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   OVG Sachsen, 19.02.2009 - 3 B 373/06   

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OVG Sachsen, 19.02.2009 - 3 B 373/06 (https://dejure.org/2009,4459)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.02.2009 - 3 B 373/06 (https://dejure.org/2009,4459)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 3 B 373/06 (https://dejure.org/2009,4459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    HwO § 29 Abs. 1 Nr. 1; BBiG a. F. § 10 Abs. 1 S. 1; BBiG n F § 17 Abs. 1 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung als Voraussetzung für die Eintragungsfähigkeit eines Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse; Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung bei Unterschreitung derselbigen von ...

  • Judicialis

    HwO § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BBiG a. F. § 10 Abs. 1 S. 1; ; BBiG n. F. § 17 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handwerksordnung; Berufsbildungsgesetz; Ausbildungsvergütung; Angemessenheit; Tarifvertrag; Organisationsgrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 408
  • NZA-RR 2009, 543
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2009 - 3 B 373/06
    Die durch Art. 9 Abs. 3 GG zugleich geschützte negative Koalitionsfreiheit (vgl. BVerfG, Urt. v. 1.3.1979, BVerfGE 50, 290, 367 ff.) steht der gesetzlichen Regelung über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von tariflichen Inhaltsnormen ebenfalls nicht entgegen.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2009 - 3 B 373/06
    Ebenso wenig wird hierdurch Zwang oder Druck in Richtung auf eine Mitgliedschaft ausgeübt, der so erheblich ist, dass hierin eine Grundrechtsverletzung erblickt werden könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.2.1973, BVerfGE 44, 322, 351).
  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 999/06

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2009 - 3 B 373/06
    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht im Übrigen auch nach dem Inkrafttreten von § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG n. F. festgehalten (vgl. BAG, Urt. v. 22.1.2008 - 9 AZR 999/06 -, Rn. 33 ff., zitiert nach juris).
  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2009 - 3 B 373/06
    Tatsächliche Schwierigkeiten, die sich aus der Existenz der bestehenden Koalitionen für die noch zu gründenden ergeben, beeinträchtigen die Koalitionsfreiheit nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.7.1980, BVerfGE 55, 7, 24).
  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 626/00

    Höhe der Ausbildungsvergütung

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2009 - 3 B 373/06
    Bei ihnen ist anzunehmen, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt (vgl. BAG, Urt. v. 25.4.1984 - 5 AZR 540/82 -, Rn. 16, v. 24.10.2002 - 6 AZR 626/00 -, Rn. 31 m. w. N., zitiert nach juris).
  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 311/00

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2009 - 3 B 373/06
    Auf die Empfehlungen der Kammern oder Handwerksinnungen kann dagegen nur dann zurückgegriffen werden, wenn einschlägige Tarifverträge nicht bestehen (vgl. BAG, Urt. v. 25.7.2002 - 6 AZR 311/00 -, Rn. 18, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 8 S 1322/04

    Einführung neuer Tatsachen im Verfahren auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2009 - 3 B 373/06
    Eine nach allgemeiner Meinung zur Unzulässigkeit des Zulassungsantrags führende Klageänderung i.S.v § 91 VwGO (vgl. OVG NW, Beschl. v. 21.5.2001 - 8 A 3373/99 -, VGH BW, Beschl. v. 27.10.2004 - 8 S 1322/04 - ThürOVG, Beschl. v. 22.1.2003 - 1 ZKO 506/01 -, jeweils zitiert nach juris) ist hierin nicht zu sehen.
  • OVG Thüringen, 22.01.2003 - 1 ZKO 506/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Verwaltungsprozessrecht;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2009 - 3 B 373/06
    Eine nach allgemeiner Meinung zur Unzulässigkeit des Zulassungsantrags führende Klageänderung i.S.v § 91 VwGO (vgl. OVG NW, Beschl. v. 21.5.2001 - 8 A 3373/99 -, VGH BW, Beschl. v. 27.10.2004 - 8 S 1322/04 - ThürOVG, Beschl. v. 22.1.2003 - 1 ZKO 506/01 -, jeweils zitiert nach juris) ist hierin nicht zu sehen.
  • BVerwG, 22.01.1990 - 1 B 190.89

