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   RG, 11.12.1905 - 1645/05   

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https://dejure.org/1905,276
RG, 11.12.1905 - 1645/05 (https://dejure.org/1905,276)
RG, Entscheidung vom 11.12.1905 - 1645/05 (https://dejure.org/1905,276)
RG, Entscheidung vom 11. Dezember 1905 - 1645/05 (https://dejure.org/1905,276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 38, 282
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.12.1979 - 1 StR 164/79

    Zur Einlegung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid per Telefon

    Daß der Wortlaut der Vorschrift die positive Beantwortung der Vorlegungsfrage nicht hindert, ist schon dem grundlegenden Beschluß des Reichsgerichts vom 11. Dezember 1905 (RGSt 38, 282) zu entnehmen.
  • BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Unzulässigkeit der

    Denn das Schriftstück muß vom Rechtsmittelführer selbst oder seinem Vertreter herrühren und dem Gericht in dieser Form zugehen (vgl. RGSt 38, 282, 284; BVerwGE 17, 166 [BVerwG 22.11.1963 - IV C 76/63] = NJW 1964, 831; BFH NJW 1965, 174, 175; OLG Frankfurt NJW 1953, 1118; BayVGH BayVBl. 1971, 238; Dahs NJW 1952, 276; Sarstedt, Die Revision in Strafsachen, 4. Aufl. S. 52).

    Nach der entgegengesetzten Auffassung ist die Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle nur dann wirksam, wenn sie in körperlicher Anwesenheit des Erklärenden erfolgt (so für den Bereich des Strafverfahrens: RGSt 38, 282; RG JW 1914, 895, 896; OLG Naumburg DRiZ (Rspr.) 1929 Sp. 504 Nr. 1174; OLG Dresden JW 1929, 2773; OLG Hamm NJW 1952, 276 [OLG Hamm 04.12.1951 - 2 Ss 538/51]; OLG Frankfurt NJW 1953, 1118; Eb. Schmidt, Lehrkommentar zur StPO, § 314 Rdn. 6; Meyer in Löwe-Rosenberg StPO, 23. Aufl. § 345 Rdn. 32; Seibert DRiZ 1952, 8; für den Bereich des Bußgeldverfahrens:OLG Düsseldorf JMBl. NW 1978, 229; für das Verwaltungs- und Finanzverfahren: BVerwGE 17, 166 [BVerwG 22.11.1963 - IV C 76/63] = NJW 1964, 831; BayVGH BayVBl. 1971, 238; VerwG Berlin BB 1953, 755; RFHE 45, 42 = RStBl.

    An diesen grundsätzlichen, schon für das Reichsgericht maßgebenden Erwägungen (RGSt 38, 282, 285) hat sich auch durch die Entwicklung der Fernmeldetechnik nichts geändert.

    Denn wenn das Gesetz die Erklärung zu Protokoll gestattet, dann ist die Geschäftsstelle grundsätzlich zur Entgegennahme der Erklärung und zur Aufnahme eines Protokolls hierüber auch verpflichtet (RGSt 38, 282, 285; BFH NJW 1965, 174; Kleinknecht a.a.O. Einl. Rdn. 129).

  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 76.63

    Ansprüche auf Feststellung von Schäden an einem Betriebsvermögen - Gewährung

    Wie das Reichsgericht bereits in RGSt 38, 282 ff. dargelegt hat, widerspricht es dem Sinn der Protokollierung, wollte man darin eine bloß äußerliche, rein mechanische Entgegennahme der Erklärung sehen.
  • BayObLG, 13.03.1980 - RReg. 1 St 25/79

    Berufungsfrist; Fernmündliche Einlegung der Berufung gegen ein Strafurteil ;

    Nach einer früher wohl einhellig und im Bereich anderer Verfahrensordnungen, die ähnliche Bestimmungen enthalten, auch heute noch überwiegend vertretenen Auffassung soll die fernmündliche Einlegung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs unzulässig sein, da sie weder - was in der Tat nicht ernstlich zweifelhaft sein kann - eine schriftliche Erklärung enthalte noch als zur Niederschrift der Behörde oder der Geschäftsstelle des Gerichts abgegeben angesehen werden könne (RGSt 38, 282; BVerwGE 17, 166 [BVerwG 22.11.1963 - IV C 76/63] ; BDH 7, 128; BFH NJW 1965, 174; Eb. Schmidt LehrK StPO § 314 Rdnr. 6; Koehler VerwGO - 1960 - § 124 Anm. V 3; Redeker/v. Oertzen VerwGO 6. Aufl. § 81 Rdnr. 4; Schunck/de Clerk VerwGO 3. Aufl. § 81 Anm. 1 c bb; Sarstedt Die Revision in Strafsachen 4. Aufl. S. 50; Seibert DRiZ 1952, 8).
  • OLG Schleswig, 17.07.1962 - 1 Ws 101/62
    Die Beschwerde kann auch fernmündlich zu Protest der Geschäftsstelle eingelegt werden, wenn der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hierüber einen Aktenvermerk fertigt.In der Rechtsprechung und Literatur wird allerdings überwiegend der Standpunkt vertreten, eine telefonische Rechtsmitteleinlegung sei unwirksam (RGSt 38, 282; OLG Hamm vom 1951-12-04 2 Ss 538/51 = NJW 52, 276; OLG Frankfurt /M vom 1953-03-31 1 Ws 66/53 = NJW 53, 1118; Eb Schmidt Kommentare zur StPO 1957, § 314 Anmerkung 6; Löwe-Rosenberg StPO 20. Auflage 1958, § 314 Anmerkung 4c; Seibert, DRiZ 52, 8).
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