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   VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18   

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VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18 (https://dejure.org/2019,40226)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20.11.2019 - 3 A 113/18 (https://dejure.org/2019,40226)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20. November 2019 - 3 A 113/18 (https://dejure.org/2019,40226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

Sonstiges

  • duh.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    EuGH entscheidet über Abschalteinrichtungen und über Klagerechte der Deutschen Umwelthilfe im Dieselskandal

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 20.12.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Vorlage zur

    Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
    Angesichts der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache der Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation vom 20.12.2017 (Rs. C- 664/15) hält es das vorlegende Gericht für sachgerecht, den Rechtsstreit nach § 94 VwGO auszusetzen, weil sein Ausgang von einer vorab einzuholenden Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die Auslegung von Unionsrecht abhängt.

    Ihre Durchführung und Wirkung hängt vielmehr vom Erlass weiterer Rechtsakte durch die Mitgliedsstaaten ab (EuGH, Urteil vom 20.12.2017 - Rs. C-664/15; BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12).

    Eine solche könnte sich im Lichte aktueller Rechtsprechung des angerufenen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 20.12.2017 - Rs. C-664/15 - Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation) aus Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus i. V. m. Art. 47 Abs.

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
    Eine solche Auslegung ist im Unionsrecht nicht angelegt (BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12; Urteil vom 01.04.2015 - 4 C 6.14).

    Ihre Durchführung und Wirkung hängt vielmehr vom Erlass weiterer Rechtsakte durch die Mitgliedsstaaten ab (EuGH, Urteil vom 20.12.2017 - Rs. C-664/15; BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12).

    Auch im Hinblick auf die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Figur eines sog. prokuratorischen Klagerechts (BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12), durch welches unmittelbar betroffene juristische Personen die subjektiv-öffentlichen Rechte anderer Betroffener zum eigenen Anliegen machen und vor Gericht durchsetzen können, ist davon auszugehen, dass auch hier grundsätzlich subjektive, das heißt Individualinteressen schützende, öffentliche Rechte betroffen sein müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.2014 - 4 C 34.13).

  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
    Zwar hat ein nationales Gericht auch nach der Rechtsprechung des angerufenen Gerichtshofs zu Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus das nationale Recht im Hinblick auf die Gewährung eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes in den vom Unionsumweltrecht erfassten Bereichen so auszulegen, dass es so weit wie möglich im Einklang mit den in Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus festgelegten Zielen steht (vgl. EuGH, Urteil vom 08.03.2011 - Rs. C-240/09).

    Neben der Umsetzung dieses Beschlusses soll die Gesetzesänderung auch dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 08.03.2011 - Rs. C-240/09 - Rechnung tragen (vgl. Gesetzesbegründung, Seite 23 f.), wonach Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus zwar keine unmittelbare Wirkung habe, aber das nationale Gericht das jeweilige Verfahrensrecht so weit wie möglich im Einklang mit den Zielen von Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus und dem Ziel eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes auszulegen habe.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
    Im Bereich des Drittschutzes muss sich, um den Drittschutzcharakter der Norm zu bejahen, "aus individualisierenden Tatbestandsmerkmalen der Norm ein Personenkreis entnehmen (lassen), der sich von der Allgemeinheit unterscheidet" (BVerwG, Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
    Für den die Klagebefugnis begründenden Individualschutz einer Norm bedarf es eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter, auf dessen schutzwürdige Interessen in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise Rücksicht zu nehmen ist (BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - IV C 22.75).
  • VG Düsseldorf, 24.01.2018 - 6 K 12341/17

    Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit

    Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
    Zu einer anderen Rechtsauffassung hingegen gelangte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 24.01.2018 (6 K 12341/17).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

    Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
    Danach hängt die Anerkennung subjektiv-öffentlicher Rechte vom Vorliegen eines Rechtssatzes ab, der nicht nur im öffentlichen Interesse erlassen wurde, sondern - zumindest auch - dem Schutz der Interessen einzelner Bürger, in Abgrenzung zur Allgemeinheit, zu dienen bestimmt ist (statt vieler: BVerwG, Urteil vom 17.06.1993 - 3 C 3.89).
  • VG Berlin, 18.04.2018 - 11 K 216.17