    Unverschuldete Verhinderung des Klägers zur Einhaltung der Frist zur Einlegung

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2009 - 3 B 373/06
    Damit ist davon auszugehen, dass bei der Bestimmung des Begriffs der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung weiterhin auch unter nicht tarifgebundenen Parteien die tarifliche Vergütung der gesetzlich gewollte Bezugspunkt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.1.1990 - 1 B 190/89 -, Rn. 9, zitiert nach juris).
  • BAG, 25.04.1984 - 5 AZR 540/82
    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2009 - 3 B 373/06
    Bei ihnen ist anzunehmen, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt (vgl. BAG, Urt. v. 25.4.1984 - 5 AZR 540/82 -, Rn. 16, v. 24.10.2002 - 6 AZR 626/00 -, Rn. 31 m. w. N., zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2001 - 8 A 3373/99
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - 1 N 74.08

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung;

    Mit Blick auf den seit jeher und auch künftig bestehenden Interessengegensatz hat die Rechtsprechung deshalb auf Vergütungssätze zurückgegriffen, auf die sich die Kontrahenten im jeweiligen Tarifgebiet haben einigen können (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 6 AZR 224/05 -, Juris Rn 11, 12 m.w.N.; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 B 373/06 -, Juris Rn 8 - 14 unter Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber die tarifliche Vergütung auch bei der Neufassung des § 17 Abs. 1 BBiG im Jahre 2005 als Bezugspunkt gewollt hat).

    Deshalb ist es sachgerecht, auch bei einem geringen Organisationsgrad der tarifschließenden Vertragspartner und sogar für nicht tarifgebundene Parteien als Maßstab primär Tarifverträge heranzuziehen (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O., Rn 13 m.w.N.; Urteil vom 19. Februar 2008 - 9 AZR 1091/06 -, Juris Rn 20, 21; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009, a.a.O. Rn 14, 15, 23).

    Die Vertragsfreiheit des einzelnen Unternehmers ist dadurch nicht beseitigt, sondern hat je nach dem, wie sie hinsichtlich der Höhe der Ausbildungsvergütung ausgeübt worden ist, gesetzlich angeordnete Folgen dafür, ob der Ausbildungsvertrag gemäß § 29 HandwO eintragungsfähig ist (vgl. hierzu noch OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009, a.a.O. Rn 19).

    Dies sind sachliche Differenzierungsgründe, deretwegen die regelmäßig geltende Grenze, wonach eine vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung nur angemessen ist, wenn sie mindestens 80 % der tariflichen Vergütung erreicht, in diesen Fällen ausnahmsweise unterschritten werden darf (vgl. BAG, Urteil vom 19. Februar 2008, a.a.O., Rn 22, 39, 41 m.w.N.; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009, a.a.O., Rn 17, 20; Litterscheid, NZA 2006, 639 [640 f]).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - 1 N 75.08

    Handwerksrecht; Lehrlingsrolle; Eintragung von Ausbildungsverträgen;

    Mit Blick auf den seit jeher und auch künftig bestehenden Interessengegensatz hat die Rechtsprechung deshalb auf Vergütungssätze zurückgegriffen, auf die sich die Kontrahenten im jeweiligen Tarifgebiet haben einigen können (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 6 AZR 224/05 -, Juris Rn 11, 12 m.w.N.; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 B 373/06 -, Juris Rn 8 - 14 unter Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber die tarifliche Vergütung auch bei der Neufassung des § 17 Abs. 1 BBiG im Jahre 2005 als Bezugspunkt gewollt hat).

