Rechtsprechung
RG, 17.10.1890 - 2398/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Inwieweit ist bei Entbindung der Angeklagten vom Erscheinen in der Hauptverhandlung deren Ladung zu letzterer und, im Falle in derselben neue Beweismittel bezüglich der Anklage vorgebracht werden, die Vernehmung der Angeklagten über diese Beweismittel erforderlich?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 21, 100
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 04.08.2011 - 3 RBs 222/11
Namhaftmachung der zur Hauptverhandlung in Bußgeldsachen geladenen Zeugen; …
Ein Beruhen des Urteils auf der Verletzung der vorbezeichneten Vorschriften kann in der Regel nicht ausgeschlossen werden, wenn der Betroffene in der Hauptverhandlung befugt abwesend war und auch nicht durch einen Verteidiger vertreten wurde - und damit den hier in Rede stehenden Verstoß auch nicht zum Anlass für einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung nach §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 246 Abs. 3 StPO machen konnte - und das Gericht die Verurteilung des Betroffenen auf die Angaben des unter Verstoß gegen §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 222 Abs. 1 Satz 1 StPO vernommenen Zeugen gestützt hat (vgl. RGSt 21, 100; OLG Hamm, MDR 1971, 1029; NJW 1996, 534; OLG Hamburg, JW 1928, 2292; OLG Koblenz, VRS 46, 447;… Gmel in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. [2008], § 222 Rdnr. 12;… LR-Gollwitzer, 25. Aufl. [2001], § 222 Rdnr. 23 f).