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   OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2023 - 14 LB 3/23   

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OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2023 - 14 LB 3/23 (https://dejure.org/2023,30930)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.11.2023 - 14 LB 3/23 (https://dejure.org/2023,30930)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. November 2023 - 14 LB 3/23 (https://dejure.org/2023,30930)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Entfernung einer Lehrerin aus dem Dienst wegen eines verlängerten Urlaubs während der Corona-Pandemie rechtmäßig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Entfernung einer Lehrerin aus dem Dienst wegen eines verlängerten Urlaubs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entfernung aus dem Dienst wegen verlängertem Urlaub - Beamtenrecht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Entfernung einer Lehrerin aus dem Dienst wegen verlängerten Urlaubs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrerin nach verlängertem Urlaub während Pandemie zu Recht aus Dienst entfernt - Verhängte disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme gerechtfertigt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2023 - 14 LB 3/23
    Danach muss die gegen die Beamtin oder den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, juris Rn. 22).

    Diese bestimmen sich u.a. durch objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z. B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z. B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte, z. B. materieller Schaden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, a. a. O., Rn. 24; Urt. v. 11. Januar 2007 - 1 D 16.05 -, juris Rn. 55; Urt. v. 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, juris Rn. 13; Urt. v. 7. Februar 2008 - 1 D 4.07 -, juris Rn. 14).

    Die angemessene Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes der Beamtin oder des Beamten bedeutet, dass es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme auch auf die persönlichen Verhältnisse und das sonstige dienstliche Verhalten des Beamten vor, bei und nach dem Dienstvergehen ankommt, insbesondere soweit es mit seinem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, a. a. O., Rn. 25; Urt. v. 3. Mai 2007, a. a. O., Rn. 14).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2023 - 14 LB 3/23
    Diese bestimmen sich u.a. durch objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z. B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z. B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte, z. B. materieller Schaden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, a. a. O., Rn. 24; Urt. v. 11. Januar 2007 - 1 D 16.05 -, juris Rn. 55; Urt. v. 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, juris Rn. 13; Urt. v. 7. Februar 2008 - 1 D 4.07 -, juris Rn. 14).

    Die angemessene Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes der Beamtin oder des Beamten bedeutet, dass es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme auch auf die persönlichen Verhältnisse und das sonstige dienstliche Verhalten des Beamten vor, bei und nach dem Dienstvergehen ankommt, insbesondere soweit es mit seinem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, a. a. O., Rn. 25; Urt. v. 3. Mai 2007, a. a. O., Rn. 14).

    Der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Milderungsgrund einer "Entgleisung während einer negativen, inzwischen überwundenen Lebensphase" (BVerwG, Urt. v. 18. April 1979 - 1 D 39.78 -, juris Rn. 13; Urt. v. 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - juris Rn. 36; Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 36) setzt außergewöhnlich belastende Umstände, die für die Begehung der konkreten Tat ursächlich geworden, inzwischen aber überwunden sind, voraus; der Beamte muss also geradezu "aus der Bahn geworfen" worden sein (BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2015, a. a. O., Rn. 36).

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 LD 3/19

    Dschungelcamp; Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses; Lösung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2023 - 14 LB 3/23
    Diese sogenannte Hingabepflicht begründet eine Dienstleistungspflicht für Beamtinnen und Beamte (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 10. Dezember 2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 86 m.w.N.; Werres, in: BeckOK BeamtenR Bund, 23. Ed., Stand: 1. August 2021, BeamtStG § 34 Rn. 4).

    Hierzu gehören ein gewisses Maß an Spontaneität, Kopflosigkeit und Unüberlegtheit des Handelns (OVG Lüneburg, Urt. v. 10. Dezember 2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 101 m. w. N.), woran es hier fehlt.

    Gerade im Rahmen der Ausbildung junger Menschen sind an die berufliche Stellung der Lehrkräfte hohe Anforderungen sowohl an deren persönliche Integrität als auch an die Loyalität gegenüber den Anordnungen des Dienstherrn zu stellen, auf die sich insbesondere die Eltern verlassen können müssen, die ihre Kinder im Rahmen der bestehenden Schulpflicht der Schule bzw. den in der jeweiligen Einrichtung Tätigen anvertrauen (vgl. zur Vorbildfunktion: OVG Lüneburg, Urt. v. 10. Dezember 2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 135).

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2023 - 14 LB 3/23
    Maßgeblich ist allein, ob ausreichend erkennbar ist, gegen welche Dienstpflichten ein Verstoß durch welches Verhalten vorliegen soll und ob dem Beamten Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. Februar 2023 - 2 B 12.22 -, juris Rn. 8; Urt. v. 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 28).

    Hierdurch soll insbesondere eine sachgerechte Verteidigung des betroffenen Beamten gewährleistet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. Februar 2023 - 2 B 12.22 -?, juris Rn. 8; Urt. v. 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Jeder Beamte ist aber verpflichtet, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz ihrer bzw. seiner Arbeitskraft zu erbringen und sich innerhalb und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (BVerwG, Urt. v. 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 82).

