Rechtsprechung
RG, 09.05.1898 - 1354/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist jemand als "Verlobter des Beschuldigten" auch dann noch zur Zeugnisverweigerung berechtigt, wenn zur Zeit seiner Vernehmung die Verlobung bereits aufgelöst war?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 31, 142
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.06.1969 - 1 StR 85/69
Zeugnisverweigerungsrecht von frühren Adoptiveltern - Aufhebung oder Nichtigkeit …
Ist aber das Band der Zusammengehörigkeit gelöst, so fällt die Ursache für den Konflikt fort (RG Recht 1930 Nr. 479; RGSt 31, 142, 143; OGHSt 2, 173: Zur Aufhebung des Verlöbnisses).Er hat ausgeführt, dies ergebe sich nicht nur aus dem Wortlaut des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO, sondern auch aus dem Vergleich mit Nr. 2 und 3 dieser Bestimmung, wonach dem früheren Ehegatten und dem früheren Verschwägerten das Zeugnisverweigerungsrecht durch besondere Vorschrift ("auch wenn die Ehe nicht mehr besteht") gewährt werde (BGH Urteil vom 25. März 1954 - 3 StR 889/53 - bei Dallinger MDR 1954, 336; ebenso OGHSt 2, 173; RGSt 31, 142).
- BGH, 25.03.1954 - 3 StR 889/53 Das Reichsgericht hat deshalb schon in der Entscheidung RGSt 31, 142 ausgesprochen, daß nach Auflösung des Verlöbnisses der ehemalige Verlobte des Beschuldigten kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.