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   VG Köln, 19.02.2014 - 21 K 3308/10   

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VG Köln, 19.02.2014 - 21 K 3308/10 (https://dejure.org/2014,42159)
VG Köln, Entscheidung vom 19.02.2014 - 21 K 3308/10 (https://dejure.org/2014,42159)
VG Köln, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 21 K 3308/10 (https://dejure.org/2014,42159)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Köln, 13.07.2010 - 21 L 797/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Verpflichtung zur Ausgestaltung von

    Auszug aus VG Köln, 19.02.2014 - 21 K 3308/10
    vgl. VG Köln, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 21 L 797/10 -, Juris Rn. 20.

    Die auf Grundlage dieser Daten erteilte Entgeltgenehmigung kann die Klägerin ohne Einschränkungen zur gerichtlichen Überprüfung stellen und dort die genannten Einwände geltend machen, vgl. VG Köln, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 21 L 797/10 -, Juris, dort Rn. 21.

  • VG Köln, 27.08.2010 - 21 L 1129/10

    Anordnungen i.R.d. Entgeltregulierung durch die Bundesnetzagentur hinsichtlich

    Auszug aus VG Köln, 19.02.2014 - 21 K 3308/10
    Dieser Antrag wurde mit Beschluss vom 27. August 2010 abgelehnt (21 L 1129/10).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte 21 L 1129/10 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

  • BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Netzbetreiber; Diensteanbieter; Gleichbehandlung;

    Auszug aus VG Köln, 19.02.2014 - 21 K 3308/10
    Für das Feststellungsinteresse ist vielmehr entscheidend, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen künftigen Verwaltungshandelns unter Anwendung der dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften geklärt werden können, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47.06 -, MMR 2008, 235 ff. = Juris, Rn. 13 m.w.N.
  • VG Köln, 19.09.2012 - 21 K 7809/10

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen der Gefahr des neuerlichen Erlasses

    Auszug aus VG Köln, 19.02.2014 - 21 K 3308/10
    vgl. zur Durchführung des Konsultations- und Konsolidierungsverfahrens vor Entgeltgenehmigungsentscheidungen: VG Köln, Urteil vom 19. September 2012 - 21 K 7809/10 -, N&R 2013, 47 = Juris, dort Rn. 76.
  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 17.12

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu

    Auszug aus VG Köln, 19.02.2014 - 21 K 3308/10
    Dies folgt daraus, dass sie bei der Ermittlung der nach § 31 TKG maßgeblichen Kosten effizienter Leistungsbereitstellung jedenfalls teilweise über Beurteilungsspielräume verfügt und damit verbundenen erhöhten und umfassenden Abwägungs- und Begründungserfordernissen unterliegt, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - BVerwG 6 C 17.12 -.
  • VG Köln, 12.12.2013 - 1 K 3325/10

    Anordnung des Elektronischen Kostennachweises durch die Bundesnetzagentur

    Auszug aus VG Köln, 19.02.2014 - 21 K 3308/10
    Die hinsichtlich der unternehmerischen Freiheit sehr weitreichende und eingriffsintensive Ermächtigungsgrundlage des § 29 Abs. 2 Satz 1 TKG lässt auch weniger eingriffsintensive Vorgaben hinsichtlich der Kostenermittlung und Kostenberechnungsmethodik bestimmter Daten zu, vgl. hierzu insbesondere VG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2013- 1 K 3325/10 -, Juris, Rn. 32.
  • VG Köln, 27.08.2010 - 21 L 1129/10
    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 21 K 3308/10 gegen den Beschluss der Antragsgegnerin vom 30. April 2010 (Az.: BK 3a-10/031) anzuordnen, ist zulässig, jedoch nicht begründet.

    Die mit der Klage 21 K 3308/10 angefochtene Anordnung zur Ausgestaltung der Kostenrechnung erweist sich weder aus den von der Antragstellerin vorgetragenen Einwendungen - auch unter Berücksichtigung des von ihr vorgelegten Ökonomischen Gutachtens zur Ermittlung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach dem elektronischen Kostennachweis (EKN) der Bundesnetzagentur vom 06. August 2010 - noch aus sonstigen Gründen als offensichtlich rechtswidrig; ebenso wenig kann auf der Grundlage der im Rahmen des vorliegenden Verfahrens vorgenommenen summarischen Prüfung festgestellt werden, dass die angegriffene Regelung offensichtlich rechtmäßig ist und die dagegen gerichtete Klage der Antragstellerin deshalb als aussichtslos zu bezeichnen wäre.

  • VG Köln, 17.11.2011 - 1 L 455/11

    Genehmigungspflicht von Mobilfunkterminierungsentgelt; Zulässigkeit der

    Gegen diese Anordnungen haben die Unternehmen jeweils Klage erhoben, über die bislang noch nicht entschieden worden ist (1 K 3274/10 (U. ), 21 K 3308/10 (F. ), 1 K 3325/10 (W. ), 21 K 3433/10 (U1. )).
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