn. 20, m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 6.7.2022 - 6 A 2255/21 -, juris Rn. 29, und vom 25.11.2021 - 6 A 3742/19 -, juris Rn. 3, je m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.5.2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 5, m.w.N.] Unabhängig von der Frage, ob der Antragsteller den Straftatbestand des § 142 StGB vollumfänglich erfüllt hat oder nicht, durfte (und darf) der Antragsgegner berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung des Antragstellers für den Beruf des Polizeibeamten hegen.

    [vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2021 - 6 A 3742/19 -, juris Rn. 3, m.w.N.] Ein Ermessensfehler kann damit nicht angenommen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 6 B 751/17

    Antrag auf einstweilige Anordnung betreffend die Freihaltung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2023 - 1 B 154/23
    [vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.8.2017 - 6 B 751/17 -, juris Rn. 14] Indem der Antragsteller die Geschehensabläufe aus seiner Sicht schildert und begründet sowie zur Motivation seines Handelns ausführt, stellt er die Handlungen als solche nicht in ihrer Substanz in Frage.

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 31.5.1990 - 2 C 35/88 -, juris Rn. 23, m.w.N.] Das vorliegend dem Antragsteller zur Last gelegte außerdienstliche Verhalten, nämlich ein objektiver und subjektiver Verstoß gegen die ihm auferlegte Corona-Quarantäne sowie eine anschließende zumindest objektiv verwirklichte Unfallflucht, ist hinreichend bedeutsam, um seitens des Antragsgegners negative Rückschlüsse auf seine dienstliche Vertrauenswürdigkeit als Polizeibeamter, von dem ein gesetzestreues Verhalten in besonderer Weise erwartet werden kann, [vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.2006 - 1 D 5/05 -, juris Rn. 39; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.8.2017 - 6 B 751/17 -, juris Rn. 12, m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt; Beschluss vom 7.5.2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 6, m.w.N.] ziehen zu dürfen.

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2023 - 1 B 154/23
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 31.5.1990 - 2 C 35/88 -, juris Rn. 23, m.w.N.] Das vorliegend dem Antragsteller zur Last gelegte außerdienstliche Verhalten, nämlich ein objektiver und subjektiver Verstoß gegen die ihm auferlegte Corona-Quarantäne sowie eine anschließende zumindest objektiv verwirklichte Unfallflucht, ist hinreichend bedeutsam, um seitens des Antragsgegners negative Rückschlüsse auf seine dienstliche Vertrauenswürdigkeit als Polizeibeamter, von dem ein gesetzestreues Verhalten in besonderer Weise erwartet werden kann, [vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.2006 - 1 D 5/05 -, juris Rn. 39; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.8.2017 - 6 B 751/17 -, juris Rn. 12, m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt; Beschluss vom 7.5.2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 6, m.w.N.] ziehen zu dürfen.
  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe - Vortäuschung einer Krankheit

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2023 - 1 B 154/23
    [vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.5.2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 8, m.w.N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 13.1.2016 - 3 B 14.1487 -, juris Rn. 34, 50].
  • BVerwG, 05.07.2006 - 1 D 5.05

    Auf das Disziplinarmaß beschränkte Berufung; Polizeimeister; teils

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2023 - 1 B 154/23
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 31.5.1990 - 2 C 35/88 -, juris Rn. 23, m.w.N.] Das vorliegend dem Antragsteller zur Last gelegte außerdienstliche Verhalten, nämlich ein objektiver und subjektiver Verstoß gegen die ihm auferlegte Corona-Quarantäne sowie eine anschließende zumindest objektiv verwirklichte Unfallflucht, ist hinreichend bedeutsam, um seitens des Antragsgegners negative Rückschlüsse auf seine dienstliche Vertrauenswürdigkeit als Polizeibeamter, von dem ein gesetzestreues Verhalten in besonderer Weise erwartet werden kann, [vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.2006 - 1 D 5/05 -, juris Rn. 39; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.8.2017 - 6 B 751/17 -, juris Rn. 12, m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt; Beschluss vom 7.5.2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 6, m.w.N.] ziehen zu dürfen.
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2023 - 1 B 154/23
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.1981 - 2 C 48/78 -, juris Rn. 20, m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 6.7.2022 - 6 A 2255/21 -, juris Rn. 29, und vom 25.11.2021 - 6 A 3742/19 -, juris Rn. 3, je m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.5.2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 5, m.w.N.] Unabhängig von der Frage, ob der Antragsteller den Straftatbestand des § 142 StGB vollumfänglich erfüllt hat oder nicht, durfte (und darf) der Antragsgegner berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung des Antragstellers für den Beruf des Polizeibeamten hegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2017 - 6 B 977/17

    Entlassung eines Kommissaranwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2023 - 1 B 154/23
    [vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.9.2017 - 6 B 977/17 -, juris Rn. 8, m.w.N.].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2022 - 6 A 2255/21

    Klage eines Beamten gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2023 - 1 B 154/23
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.1981 - 2 C 48/78 -, juris Rn. 20, m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 6.7.2022 - 6 A 2255/21 -, juris Rn. 29, und vom 25.11.2021 - 6 A 3742/19 -, juris Rn. 3, je m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.5.2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 5, m.w.N.] Unabhängig von der Frage, ob der Antragsteller den Straftatbestand des § 142 StGB vollumfänglich erfüllt hat oder nicht, durfte (und darf) der Antragsgegner berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung des Antragstellers für den Beruf des Polizeibeamten hegen.
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