Handwerksordnung
Zweiter Teil - Berufsbildung im Handwerk (§§ 21 - 44b) |
Dritter Abschnitt - Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (§§ 28 - 30) |
(1) Ein Berufsausbildungsvertrag und Änderungen seines wesentlichen Inhalts sind in die Lehrlingsrolle einzutragen, wenn
(2) 1Die Eintragung ist abzulehnen oder zu löschen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorliegen und der Mangel nicht nach § 23 Abs. 2 behoben wird. 2Die Eintragung ist ferner zu löschen, wenn die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung nach § 33 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht spätestens am Tag der Anmeldung des Auszubildenden zur Zwischenprüfung oder zum ersten Teil der Gesellenprüfung zur Einsicht vorgelegt und der Mangel nicht nach § 23 Abs. 2 behoben wird.
Rechtsprechung zu § 29 HwO
18 Entscheidungen zu § 29 HwO in unserer Datenbank:
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2018 - L 5 AS 36/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - zeitliche Begrenzung bei ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - 1 N 74.08
Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; ...
- LAG Sachsen, 16.11.2010 - 7 Sa 254/10
Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Vertragsparteien; Zahlungsklage des ...
- OVG Sachsen, 19.02.2009 - 3 B 373/06
Handwerksordnung; Berufsbildungsgesetz; Ausbildungsvergütung; Angemessenheit; ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - 1 N 76.08
Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - 1 N 75.08
Handwerksrecht; Lehrlingsrolle; Eintragung von Ausbildungsverträgen; ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 2 Sa 251/21
Ausbildungsvergütung - Angemessenheit
- VG Minden, 24.09.2014 - 3 K 739/14
Voraussetzung für die Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages in die ...
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09
Soweit HwO § 28 die Befugnis der Handwerkskammer eröffnet, Daten an Dritte zu ...
- BVerwG, 13.07.1982 - 5 C 118.81
Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Beiladung eines Auszubildenden - ...