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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2016 - 3 M 24/16   

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https://dejure.org/2016,13950
OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2016 - 3 M 24/16 (https://dejure.org/2016,13950)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.03.2016 - 3 M 24/16 (https://dejure.org/2016,13950)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. März 2016 - 3 M 24/16 (https://dejure.org/2016,13950)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung; Bußgeldentscheidung; Fahrerlaubnisentziehung; Feststellungen, fahreignungsrelevante; Sachverhaltsfeststellungen; Tilgung; Verwertbarkeit; Zuwiderhandlung, wiederholte; Reichweite der Bindungswirkung nach § 3 Abs. 4 Satz 2, 2. HS StVG

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung der rechtlichen Bewertungen im Rechtsfolgenausspruch; Bindung der Sachverhaltsfeststellungen einer Bußgeldentscheidung; Bewertung von fahreignungsrelevanten Feststellungen; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Kfz im Straßenverkehr unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindungswirkung der rechtlichen Bewertungen im Rechtsfolgenausspruch; Bindung der Sachverhaltsfeststellungen einer Bußgeldentscheidung; Bewertung von fahreignungsrelevanten Feststellungen; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Kfz im Straßenverkehr unter ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3320
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 1 S 71.14

    Aufbauseminar; Bindungswirkung an rechtskräftige Entscheidung; keine inhaltliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2016 - 3 M 24/16
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus dem vom Antragsteller angeführten Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 28. Mai 2015 in dem Verfahren 1 S 71.14.

    Die vom Antragsteller zur weiteren Begründung seiner Rechtsauffassung herangezogene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 28. Mai 2015 (Az.: 1 S 71.14, juris) ist schon nicht einschlägig.

  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2016 - 3 M 24/16
    Es soll verhindert werden, dass derselbe einer Eignungsbeurteilung zugrundeliegende Sachverhalt unterschiedlich festgestellt und bewertet wird; die Feststellungen und Beurteilung durch den Strafrichter bzw. der zuständigen Stelle in Ordnungswidrigkeitsverfahren soll in den gesetzlich angeordneten Fällen den Vorrang haben (vgl. zur Beurteilung durch den Strafrichter: BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2012 - 3 C 30.11 -, juris) .
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2016 - 3 M 24/16
    Mit der Verhängung eines Fahrverbots neben der Geldbuße wird lediglich eine erzieherische Nebenfolge (vgl. BVerfGE 27, 36 ) verfügt, nicht jedoch über die Fahreignung des Kraftfahrers befunden.
  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2016 - 3 M 24/16
    Voranzustellen ist, dass schon das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Januar 1994 ( vgl. - 11 B 116.93 -, juris ) ausgeführt hat:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2023 - 3 M 56/23

    Bindung an ein Bußgeldurteil bei der Entscheidung über die Entziehung der

    Auf dieser Grundlage hat der Senat in dem von der Antragsgegnerin zitierten Beschluss entschieden, dass dem Rechtsfolgenausspruch des Amtsgerichts in einer Bußgeldentscheidung, in dem zum Ausdruck kommen könnte, dass eine bußgeld- bzw. fahrverbotserhöhende Voreintragung nicht vorliege, keine bindende Sachverhaltsfeststellung in dem Sinne ausgeht, dass der Antragsteller erstmalig in Form des Führens eines Kraftfahrzeuges auffällig geworden sei (vgl. Beschluss des Senats vom 3. März 2016 - 3 M 24/16 - juris Rn. 3 ff.).

    Auch der Senat hat in dem von der Antragsgegnerin zitierten Beschluss vom 3. März 2016 (a.a.O.) keineswegs die Auffassung vertreten, wegen der unterschiedlichen Zielrichtung der Verfahren könne ein vom Amtsgericht in einer Bußgeldentscheidung festgestellter Sachverhalt keine Bindungswirkung für das Verfahren über die Entziehung einer Fahrerlaubnis entfalten.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2023 - 3 M 57/23

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund regelmäßigen Cannabiskonsums

    Anders gewendet: Ihrem Rechtsfolgenausspruch kann grundsätzlich nur eine repressive bzw. erzieherische Wirkung zukommen, nicht jedoch die Entscheidung, ob präventiv notwendige Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs zu ergreifen sind (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 M 24/16 - juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 17.08.2023 - 3 M 57/23

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund regelmäßigen Cannabiskonsums

    Anders gewendet: Ihrem Rechtsfolgenausspruch kann grundsätzlich nur eine repressive bzw. erzieherische Wirkung zukommen, nicht jedoch die Entscheidung, ob präventiv notwendige Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs zu ergreifen sind (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 M 24/16 - juris Rn. 16).
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