  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 D 33.90

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2023 - 14 LB 3/23
    Der ununterbrochenen monatelangen Dienstsäumnis kann es gleichstehen, wenn ein Beamter im Umfang vergleichbar wiederholt in Einzelzeitabschnitten - an Tagen und in mehr oder weniger länger zusammenhängenden Zeiträumen - überhaupt nicht zum Dienst erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. November 1990 - 1 D 33.90 - juris Rn. 31 m. w. N.).

    Setzt sich ein Beamter über diese Erkenntnis hinweg, dann offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, dass in aller Regel die Dienstentfernung die Folge sein muss (BVerwG, Urt. v. 7. November 1990 - 1 D 33.90 - a. a. O, m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20

    Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Schulleiters bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2023 - 14 LB 3/23
    Der von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgrund der im Grunde persönlichkeitsfremden Augenblicks- bzw. Gelegenheitstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Beamten setzt ein unbedachtes und kurzschlussartiges Verhalten voraus und, dass sich eine Wiederholung in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten ausschließen lässt (vgl. Urt. des Senats vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 - juris Rn. 139; BVerwG, Urt. v. 1. März 1977 - 1 C 99.76 -, juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Urt. v. 22. Juni 2010 - 20 LD 7/08 -, juris Rn. 54).

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig, weil sie auf ihm zurechenbarem Verhalten beruht (vgl. Urt. des Senats vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 -, juris Rn. 16; BVerwG, Urt. v. 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 -, juris Rn. 60).

  • BVerwG, 09.02.2023 - 2 B 12.22

    Kürzung der monatlichen Dienstbezüge für die Dauer von drei Jahren um ein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2023 - 14 LB 3/23
    Maßgeblich ist allein, ob ausreichend erkennbar ist, gegen welche Dienstpflichten ein Verstoß durch welches Verhalten vorliegen soll und ob dem Beamten Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. Februar 2023 - 2 B 12.22 -, juris Rn. 8; Urt. v. 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 28).

    Hierdurch soll insbesondere eine sachgerechte Verteidigung des betroffenen Beamten gewährleistet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. Februar 2023 - 2 B 12.22 -?, juris Rn. 8; Urt. v. 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 28 m.w.N.).

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2023 - 14 LB 3/23
    Diese verlangt auch, dass die Beamtin oder der Beamte bei Erfüllung der ihr oder ihm anvertrauten Aufgaben ihre oder seine eigenen Interessen zurückzustellen hat (vgl. BVerfG, Urt. v. 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12 -, juris Rn. 150, m. w. N.).
  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2023 - 14 LB 3/23
    Wer dem Dienst ohne eine derartige Entbindung vorsätzlich unerlaubt fernbleibt, missachtet damit zwangsläufig die Dienstpflicht zum vollen beruflichen Einsatz und darüber hinaus auch die sich aus § 35 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG ergebende Pflicht zur Befolgung dienstlicher Anordnungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Februar 2014 - 2 C 1.13 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2023 - 14 LB 3/23
    Daraus folgt die staatliche Verpflichtung, ein funktionierendes Schulsystem zu gewährleisten, das jeder Schülerin und jedem Schüler entsprechend ihrer oder seiner Begabung eine Schulausbildung ermöglicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 - juris Rn. 50 ff.).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

  • BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 20.21

    Disziplinare Ahndung wiederholter Kernzeitverletzungen bei ausgeglichenem

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten;

  • BVerwG, 15.12.2021 - 2 C 9.21

    Kein Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs während einer mangelbehafteten

  • BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07

    Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach

  • BVerwG, 12.02.1992 - 1 D 2.91

    Außerdienstliche Beleidigung - Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit

  • BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 20 LD 7/08

    Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstoßes gegen das

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2015 - 3d A 105/12

    Außerdienstliches Dienstvergehen der Steuerhinterziehung durch ungerechtfertigten

  • BVerwG, 27.09.2017 - 2 B 6.17

    Weiterbeschäftigung eines Beamten nach Aufdeckung eines Dienstvergehens;

  • BVerwG, 16.07.1981 - 1 C 99.76

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Bedingung für eine Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 18.04.1979 - 1 D 39.78
  • BVerwG, 04.03.1977 - 1 D 102.76

    Dauer einer Dienstfahrt - Unrichtige Angaben - Disziplinarmaßnahme -

  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09

    Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit;

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 11.05

    Postbeamter des höheren Dienstes; Disziplinarklage (-schrift); Mitwirkung des

  • BVerwG, 16.07.2012 - 2 B 16.12

    Versetzung eines Beamten wegen politischer Betätigung mit dienstlichem Bezug;

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2021 - 14 MB 1/21

    Vorläufige Dienstenthebung wegen unerlaubtem schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst

  • BVerwG, 31.07.2019 - 2 B 56.18

    Beamtenrechtliche Verpflichtung zur Dienstleistung; Unentschuldigtes Fernbleiben

  • VG Schleswig, 31.05.2021 - 17 B 2/21

    Vorläufige Dienstenthebung wegen Fernbleibens vom Dienst

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2014 - 14 LB 1/13

    Disziplinarverfahren gegen eine Lehrerin wegen Teilnahme an einem Streik während

  • BVerwG, 31.08.2001 - 1 DB 23.01

    Verlust der Dienstbezüge für die Zeit des Fernbleibens ohne Genehmigung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2000 - 6d A 1960/00
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