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   RG, 20.12.1898 - Rep. V. 150/98   

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RG, 20.12.1898 - Rep. V. 150/98 (https://dejure.org/1898,87)
RG, Entscheidung vom 20.12.1898 - Rep. V. 150/98 (https://dejure.org/1898,87)
RG, Entscheidung vom 20. Dezember 1898 - Rep. V. 150/98 (https://dejure.org/1898,87)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist gegen einen nach § 775 Abs. 2 C.P.O. erlassenen Beschluß die Beschwerde zulässig?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    C.P.O. § 775 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 42, 419
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    (1) Bereits die Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts haben in dem Erlaß einer Strafandrohung den Beginn der Zwangsvollstreckung gesehen, wenn diese durch einen besonderen, dem Unterlassungstitel nachfolgenden Beschluss erfolgt (Beschluss vom 20.12.1898, RGZ 42 S. 419 ff).
  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 218/89

    Fachliche Empfehlung II - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der

    Anders als die nachträgliche Androhung von Ordnungsmitteln im Beschlußwege, die als Maßnahme der Zwangsvollstreckung anzusehen ist und allein dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde unterliegt (vgl. RGZ 42, 419, 420; BGH, Urt. v. 29.9.1978 I ZR 107/77, GRUR 1979, 121, 122 = WRP 1978, 883 - Verjährungsunterbrechung; R. Bork, WRP 1989, 360, 361) ist die in das Urteil aufgenommene Androhung keine Maßnahme der Zwangsvollstreckung (vgl. RGZ aaO S. 423; BGH und R. Bork aaO), sondern eine aus Zweckmäßigkeitsgründen in das Erkenntnisverfahren verlagerte Entscheidung, gegen die dieselben Rechtsmittel eröffnet sind wie gegen das Urteil im übrigen.
  • BGH, 29.09.1978 - I ZR 107/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung einer auf Unterlassen gerichteten

    Das entspricht der herrschenden Auffassung (vgl. RGZ 42, 419, 423; RG HRR 1938 Nr. 1166; OLG Düsseldorf WRP 1973, 481; Stein/Jonas ZPO, 19. Aufl., vor § 704 Anm. VII. Ziff. 2, § 890 Anm. II Ziff. 2; Bruns/Peters Zwangsvollstreckungsrecht, 2. Aufl., § 44 II Nr. 1 S. 246; RGRK/Johannsen, 12. Aufl., § 209 Rdn. 38; a.A. wohl Baumbach/Lauterbach ZPO, 36. Aufl., § 890 Anm. 5 B).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.1990 - 8 S 341/90

    Zwangsvollstreckung aus Prozeßvergleich; Unterlassungsverpflichtung;

    Insbesondere ist die Androhung nicht darin geknüpft, ob gegen die betreffende Unterlassungspflicht seitens des Vollstreckungsschuldners verstoßen worden ist oder ob eine derartige Zuwiderhandlung droht (vgl. RGZ 42, 419; OLG Stuttgart, MDR 58, 523; Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 890 RdNr. 13 und Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 890 Anm. B III b 1 mit jeweils weit. Nachw. und Pastor, Die Unterlassungsvollstreckung nach § 890 ZPO, S. 241 mit weit. Nachw.; vgl. auch OLG Bremen, Beschl. v. 6.8.1970, NJW 1971, 58, wonach ein Rechtsschutzinteresse nur dann entfällt, wenn die Gefahr einer Zuwiderhandlung fehlt und die Unterwerfung unter eine Vertragsstrafenregelung vereinbart worden ist).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1992 - 10 S 379/92

    Vollstreckung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils -

    Der Grund dafür liegt darin, daß entsprechend dem Zweck des § 890 Abs. 2 ZPO möglichst frühzeitig ein Druck auf den Schuldner ausgeübt werden soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.4.1990 - 8 S 341/90 - m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 4.5.1982, NVwZ 1983, 563; RGZ 42, 419; Stein-Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 890 RdNr. 13).
  • OLG München, 02.03.1990 - 5 W 952/90
    Die Statthaftigkeit ergibt sich daraus, daß hier durch den angefochtenen Beschluß eine Entscheidung im Zwangsvollstreckungsverfahren ergangen ist (§ 793 ZPO ): Die auf den Antrag der Klägerin vom Landgericht erlassene Zwangsmittel-Androhung ist eine Entscheidung (RGZ - Vereinigte Zivilsenate - 42, 419/420); der Erlaß der Zwangsmittel-Androhung enthält bereits den (durch den Antrag der Klägerin eingeleiteten) Beginn der Zwangsvollstreckung, nämlich eine sich gegen den Schuldner richtende, die Ausführung des im Erkenntnisverfahren vorangegangenen Urteils bezweckende Maßregel, welche demnach dem Zwangsvollstreckungsverfahren angehört (RGZ 42, 419/420 f; RGZ 24, 378/380; OLG Hamm NJW-RR 1987, 765/766).
  • LG Berlin, 09.10.1967 - 7 S 24/67

    Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs, wenn Anspruchsgegner Körperschaft des

    Dieser Verurteilung muß eine Strafandrohung vorausgehen, die, wie sich unmittelbar und unzweideutig aus § 890 Abs. 2 ZPO ergibt, bereits in dem die Verpflichtung aussprechenden Urteil enthalten sein kann, wenn der Kläger das beantragt hat (s. auch RGZ 42, 419 [423] sowie Baumbach-Lauterbach-Albers aaO, Anm. 5 Anm. 5 A zu § 890).
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