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   RG, 26.05.1891 - 1329/91   

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https://dejure.org/1891,230
RG, 26.05.1891 - 1329/91 (https://dejure.org/1891,230)
RG, Entscheidung vom 26.05.1891 - 1329/91 (https://dejure.org/1891,230)
RG, Entscheidung vom 26. Mai 1891 - 1329/91 (https://dejure.org/1891,230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erfordert im Falle des §. 176 Nr. 3 St.G.B.'s die Verleitung zur Verübung 2c "unzüchtiger Handlungen" auch, daß die "Handlungen" seitens der verleiteten Kinder als "unzüchtige" erkannt worden seien, oder werden bei dieser Alternative der Nr. 3 nur objektiv "unzüchtige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 22, 33
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 156/51

    Rechtsmittel

    Es genügt für die Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 3, dass die Handlung das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletzt und der Täter in wollüstiger Absicht handelt (RGSt 22, 33).
  • BGH, 26.07.1951 - 2 StR 371/51

    Rechtsmittel

    Das Landgericht hat mit Recht darauf hingewiesen, dass es insoweit für die Anwendung des § 176 Abs. 1 Ziff 3 StGB genüge, wenn die Handlung des Kindes das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht verletze und der Täter in wollüstiger Absicht handle (vgl RGSt 22, 33).
  • BGH, 05.03.1951 - 3 StR 21/51

    Rechtsmittel

    Es steht in der Rechtsprechung seit langem fest, dass ein Kind, das einen das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung verletzenden Vorgang geflissentlich betrachtet, damit eine unzüchtige Handlung vornimmt, - ohne dass es darauf ankäme, ob des Kind sich dabei des Unzüchtigen seiner Handlungsweise bewusst wird (vgl RGSt 73, 246 und die dort angeführte ältere Rechtsprechung, sowie RGSt 22, 33; OGHSt 1, 28).
  • BGH, 28.06.1956 - 4 StR 214/56

    Rechtsmittel

    Insbesondere ist die Auffassung des Tatrichters nicht zu beanstanden, daß die dem Kind angesonnenen Stockschläge auf das entblößte Gesäß des Beschwerdeführers eins unzüchtige Handlung dargestellt hätten (RGSt 22, 33 f; RGHRR 1932 Nr. 2220).
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