    Deshalb ist es sachgerecht, auch bei einem geringen Organisationsgrad der tarifschließenden Vertragspartner und sogar für nicht tarifgebundene Parteien als Maßstab primär Tarifverträge heranzuziehen (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O., Rn 13 m.w.N.; Urteil vom 19. Februar 2008 - 9 AZR 1091/06 -, Juris Rn 20, 21; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009, a.a.O. Rn 14, 15, 23).

    Die Vertragsfreiheit des einzelnen Unternehmers ist dadurch nicht beseitigt, sondern hat je nach dem, wie sie hinsichtlich der Höhe der Ausbildungsvergütung ausgeübt worden ist, gesetzlich angeordnete Folgen dafür, ob der Ausbildungsvertrag gemäß § 29 HandwO eintragungsfähig ist (vgl. hierzu noch OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009, a.a.O. Rn 19).

    Dies sind sachliche Differenzierungsgründe, deretwegen die regelmäßig geltende Grenze, wonach eine vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung nur angemessen ist, wenn sie mindestens 80 % der tariflichen Vergütung erreicht, in diesen Fällen ausnahmsweise unterschritten werden darf (vgl. BAG, Urteil vom 19. Februar 2008, a.a.O., Rn 22, 39, 41 m.w.N.; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009, a.a.O., Rn 17, 20; Litterscheid, NZA 2006, 639 [640 f]).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - 1 N 76.08

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung;

    Mit Blick auf den seit jeher und auch künftig bestehenden Interessengegensatz hat die Rechtsprechung deshalb auf Vergütungssätze zurückgegriffen, auf die sich die Kontrahenten im jeweiligen Tarifgebiet haben einigen können (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 6 AZR 224/05 -, Juris Rn 11, 12 m.w.N.; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 B 373/06 -, Juris Rn 8 - 14 unter Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber die tarifliche Vergütung auch bei der Neufassung des § 17 Abs. 1 BBiG im Jahre 2005 als Bezugspunkt gewollt hat).

    Deshalb ist es sachgerecht, auch bei einem geringen Organisationsgrad der tarifschließenden Vertragspartner und sogar für nicht tarifgebundene Parteien als Maßstab primär Tarifverträge heranzuziehen (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O., Rn 13 m.w.N.; Urteil vom 19. Februar 2008 - 9 AZR 1091/06 -, Juris Rn 20, 21; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009, a.a.O. Rn 14, 15, 23).

    Die Vertragsfreiheit des einzelnen Unternehmers ist dadurch nicht beseitigt, sondern hat je nach dem, wie sie hinsichtlich der Höhe der Ausbildungsvergütung ausgeübt worden ist, gesetzlich angeordnete Folgen dafür, ob der Ausbildungsvertrag gemäß § 29 HandwO eintragungsfähig ist (vgl. hierzu noch OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009, a.a.O. Rn 19).

    Dies sind sachliche Differenzierungsgründe, deretwegen die regelmäßig geltende Grenze, wonach eine vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung nur angemessen ist, wenn sie mindestens 80 % der tariflichen Vergütung erreicht, in diesen Fällen ausnahmsweise unterschritten werden darf (vgl. BAG, Urteil vom 19. Februar 2008, a.a.O., Rn 22, 39, 41 m.w.N.; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009, a.a.O., Rn 17, 20; Litterscheid, NZA 2006, 639 [640 f]).

  • LAG Sachsen, 16.11.2010 - 7 Sa 254/10

    Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Vertragsparteien; Zahlungsklage des

    Dies setzt nach der Rechtsprechung auch die Vereinbarung einer angemessenen Ausbildungsvergütung voraus (vgl. Oberwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 1. Senat, Beschluss vom 29.09.2009 - NZA-RR 2010, 260 = EzB BBiG wider § 17 Abs. 1 Nr. 68; Sächsisches Oberwaltungsgericht, Beschluss vom 19.02.2009 - 3 B 373/06 - NZA-RR 2009, 543 bis 546).
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