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   SG Kassel, 18.01.2019 - S 4 U 79/16, S 4 U 94/17   

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https://dejure.org/2019,83935
SG Kassel, 18.01.2019 - S 4 U 79/16, S 4 U 94/17 (https://dejure.org/2019,83935)
SG Kassel, Entscheidung vom 18.01.2019 - S 4 U 79/16, S 4 U 94/17 (https://dejure.org/2019,83935)
SG Kassel, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - S 4 U 79/16, S 4 U 94/17 (https://dejure.org/2019,83935)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus SG Kassel, 18.01.2019 - S 4 U 79/16
    Im Sozialrecht erfolgt diese Unterscheidung und Zurechnung mangels einer Verschuldensprüfung nach der Theorie der wesentlichen Bedingung, nach welcher als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen werden, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (st Rspr, s. bereits BSGE 1, 72, 76 sowie 1, 150, 156; ferner zB BSG, Urteil vom 12.4.2005 - B 2 U 27/04 -, BSGE 94, 269).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSGE 1, 72, 76).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus SG Kassel, 18.01.2019 - S 4 U 79/16
    Im Sozialrecht erfolgt diese Unterscheidung und Zurechnung mangels einer Verschuldensprüfung nach der Theorie der wesentlichen Bedingung, nach welcher als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen werden, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (st Rspr, s. bereits BSGE 1, 72, 76 sowie 1, 150, 156; ferner zB BSG, Urteil vom 12.4.2005 - B 2 U 27/04 -, BSGE 94, 269).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus SG Kassel, 18.01.2019 - S 4 U 79/16
    Danach ist eine im Rechtssinne hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben, wenn der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (st. Rspr., BSG aaO, vgl. bereits BSG, Urteil vom 2.2.1978 - 8 RU 66/77 - Rn 13, juris) .
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ausland - haftungsbegründende

    Auszug aus SG Kassel, 18.01.2019 - S 4 U 79/16
    Hinsichtlich des Beweismaßstabes ist auszuführen, dass alle rechtserheblichen Tatsachen des vollen Beweises bedürfen mit Ausnahme derjenigen, die einen Ursachenzusammenhang (Unfallkausalität, haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität) ergeben; für diese genügt angesichts der hier typischen Beweisschwierigkeiten die "hinreichende Wahrscheinlichkeit" (vgl zB Holtstraeter in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht 5. Aufl 2017, § 8 SGB VII Rn 89 und 93 ff; Wagner in: juris PK-SGB VII, 2. Aufl 2014, § 7 Rn 27 ff, 38 ff, jeweils mwN; BSG, Urteil vom 21.3.2006 - B 2 U 19/05 R -, Rn 16, juris).
  • LSG Hessen, 10.06.2021 - L 9 U 67/19

    Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zur Heilbehandlung

    Am 20. Mai 2016 hat die Klägerin hiergegen Klage beim Sozialgericht Kassel erhoben ( S 4 U 79/16 ) und die Kostenübernahme für bereits erfolgte podologische Behandlungen begehrt.

    Dagegen hat die Klägerin am 6. Juni 2017 beim Sozialgericht Kassel Klage erhoben ( S 4 U 94/17 ).

    Das Sozialgericht hat die beiden Klageverfahren S 4 U 94/17 und S 4 U 79/16 mit Beschluss vom 17. Oktober 2017 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen S 4 U 79/16 verbunden.

  • LG Köln, 09.05.2018 - 15 O 190/17
    Die ist gerade bei verspäteter Ausübung eines als fortbestehend erkannten Widerrufsrechts bei Fortzahlung der vertraglich geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen für mehr als ein halbes Jahr anerkannt (OLG Köln, Beschl. v. 01.03.2018 - 4 U 94/17, S. 3 f. UA, im Anschluss an OLG Stuttgart, Urt. v. 07.02.2017 - 6 U 40/16, juris Rn. 69 ff.) und ebenso beim vorbehaltlosen Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung (OLG Köln, Urt. v. 25.10.2017 - 13 U 179/15, S. 13 f. UA).
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