    Gigaliner-Zulassung verstößt nicht gegen EU-Recht

    Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
    So gelangte das Verwaltungsgericht Berlin in einer Entscheidung vom 18.04.2018 (VG 11 K 216.17) über die Rechtmäßigkeit der Einführung eines Regelbetriebs und der Verlängerung des Probebetriebs bestimmter überlanger Lastkraftwagen zu der Auffassung, anerkannte Umweltvereinigungen könnten im Lichte der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20.12.2017 die Einhaltung von rein objektiv-rechtlichen Umweltvorschriften, die ihre Basis im Unionsumweltrecht haben, gerichtlich erzwingen.
  • BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 34.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
    Auch im Hinblick auf die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Figur eines sog. prokuratorischen Klagerechts (BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12), durch welches unmittelbar betroffene juristische Personen die subjektiv-öffentlichen Rechte anderer Betroffener zum eigenen Anliegen machen und vor Gericht durchsetzen können, ist davon auszugehen, dass auch hier grundsätzlich subjektive, das heißt Individualinteressen schützende, öffentliche Rechte betroffen sein müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.2014 - 4 C 34.13).
  • BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; Projekt; Vogelschutzgebiet; anerkannte

    Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
    Eine solche Auslegung ist im Unionsrecht nicht angelegt (BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12; Urteil vom 01.04.2015 - 4 C 6.14).
  • BVerwG, 12.04.1957 - IV C 52.56

    Rechtsmittel

  • OLG Schleswig, 19.03.2020 - 7 U 100/19

    Schadenersatzanspruch gegen VW für Diesel-Kraftfahrzeugen mit unzulässiger

    Andere Gerichte haben die rechtliche Bewertung dieser Technologie dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (vgl. VG Schleswig, Vorlagebeschluss vom 20.11.2019 - 3 A 113/18, BeckRS 2019, 29226, Rn. 7; Landgericht Frankenthal, Vorlagebeschluss vom 02.09.2019 - 2 O 13/19, BeckRS 2019, 20340).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2023 - 10 OB 125/23

    Anlage; anlagenbezogen; Klagerecht; Mehrfachklageverbot; Nebenbestimmung;

    Dem Rechtsbehelf einer Umweltvereinigung gegen eine pflanzenschutzrechtliche Zulassung steht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht entgegen, dass diese Zulassung produkt- und nicht anlagenbezogen ist und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG insoweit nur von "Vorhaben" (vgl. zur Auslegung dieses Begriffs durch den deutschen Gesetzgeber: BT-Drs. 18/9526, S. 36) spricht (vgl. dazu Happ in Eyermann, 16. Auflage 2023, VwGO, § 1 UmwRG Rn. 19a; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 20.11.2019 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 32).

    Ausgehend davon kann sich der Beschwerdeführer bei einer Klage gegen die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels bzw. auf Verpflichtung zur Anordnung einer Anwendungsbestimmung, als Bestandteil der Zulassungsentscheidung, auf das Klagerecht aus § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG berufen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 8.11.2022 - 7 C 7.21 -, juris Rn. 26; das Schleswig-Holsteinische VG, Urteil vom 20.2.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 213 f., 220, legt insoweit hinsichtlich der Entscheidung über eine EG-Typengenehmigung Art. 42 Abs. 2 Halbsatz 1 VwGO dahingehend aus, dass sich aus Art. 9 Abs. 3 AK i.V.m. Art. 47 GRC ein Klagerecht ergeben soll; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5.9.2013 - 7 C 21.12 .

  • VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20

    Kein Verbandsklagerecht gegen den Export von Brennelementen

    Der bloße Marktzugang durch das Inverkehrbringen von umweltgefährdenden Produkten und chemischen Stoffen, Bauart-Zulassungen oder die Freigabe eines Software-Updates für Kraftfahrzeuge fällt folglich nicht darunter (Bunge, a. a. O., Rn. 140; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 3 A 59/17 -, Rn. 81 - 89, juris, und Beschluss vom 20. November 2019 - 3 A 113/18 -, Rn. 32 - 34, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - 7 D 38/21

    Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Zulassung für die Errichtung und den

    vgl. Guckelberger, Natur und Recht 2020, 217, sowie Römling, Natur und Recht 2020, 686, und VG Schleswig, Vorlagebeschluss vom 20.11.2019 - 3 A 113/18 -, juris, sowie BVerfG, Urteil vom 24.3.2021 - 1 BvR 2656/18 u. a., juris, und EuGH, Urteil vom 3.10.2019 - C - 197/18 -, juris.
  • OLG Schleswig, 18.06.2020 - 7 U 266/19
    Andere Gerichte haben die rechtliche Bewertung dieser Technologie dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (vgl. VG Schleswig, Vorlagebeschluss vom 20.11.2019 - 3 A 113/18, BeckRS 2019, 29226, Rn. 7; Landgericht Frankenthal, Vorlagebeschluss vom 02.09.2019 - 2 O 13/19, BeckRS 2019, 20340).
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