Rechtsprechung
   RG, 09.05.1898 - 1354/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1898,308
RG, 09.05.1898 - 1354/98 (https://dejure.org/1898,308)
RG, Entscheidung vom 09.05.1898 - 1354/98 (https://dejure.org/1898,308)
RG, Entscheidung vom 09. Mai 1898 - 1354/98 (https://dejure.org/1898,308)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1898,308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist jemand als "Verlobter des Beschuldigten" auch dann noch zur Zeugnisverweigerung berechtigt, wenn zur Zeit seiner Vernehmung die Verlobung bereits aufgelöst war?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 31, 142
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.06.1969 - 1 StR 85/69

    Zeugnisverweigerungsrecht von frühren Adoptiveltern - Aufhebung oder Nichtigkeit

    Ist aber das Band der Zusammengehörigkeit gelöst, so fällt die Ursache für den Konflikt fort (RG Recht 1930 Nr. 479; RGSt 31, 142, 143; OGHSt 2, 173: Zur Aufhebung des Verlöbnisses).

    Er hat ausgeführt, dies ergebe sich nicht nur aus dem Wortlaut des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO, sondern auch aus dem Vergleich mit Nr. 2 und 3 dieser Bestimmung, wonach dem früheren Ehegatten und dem früheren Verschwägerten das Zeugnisverweigerungsrecht durch besondere Vorschrift ("auch wenn die Ehe nicht mehr besteht") gewährt werde (BGH Urteil vom 25. März 1954 - 3 StR 889/53 - bei Dallinger MDR 1954, 336; ebenso OGHSt 2, 173; RGSt 31, 142).

  • BGH, 25.03.1954 - 3 StR 889/53
    Das Reichsgericht hat deshalb schon in der Entscheidung RGSt 31, 142 ausgesprochen, daß nach Auflösung des Verlöbnisses der ehemalige Verlobte des Beschuldigten kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht