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   VG Trier, 19.03.2019 - 2 K 5291/18.TR   

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https://dejure.org/2019,7503
VG Trier, 19.03.2019 - 2 K 5291/18.TR (https://dejure.org/2019,7503)
VG Trier, Entscheidung vom 19.03.2019 - 2 K 5291/18.TR (https://dejure.org/2019,7503)
VG Trier, Entscheidung vom 19. März 2019 - 2 K 5291/18.TR (https://dejure.org/2019,7503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Lehrlingsbetreuungsgebühr der Bäcker-Innung Mosel-Eifel-Hunsrück-Region

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Lehrlingsbetreuungsgebühr der Bäcker-Innung Mosel-Eifel-Hunsrück-Region

  • Jurion (Kurzinformation)

    Lehrlingsbetreuungsgebühr der Bäcker-Innung Mosel-Eifel-Hunsrück-Region

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11

    Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig

    Auszug aus VG Trier, 19.03.2019 - 2 K 5291/18
    Zwar verwehrt Art. 3 Abs. 1 GG nicht jede Differenzierung, jedoch bedürfen diese stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Ziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11 -, Rn. 11, juris).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98

    Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen

    Auszug aus VG Trier, 19.03.2019 - 2 K 5291/18
    Ist dagegen letzteres der Fall, muss diesem Unterschied angemessen Rechnung getragen werden (vgl. zum vergleichbaren Fall der Festsetzung von Sonderbeiträgen zur Finanzierung von Kosten der Überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammern: BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 1 C 7/98 -, Rn. 43, juris).
  • OVG Bremen, 18.06.1996 - 1 BA 22/96

    Gewerberecht: Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der Handwerksinnung

    Auszug aus VG Trier, 19.03.2019 - 2 K 5291/18
    Dabei können die Gebühren ihrer Höhe nach für Innungsmitglieder und Nichtinnungsmitglieder grundsätzlich differenziert werden, da es sich bei Innungsmitgliedern und Nichtinnungsmitgliedern um unterschiedliche Sachverhalte handelt (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 18. Juni 1996 - 1 BA 22/96 - VG Stade, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1997 - 25 A 4926/94

    Gewerberecht: Beitragserhebung durch Zahntechniker-Innung

    Auszug aus VG Trier, 19.03.2019 - 2 K 5291/18
    Was den vorliegenden Zusammenhang anbelangt, so sollen in der Gesamtschau die allgemeinen Kosten der Innungstätigkeit von den Innungsmitgliedern durch ihre Mitgliedsbeiträge getragen werden, während Nichtinnungsmitglieder die Kosten der Innung nur insoweit mittragen sollen, als sie Leistungen der Innung auch tatsächlich in Anspruch genommen haben (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall: OVG Münster, Urteil vom 6. Mai 1997 - 25 A 4926/94 - BeckOK, HwO, Stand: 1. Januar 2019, § 73 Rn. 27).
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