Straßenverkehrsgesetz
| III. Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 21 - 27) |
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
(3) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.
(5) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und dem Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrates die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen in der Anlage zu dieser Vorschrift zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies nach wissenschaftlicher Erkenntnis im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs erforderlich ist.
Rechtsprechung zu § 24a StVG
1.036 Entscheidungen zu § 24a StVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 13.03.2006 - 4St RR 199/05
Verstoß gegen § 24a Abs. 2 StVG - Fahren unter der Wirkung von Amphetamin
- BayObLG, 12.02.2004 - 2 ObOWi 681/03
Speed (Metamphatimine) und Anwendung des § 24a StVG
- BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00
Atemalkoholmessung
- OLG Bremen, 17.02.2006 - Ss (B) 51/05
Betäubungsmittelfahrt i.S. des § 24a StVG , Objektiver Tatbestand und ...
- OLG Zweibrücken, 13.04.2005 - 1 Ss 50/05
Drogenfahrt - Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zum Nachweis ...
- OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/07
Drogenfahrt - Fahrlässigkeitsvorwurf bei der Drogenfahrt
Zum selben Verfahren:
- OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 18/07
StVG § 24a Abs. 2
- OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 18/07
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Literatur im Internet zu § 24a StVG
- Praktische Fragen der Drogenfahrt nach § 24a Abs. 2 StVG von RiOLG Detlef Burhoff (Aufsatz)
ZAP F. 9, S. 781
- Praktische Fragen der Trunkenheitsfahrt nach § 24a Abs. 1 StVG von RiOLG Detlef Burhoff (Aufsatz)
ZAP Heft 20/2005, F. 9, S. 757
- Aktuelle Rechtsprechung zum Fahrverbot von RiOLG Detlef Burhoff (Aufsatz)
Verkehrsrecht Aktuell 2005, 126
- Trunkenheitsdelikte
von RA Wolfgang Ferner, Heidelberg/Koblenz
Kommentierung zu §§ 316, 315c StGB, § 24a StVG
über www.ferner.de - § 24a StVG
von Dr. Matthias Quarch (Gesetzeskommentar, PDF-Format)
in: Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 2008 - § 24a StVG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- StVG
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- Verkehrszentralregister
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Verfahrensvorschriften
- Datenschutz
- § 87 (Übermittlungen an Ausländerbehörden)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Gemeingefährliche Straftaten
- § 316 (Trunkenheit im Verkehr)