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   VG Berlin, 09.12.2010 - 4 K 423.10   

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https://dejure.org/2010,13862
VG Berlin, 09.12.2010 - 4 K 423.10 (https://dejure.org/2010,13862)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.12.2010 - 4 K 423.10 (https://dejure.org/2010,13862)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 4 K 423.10 (https://dejure.org/2010,13862)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Frage der Verpflichtung zur Veröffentlichung des Berichts über die bei dem Monitoring der Versorgungssicherheit nach § 51 EnWG im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung gewonnenen Erkenntnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis hinsichtlich der Verpflichtung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Veröffentlichung eines Monitoring-Berichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Greenpeace kann Bundeswirtschaftministerium nicht zur Vorlage von Bericht zur Versorgungssicherheit zwingen

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Greenpeace kann Bundeswirtschaftministerium nicht zur Vorlage von Bericht zur Versorgungssicherheit zwingen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch von Greenpeace gegen Bundeswirtschaftsministerium

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch von Greenpeace gegen Bundeswirtschaftsministerium

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Greenpeace kann Bundeswirtschaftministerium nicht zur Vorlage von Bericht zur Versorgungssicherheit zwingen - Umweltorganisation fehlt erforderlichen Klagebefugnis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.04.2010 - C-215/08

    E. Friz - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

    Auszug aus VG Berlin, 09.12.2010 - 4 K 423.10
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (etwa Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08 -) müssen die Mitgliedstaaten ihre Befugnis zur näheren Regelung eines Bereichs gleichwohl unter Beachtung des Unionsrechts und insbesondere der Vorschriften der Richtlinie ausüben, die im Licht der Zielsetzung der Richtlinie und in einer Art und Weise auszulegen sind, dass ihre praktische Wirksamkeit gewährleistet ist.

    Die Erwähnung "kleiner und benachteiligter Kunden", deren Rechte geschützt werden sollen (Erwägungsgrund Nr. 2 der Richtlinie), führt zu keiner anderen Betrachtung, weil nicht anzunehmen ist, dass jede Norm der Richtlinie ein Recht dieser Kunden begründen sollte (vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08 -, Rn. 44).

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus VG Berlin, 09.12.2010 - 4 K 423.10
    Diese Möglichkeit ist (nur) dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte verletzt sein können (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 -, BVerwGE 130, 39 [41]).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Berlin, 09.12.2010 - 4 K 423.10
    Doch ist diese Norm auf die allgemeine Leistungsklage entsprechend anzuwenden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262 = NJW 1996, 2046 [2048]).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 9 C 10.07

    Normerlassklage; Tätigwerden des Normgebers; Erlass einer Rechtsverordnung;

    Auszug aus VG Berlin, 09.12.2010 - 4 K 423.10
    Aus dem im Wege der Auslegung zu ermittelnden Schutzzweck der Bestimmung muss sich ergeben, dass sie unmittelbar (auch) den rechtlichen Interessen dieses Personenkreises zu dienen bestimmt ist und nicht nur tatsächlich, also reflexartig, seine Rechte berührt (so Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 6 C 8.01 -, BVerwGE 117, 93 [99] und Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 9 C 10.07 -, BVerwGE 130, 52 [56]).
  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung

    Auszug aus VG Berlin, 09.12.2010 - 4 K 423.10
    Gleichwohl können sich Einzelne bei Fehlen fristgerecht getroffener Umsetzungsmaßnahmen gegenüber dem Staat immer dann auf die Bestimmungen einer Richtlinie berufen, wenn sich diese als inhaltlich unbedingt und hinreichend genau darstellen und dem Einzelnen Rechte verleihen (vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 15. April 2008 - C-268/06 - [Impact], NZA 2008, 581 zu Rn. 54, 57, 60, 74).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Berlin, 09.12.2010 - 4 K 423.10
    Aus dem im Wege der Auslegung zu ermittelnden Schutzzweck der Bestimmung muss sich ergeben, dass sie unmittelbar (auch) den rechtlichen Interessen dieses Personenkreises zu dienen bestimmt ist und nicht nur tatsächlich, also reflexartig, seine Rechte berührt (so Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 6 C 8.01 -, BVerwGE 117, 93 [99] und Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 9 C 10.07 -, BVerwGE 130, 52 [56]).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-263/08

    Djurgården-Lilla Värtans Miljöskyddsförening - Richtlinie 85/337/EWG -

    Auszug aus VG Berlin, 09.12.2010 - 4 K 423.10
    So bestätigt etwa die Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. 2003 L 156, Seite 17), dass die vom Kläger in Anspruch genommene Klagebefugnis auch für eine Umweltschutzvereinigung keine Selbstverständlichkeit ist (vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 15. Oktober 2009 - C-263/08 -, EuZW 2010, 65).
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