Rechtsprechung
   VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 3250/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25435
VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 3250/08 (https://dejure.org/2009,25435)
VG Köln, Entscheidung vom 29.10.2009 - 20 K 3250/08 (https://dejure.org/2009,25435)
VG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 20 K 3250/08 (https://dejure.org/2009,25435)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,25435) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit eines Ausschlusses einer politischen Partei von einem über sie stattfindenden Informationsabend mit der Versammlungsfreiheit; Anforderungen an den Ausschluss bestimmter Einzelpersonen oder von Zugehörigen zu einem bestimmten Personenkreis von einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Teilerfolg für "Bürgerbewegung pro Köln e.V."

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 17.10.2019 - 5 K 3646/18

    Versammlungsteilnahme durch abweichend eingestellte Personen

    Somit greift eine Einschränkung der Grundrechtsausübung des Klägers über § 6 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes nicht durch (ebenso VG Köln, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 20 K 3250/08 - juris Rn. 15).
  • VG Arnsberg, 22.03.2013 - 3 K 733/12

    Ausschluss einer Person von einer öffentlichen Veranstaltung in geschlossenen

    vgl. VG Köln, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 20 K 3250/08 -, unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zitiert nach juris.
  • VG Düsseldorf, 28.09.2010 - 19 K 5851/09

    Vom Jugendamt ausgesprochenes Hausverbot wegen Mitgliedschaft in einer

    Es kann hier offenbleiben, ob sich der Beklagte im Hinblick auf die Regelungen des Versammlungsgesetzes zusätzlich noch auf das allgemeine Hausrecht berufen konnte, als er den Kläger von der Versammlung am 20. November 2008 ausschloss, Vgl. VG Köln, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 20 K 3250/08 -, www.nrwe.de.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht