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   VG Ansbach, 10.11.2023 - AN 16 K 23.37   

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VG Ansbach, 10.11.2023 - AN 16 K 23.37 (https://dejure.org/2023,44117)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10.11.2023 - AN 16 K 23.37 (https://dejure.org/2023,44117)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10. November 2023 - AN 16 K 23.37 (https://dejure.org/2023,44117)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 45 Abs. 2 S. 1; WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, c; WaffG § 34 Abs. 2 S. 1
    Waffenrecht, Unzuverlässigkeit, Waffenversand mit D., Empfangsberechtigung, Verpackung der Waffe

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 02.05.2023 - 24 CS 23.318

    Waffenrecht: Unzuverlässigkeit durch Versendung einer Waffe ohne Sicherstellung,

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2023 - AN 16 K 23.37
    Die dagegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 2. Mai 2023 zurück (24 CS 23.318).

    Diese weiteren Umstände sind jedenfalls nicht geeignet, das Verhalten des Klägers im Nachhinein zu legitimieren (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 2.5.2023 - 24 CS 23.318 - juris Rn. 16).

    Die Verpackung bot ausweislich der vorhandenen Lichtbilder keine Gewähr (mehr) dafür, dass sie allen Beanspruchungen zuverlässig standhält, denen sie erfahrungsgemäß beim Transport ausgesetzt ist, und ein Abhandenkommen der gesamten Waffe oder von Teilen verhindert wird (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 2.5.2023 - 24 CS 23.318 - juris Rn. 1).

    Indem der Kläger seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen ist, verstieß er gegen eine grundlegende waffenrechtliche Verpflichtung, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verhindern soll, dass Waffen oder Munition in die Hände unberechtigter Dritter und damit solcher Personen gelangen, bei denen insbesondere die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde nicht überprüft wurden (vgl. zu alledem BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 21 CS 17.1077 - juris Rn. 11; B.v. 2.5.2023 - 24 CS 23.318 - juris Rn. 15 ff.).

    Im Übrigen wird gemäß § 117 Abs. 5 VwGO auf den angegriffenen Bescheid des Beklagten sowie in analoger Anwendung von § 117 Abs. 5 VwGO auf die Entscheidung der Kammer im Eilverfahren (27.1.2023, AN 16 S 23.36) sowie den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (2.5.2023, 24 CS 23.318) verwiesen.

  • VGH Bayern, 25.10.2017 - 21 CS 17.1077

    Versand von Waffen und Munition durch DHL

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2023 - AN 16 K 23.37
    Indem der Kläger seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen ist, verstieß er gegen eine grundlegende waffenrechtliche Verpflichtung, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verhindern soll, dass Waffen oder Munition in die Hände unberechtigter Dritter und damit solcher Personen gelangen, bei denen insbesondere die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde nicht überprüft wurden (vgl. zu alledem BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 21 CS 17.1077 - juris Rn. 11; B.v. 2.5.2023 - 24 CS 23.318 - juris Rn. 15 ff.).

    Es liegt auch kein außergewöhnlich langer Zeitraum zwischen der Anhörung bzw. dem zugrundeliegenden Verstoß und dem Bescheidserlass, der die Prognose zu Gunsten des Klägers beeinflussen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 21 CS 17.1077 - juris Rn. 13).

  • VG Ansbach, 27.01.2023 - AN 16 S 23.36

    Erfolgloser Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO: Widerruf von Waffenbesitzkarten sowie

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2023 - AN 16 K 23.37
    Den gleichzeitig mit der Klage gestellten Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Landratsamtes ... vom 8. Dezember 2022 anzuordnen bzw. wiederherzustellen (AN 16 S 23.36) lehnte die Kammer mit Beschluss vom 27. Januar 2023 ab.

    Im Übrigen wird gemäß § 117 Abs. 5 VwGO auf den angegriffenen Bescheid des Beklagten sowie in analoger Anwendung von § 117 Abs. 5 VwGO auf die Entscheidung der Kammer im Eilverfahren (27.1.2023, AN 16 S 23.36) sowie den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (2.5.2023, 24 CS 23.318) verwiesen.

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2023 - AN 16 K 23.37
    Dieses Vertrauen kann einer Person nicht (mehr) entgegengebracht werden, wenn sie eine waffenrechtliche Verpflichtung missachtet, die einem vordringlichen und wesentlichen Ziel des Waffengesetzes dient (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30.13 - NJW 2015, 1127).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17

    Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2023 - AN 16 K 23.37
    Diese unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. OVG RhPf, U.v. 28.6.2018 - 7 A 11748/17 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18

    Gebot der Verhältnismäßigkeit; Kleiner Waffenschein; Loyalitätsverpflichtung;

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2023 - AN 16 K 23.37
    Somit verlangt die Zuverlässigkeitsprüfung die Vornahme einer Prognose (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.2018 - 6 B 79.18 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 18.08.2008 - 21 BV 06.3271

    Waffenbesitzkarten und sprengstoffrechtliche Erlaubnis; Widerruf; fehlende

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2023 - AN 16 K 23.37
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Prognose und des Bescheids im Übrigen ist dabei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2008 - 21 BV 06.3271 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075

    Anforderungen an eine zur Briefkastenleerung ausgewählte Hilfsperson; zur

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2023 - AN 16 K 23.37
    Alle zu diesem Zeitpunkt vorhandenen und rechtlich relevanten Umstände dürfen für die Prognose herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2023 - 24 CS 23.1075 - juris Rn. 23).
  • VG Ansbach, 27.01.2023 - AN 16 S 23.36

    Erfolgloser Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO: Widerruf von Waffenbesitzkarten sowie

    Mit Schriftsatz vom 5. Januar 2023, eingegangen bei Gericht am selben Tag, hat der Antragsteller über seinen Bevollmächtigten gegen den Bescheid Klage erhoben (Az. AN 16 K 23.37) und den streitgegenständlichen Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt.
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