Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - 1 N 74.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11285
OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - 1 N 74.08 (https://dejure.org/2009,11285)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.2009 - 1 N 74.08 (https://dejure.org/2009,11285)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 2009 - 1 N 74.08 (https://dejure.org/2009,11285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,11285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages in die Lehrlingsrolle; Notwendigkeit der Zahlung einer angemessenen Vegütung an die Auszubildenden für die Möglichkeit der Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages in die Lehrlingsrolle

  • Judicialis

    BBiG § 17 Abs. 1; ; HandwO § 29 Abs. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HandwO § 29; BBiG § 17 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages in die Lehrlingsrolle; Notwendigkeit der Zahlung einer angemessenen Vegütung an die Auszubildenden für die Möglichkeit der Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages in die Lehrlingsrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 260
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 19.02.2009 - 3 B 373/06

    Handwerksordnung; Berufsbildungsgesetz; Ausbildungsvergütung; Angemessenheit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - 1 N 74.08
    Mit Blick auf den seit jeher und auch künftig bestehenden Interessengegensatz hat die Rechtsprechung deshalb auf Vergütungssätze zurückgegriffen, auf die sich die Kontrahenten im jeweiligen Tarifgebiet haben einigen können (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 6 AZR 224/05 -, Juris Rn 11, 12 m.w.N.; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 B 373/06 -, Juris Rn 8 - 14 unter Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber die tarifliche Vergütung auch bei der Neufassung des § 17 Abs. 1 BBiG im Jahre 2005 als Bezugspunkt gewollt hat).

    Deshalb ist es sachgerecht, auch bei einem geringen Organisationsgrad der tarifschließenden Vertragspartner und sogar für nicht tarifgebundene Parteien als Maßstab primär Tarifverträge heranzuziehen (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O., Rn 13 m.w.N.; Urteil vom 19. Februar 2008 - 9 AZR 1091/06 -, Juris Rn 20, 21; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009, a.a.O. Rn 14, 15, 23).

    Die Vertragsfreiheit des einzelnen Unternehmers ist dadurch nicht beseitigt, sondern hat je nach dem, wie sie hinsichtlich der Höhe der Ausbildungsvergütung ausgeübt worden ist, gesetzlich angeordnete Folgen dafür, ob der Ausbildungsvertrag gemäß § 29 HandwO eintragungsfähig ist (vgl. hierzu noch OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009, a.a.O. Rn 19).

    Dies sind sachliche Differenzierungsgründe, deretwegen die regelmäßig geltende Grenze, wonach eine vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung nur angemessen ist, wenn sie mindestens 80 % der tariflichen Vergütung erreicht, in diesen Fällen ausnahmsweise unterschritten werden darf (vgl. BAG, Urteil vom 19. Februar 2008, a.a.O., Rn 22, 39, 41 m.w.N.; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009, a.a.O., Rn 17, 20; Litterscheid, NZA 2006, 639 [640 f]).

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06

    Ausbildungsvergütung - Angemessenheit - Krankenpflege

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - 1 N 74.08
    Deshalb ist es sachgerecht, auch bei einem geringen Organisationsgrad der tarifschließenden Vertragspartner und sogar für nicht tarifgebundene Parteien als Maßstab primär Tarifverträge heranzuziehen (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O., Rn 13 m.w.N.; Urteil vom 19. Februar 2008 - 9 AZR 1091/06 -, Juris Rn 20, 21; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009, a.a.O. Rn 14, 15, 23).

    Dies sind sachliche Differenzierungsgründe, deretwegen die regelmäßig geltende Grenze, wonach eine vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung nur angemessen ist, wenn sie mindestens 80 % der tariflichen Vergütung erreicht, in diesen Fällen ausnahmsweise unterschritten werden darf (vgl. BAG, Urteil vom 19. Februar 2008, a.a.O., Rn 22, 39, 41 m.w.N.; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009, a.a.O., Rn 17, 20; Litterscheid, NZA 2006, 639 [640 f]).

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 224/05

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - 1 N 74.08
    Mit Blick auf den seit jeher und auch künftig bestehenden Interessengegensatz hat die Rechtsprechung deshalb auf Vergütungssätze zurückgegriffen, auf die sich die Kontrahenten im jeweiligen Tarifgebiet haben einigen können (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 6 AZR 224/05 -, Juris Rn 11, 12 m.w.N.; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 B 373/06 -, Juris Rn 8 - 14 unter Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber die tarifliche Vergütung auch bei der Neufassung des § 17 Abs. 1 BBiG im Jahre 2005 als Bezugspunkt gewollt hat).

    Deshalb ist es sachgerecht, auch bei einem geringen Organisationsgrad der tarifschließenden Vertragspartner und sogar für nicht tarifgebundene Parteien als Maßstab primär Tarifverträge heranzuziehen (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O., Rn 13 m.w.N.; Urteil vom 19. Februar 2008 - 9 AZR 1091/06 -, Juris Rn 20, 21; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2009, a.a.O. Rn 14, 15, 23).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht