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   VG Cottbus, 31.08.2023 - 3 K 784/22   

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VG Cottbus, 31.08.2023 - 3 K 784/22 (https://dejure.org/2023,26020)
VG Cottbus, Entscheidung vom 31.08.2023 - 3 K 784/22 (https://dejure.org/2023,26020)
VG Cottbus, Entscheidung vom 31. August 2023 - 3 K 784/22 (https://dejure.org/2023,26020)
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  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2023 - 3 K 784/22
    Die Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung setzt voraus, dass durch das Vorhaben ein Vorgang der Zersiedelung eingeleitet wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1967 - IV C 25.66 -, juris, Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1998 - 8 S 1678/98

    Erlöschen des Bestandsschutzes für eine Einfriedigung bei weitgehender Ersetzung

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2023 - 3 K 784/22
    Das Anbringen eines neuen Geflechts steht einer Neuerrichtung gleich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Juli 1998 - 8 S 1678/98 - juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2023 - 3 K 784/22
    Eine solche Identitätsänderung liegt vor, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 75.71 -, BVerwGE 47, 126, juris Rn. 18; Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 -, BVerwGE 72, 362, juris Rn. 12; Beschluss vom 21. März 2001 - BVerwG 4 B 18.01 -, NVwZ 2002, 92, juris Rn. 11; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2023 - 3 K 784/22
    Eine solche Identitätsänderung liegt vor, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 75.71 -, BVerwGE 47, 126, juris Rn. 18; Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 -, BVerwGE 72, 362, juris Rn. 12; Beschluss vom 21. März 2001 - BVerwG 4 B 18.01 -, NVwZ 2002, 92, juris Rn. 11; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01

    Beanstandung der gerichtlichen Feststellungen des streitigen Sachverhalts -

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2023 - 3 K 784/22
    Eine solche Identitätsänderung liegt vor, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 75.71 -, BVerwGE 47, 126, juris Rn. 18; Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 -, BVerwGE 72, 362, juris Rn. 12; Beschluss vom 21. März 2001 - BVerwG 4 B 18.01 -, NVwZ 2002, 92, juris Rn. 11; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2023 - 3 K 784/22
    Vielmehr wird dem Berechtigten zum Schutz seines Vertrauens in den Fortbestand der bisherigen Rechtsposition je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zumindest eine gewisse Zeitspanne eingeräumt, innerhalb derer der Bestandsschutz nachwirkt und der Berechtigte noch Gelegenheit haben soll, die frühere Nutzung wieder aufzunehmen (BVerwG, Urteil vom 25. März 1988 - 4 C 21.85 -, NVwZ 1989, 667 [668]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2023 - 3 K 784/22
    Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 DBO war die Errichtung oder bauliche Veränderung von Bauwerken, die Feuerstätten oder Aufenthaltsräume enthalten, bauantragspflichtig (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, juris Rn. 26 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - 2 B 7.14

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung bezüglich eines Wohnhauses und eines

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2023 - 3 K 784/22
    Der Kläger trägt hierfür wie für das Geltendmachen eines Bestandsschutzes die Beweislast (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juli 2022 - 10 B 1/21 - juris, Rn. 41; Urteil vom 8. Dezember 2016 - 2 B 7.14 - Rn. 41, 43, hier auch zum fehlenden Bestandsschutz nach Art. 14 GG für Bauten, die vor 1990 errichtet wurden).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2022 - 10 B 1.21

    Instandsetzung/Sanierung eines Wochenendhauses; u.a. Austausch und Veränderung

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2023 - 3 K 784/22
    Der Kläger trägt hierfür wie für das Geltendmachen eines Bestandsschutzes die Beweislast (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juli 2022 - 10 B 1/21 - juris, Rn. 41; Urteil vom 8. Dezember 2016 - 2 B 7.14 - Rn. 41, 43, hier auch zum fehlenden Bestandsschutz nach Art. 14 GG für Bauten, die vor 1990 errichtet wurden).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung eines Wochenendhauses zu dauerhaften

    Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2023 - 3 K 784/22
    Eine solche Identitätsänderung liegt vor, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 75.71 -, BVerwGE 47, 126, juris Rn. 18; Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 -, BVerwGE 72, 362, juris Rn. 12; Beschluss vom 21. März 2001 - BVerwG 4 B 18.01 -, NVwZ 2002, 92, juris Rn. 11; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05

    Anordnung zur Beseitigung einer Lagerhalle

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 2 N 31.11

    Beseitigungsanordnung für die Einfriedung und Raufeneinhausung eines

  • BVerwG, 30.07.1971 - IV B 109.70

    Vorliegen eines erwerbsgärtnerischen Betriebs als Privilegierungstatbestand -

  • VG Cottbus, 11.05.2017 - 3 K 523/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - 2 N 20.10

    Wasserrecht; Zulassungsantrag; Abrissverfügung; Wasserschutzgebiet; bauliche

  • VG Cottbus, 04.06.2018 - 3 K 2376/16

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer

  • VG Cottbus, 28.08.2019 - 3 K 1215/16

    Baugenehmigung für die Einfriedung eines Grundstücks im Außenbereich unter

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