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   RG, 22.11.1888 - 1827/88   

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https://dejure.org/1888,245
RG, 22.11.1888 - 1827/88 (https://dejure.org/1888,245)
RG, Entscheidung vom 22.11.1888 - 1827/88 (https://dejure.org/1888,245)
RG, Entscheidung vom 22. November 1888 - 1827/88 (https://dejure.org/1888,245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Findet §. 352 St.G.B.'s auch in dem Falle Anwendung, wenn ein Rechtsanwalt von dem zur Erstattung der Prozeßkosten verpflichteten Prozeßgegner seines Auftraggebers die Zahlung von Gebühren fordert, welche, wie ihm bewußt ist, nicht unter die Erstattungspflicht fallen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 19, 30
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.05.1953 - 3 StR 926/52

    Vergütung eines Vormunds oder eines Pflegers als Vergütung im Sinne des § 352

    Der Zahlende muss von der irrigen Auffassung ausgehen, der geforderte Betrag werde als Gebühr oder Vergütung in dieser Höhe geschuldet, der Fordernde habe nach irgendwelchen gesetzlichen Vorschriften einen rechtlichen Anspruch darauf (vgl. RGSt 18, 219; 19, 30).
  • BGH, 26.01.1956 - 3 StR 398/55

    Rechtsmittel

    Der Tatbestand des § 352 StGB entfällt in diesem Zusammenhang, weil der Angeklagte keinen ihm unmittelbar gegen S. zustehenden Gebührenanspruch, vielmehr einen Kostenerstattungsanspruch seines Auftraggebers geltend gemacht hat (RGSt 19, 30).
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