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   RG, 09.02.1922 - 408/21   

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https://dejure.org/1922,809
RG, 09.02.1922 - 408/21 (https://dejure.org/1922,809)
RG, Entscheidung vom 09.02.1922 - 408/21 (https://dejure.org/1922,809)
RG, Entscheidung vom 09. Februar 1922 - 408/21 (https://dejure.org/1922,809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann die Aufhebung eines anberaumten Hauptverhandlungstermins durch den Vorsitzenden ohne gleichzeitige Ansetzung eines neuen Termins die Verjährung unterbrechen? 2. Inwieweit steht dem Schriftleiter einer Tageszeitung bei Erörterung von Vorgängen des öffentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 56, 380
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Das Reichsgericht hatte der Presse diesen Rechtfertigungsgrund nur dann zugebilligt, wenn zu der behandelten Angelegenheit eine nahe Beziehung des Redakteurs oder Autors im Sinne einer besonderen Interessenberührung bestand (RGZ 83, 362; RGSt 56, 380, 63, 92; 64, 10).
  • BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58

    Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste

    Dieser selbst wies durch die Sachbezeichnung darauf hin, daß sich das Verfahren gegen "von G. u.A. " richte (siehe dazu RGSt 36, 350 und 56, 380 f, ferner RGJW 1938, 1584 Nr. 3 und HRR 1938, 486).
  • BGH, 21.12.1951 - 2 StR 333/51

    Rechtsmittel

    Diese Verfügung war geeignet, die Verjährung zu unterbrechen (RGSt 56, 380).
  • BGH, 16.02.1955 - 6 StR 310/54
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  • BGH, 19.05.1970 - 1 StR 185/69

    Strafbarkeit wegen Meineids, Betrugs in zweiundzwanzig Fällen und zweimaligen

    Unterbrechungswirkung kommt u.a. der Verfügung des Strafkammervorsitzenden vom 10. Februar 1961 zu, welche die Anordnung der Anklagezustellung gemäß § 201 Abs. 1 StPO und die Bestimmung eines Berichterstatters zum Gegenstand hatte (vgl. RGSt 32, 247; RG JW 1904, 189; BGH Urteil vom 3. Oktober 1961 - 1 StR 314/61), ferner dem Gerichtsbeschluß vom 7. Februar 1966, durch den - zur Vorbereitung der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens - die Einholung einer Auskunft des Deutschen Patentamts gemäß § 202 StPO angeordnet wurde (vgl. RGSt 56, 380; BGHSt 16, 193, 197 [BGH 16.08.1961 - 4 StR 172/61]; BGH bei Dallinger MDR 1952, 658).
  • BGH, 10.07.1952 - 3 StR 400/52

    Rechtsmittel

    Vielmehr ist genügend, dass die Handlungen mit der Absicht der Verfolgung des Täters zur Aufklärung des Straffalles und zur Förderung der Strafverfolgung geschehen sind (RGSt 56, 380 RG HRR 1940, 1420).
  • BGH, 27.03.1952 - 5 StR 203/52

    Rechtsmittel

    Diese Wiedervorlageverfügung sollte den Fortgang des Verfahrens, insbesondere die rechtzeitige Anberaumung eines Verhandlungstermins sichern und unterbrach deshalb die Verjährung (vgl. RGSt 56, 380; 62, 425).
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