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   VG Trier, 07.11.2014 - 1 K 854/14.TR   

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https://dejure.org/2014,33115
VG Trier, 07.11.2014 - 1 K 854/14.TR (https://dejure.org/2014,33115)
VG Trier, Entscheidung vom 07.11.2014 - 1 K 854/14.TR (https://dejure.org/2014,33115)
VG Trier, Entscheidung vom 07. November 2014 - 1 K 854/14.TR (https://dejure.org/2014,33115)
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Volltextveröffentlichung

  • anwaltskanzlei-adam.de

    § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO, § 13 Abs. 3 S. 1 POG Rheinland-Pfalz
    Fortsetzungsfeststellungsklage, Aufenthaltsverbot, Fußballfan

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltsverbot für Fußballfan gekippt - Laufendes Ermittlungsverfahren allein reicht nicht aus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betretungs- und Aufenthaltsverbot für Fußballfan war rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betretungs- und Aufenthaltsverbot für Fußballfan rechtswidrig - Polizeiliche Gefahrenprognose muss auf konkreten Tatsachenfeststellungen beruhen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus VG Trier, 07.11.2014 - 1 K 854/14
    § 114 Satz 2 VwGO regelt lediglich, unter welchen Voraussetzungen derart veränderte Ermessungserwägungen im Prozess zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 46/12 -, BVerwGE 147, 81).

    Das wäre mit der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht zu vereinbaren (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 46/12 -, BVerwGE 147, 81).

  • OVG Bremen, 10.02.2010 - 1 B 30/10

    Aufenthaltsverbot gegen Angehörige der Fußball-Ultraszene - Aufenthaltsverbot;

    Auszug aus VG Trier, 07.11.2014 - 1 K 854/14
    Des Weiteren muss sich die Gefahrprognose auf den konkreten Einzelfall beziehen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 1 B 30/10 - zur Datei "Gewalttäter Sport", VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Oktober 2003 - 1 F 1963/02VG "Personen, die der sog. ,Punk-Szene" zuzuordnen sind", VG Hamburg, Urteil vom 2. Oktober 2012 - 5 K 1236/11 - zur polizeilichen Datenbank "Straftäterin links motiviert").

    Sie gibt Veranlassung zur Feststellung konkreter Tatsachen, kann diese aber nicht ersetzen (OVG Bremen, Beschluss vom 10. Februar 2010 -1 B 30/10 -, juris).

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VG Trier, 07.11.2014 - 1 K 854/14
    Zwar wurde kein Vorverfahren durchgeführt, jedoch ist dieses für den Fall der Erledigung des Verwaltungsakts - wie hier nach Einlegung des Widerspruchs - entbehrlich, da die mit dem Widerspruch erstrebte Aufhebung der Verfügung nicht mehr möglich und es nicht Aufgabe der Verwaltung ist, verbindlich die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes festzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - I C 49.64 -, BVerwGE 26, 161).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus VG Trier, 07.11.2014 - 1 K 854/14
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind jedoch um so geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1974 - I C 31.72 -, BVerwGE 45, 51).
  • VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11

    Verdachtsunabhängige Identitätskontrolle und Durchsuchung in sog.

    Auszug aus VG Trier, 07.11.2014 - 1 K 854/14
    Des Weiteren muss sich die Gefahrprognose auf den konkreten Einzelfall beziehen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 1 B 30/10 - zur Datei "Gewalttäter Sport", VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Oktober 2003 - 1 F 1963/02VG "Personen, die der sog. ,Punk-Szene" zuzuordnen sind", VG Hamburg, Urteil vom 2. Oktober 2012 - 5 K 1236/11 - zur polizeilichen Datenbank "Straftäterin links motiviert").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 A 1520/92

    Zulässigkeit der Ergänzung von Ermessenserwägungen gem. § 114 S. 2

    Auszug aus VG Trier, 07.11.2014 - 1 K 854/14
    Eine Ergänzung von Ermessenserwägungen kommt jedoch jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Rechtsstreit um die Aufhebung eines Verwaltungsaktes - wie hier - bereits in der Hauptsache erledigt ist, die beklagte Behörde dem Verwaltungsakt keine Rechtswirkungen mehr beimisst und die Klage auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag gerichtet ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 18 A 1520/92 -, juris; Kopp/Schenke, § 113 Rn. 73).
  • VG Neustadt, 15.07.2014 - 5 K 996/13

    Betretungsverbot für das Stadtgebiet von Kaiserslautern für FCK-Anhänger rechtens

    Auszug aus VG Trier, 07.11.2014 - 1 K 854/14
    Bei der Gefahrprognose ex ante aus der Sicht eines verständigen Polizeibeamten ist zu beachten, ob Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Person geneigt ist, eine Straftat zu begehen und ob der Anlass nach Ort und Zeit so beschaffen ist, dass er besonders für Straftaten geeignet ist (so VG Neustadt a.W., Urteil vom 15. Juli 2014 - 5 K 996/13.NW - ).
  • VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zum Aufenthaltsverbot gegenüber Hooligans anlässlich

    Auszug aus VG Trier, 07.11.2014 - 1 K 854/14
    Es müssen aussagekräftige tatsächliche Hinweise dafür vorliegen, dass eine Straftat begangen werden soll (VG Stuttgart, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 5 K 2106/06 -, Rn. 12, juris).
  • OVG Sachsen, 01.09.2008 - 2 B 461/07

    Ergänzung von Ermessenserwägungen

    Auszug aus VG Trier, 07.11.2014 - 1 K 854/14
    Nach dem Zeitpunkt des eingetretenen erledigenden Ereignisses scheidet hiernach eine Ergänzung von Ermessenserwägungen gemäß § 114 Satz 2 VwGO naturgemäß aus, weil die Ermessensergänzung begrifflich notwendigerweise einen noch wirksamen Verwaltungsakt voraussetzt, auf den sie sich beziehen kann und an dem es gemäß § 43 Absatz 2 VwVfG nach Erledigung des Verwaltungsaktes fehlt (OVG Bautzen, Urteil vom 01.09.2008 - 2 B 461/07).
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