Rechtsprechung
RG, 02.03.1894 - Rep. II. 13/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1894,137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Wie wirkt im Gebiete des preußischen Allgemeinen Landrechtes das Ruhenlassen des Prozesses auf die durch Erhebung der Klage eingetretene Unterbrechung der Verjährung, insbesondere der Wechselverjährung?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterbrechung der Verjährung. Ruhenlassen des Prozesses.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 32, 354
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08
Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht
"Anhängigkeit" des Prozesses wurde sowohl im Rahmen des § 240 ZPO als auch der darauf bezogenen konkursrechtlichen Vorschriften als "Rechtshängigkeit" gedeutet (Voigt, Der Einfluss des Konkurses auf die schwebenden Prozesse des Gemeinschuldners, 1903 S. 8; Lothar Seuffert, Deutsches Konkursprozessrecht 1899 S. 179 f; LAG Berlin LAG-E § 146 KO Nr. 1 Satz 2 f; vgl. auch RGZ 32, 354, 356; RG Gruchot 39, 1138, 1139) und folglich angenommen, dass eine Unterbrechung nicht stattfindet, wenn über das Vermögen einer der Parteien vor Klagezustellung das Konkursverfahren eröffnet wurde (…Voigt, aaO S. 9 m.w.N.;… Frank, aaO).