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   VG Würzburg, 24.03.2021 - W 10 M 18.30891   

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https://dejure.org/2021,11530
VG Würzburg, 24.03.2021 - W 10 M 18.30891 (https://dejure.org/2021,11530)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24.03.2021 - W 10 M 18.30891 (https://dejure.org/2021,11530)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24. März 2021 - W 10 M 18.30891 (https://dejure.org/2021,11530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 151; VwGO § 164; VwGO § 165; RVG § 2 Abs. 2; Anlage 1 Ziffer 7000 Nr. 1a RVG
    Dokumentenpauschale für die Anfertigung eines Ausdrucks der elektronischen Behördenakte als erstattungsfähige außergerichtliche Aufwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Würzburg, 30.08.2018 - W 4 M 18.30890

    Keine Festsetzung der Dokumentenpauschale

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 10 M 18.30891
    Es ist aber auch in Asylstreitigkeiten grundsätzlich nicht vernünftigerweise geboten, die gesamten Gerichts- und Behördenakten zu kopieren, ohne sich zuvor inhaltlich damit auseinandergesetzt zu haben und die Notwendigkeit zu überprüfen (VG Würzburg, B.v. 30.8.2018 - W 4 M 18.30890; B.v. 20.3.2020 - W 7 M 19.1560).

    Es ist einem Rechtsanwalt deshalb zuzumuten, sich zunächst mit Hilfe der elektronischen Akte in den Sachverhalt einzuarbeiten und erst auf dieser Grundlage zu entscheiden, welche zentralen Aktenbestandteile für die weitere Sachbearbeitung - etwa für Besprechungen mit den Mandanten - und für die mündliche Verhandlung auch in Papierform benötigt werden (VG Würzburg, B.v. 30.8.2018 - W 4 M 18.30890).

    Werden die Kosten für die Kopien der gesamten Akte ohne nähere Substantiierung geltend gemacht, ist die Ablehnung der Dokumentenpauschale insgesamt nicht zu beanstanden (VG Würzburg, B.v. 30.8.2018 - W 4 M 18.30890).

  • VG Würzburg, 20.03.2020 - W 7 M 19.1560

    Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 10 M 18.30891
    Es ist aber auch in Asylstreitigkeiten grundsätzlich nicht vernünftigerweise geboten, die gesamten Gerichts- und Behördenakten zu kopieren, ohne sich zuvor inhaltlich damit auseinandergesetzt zu haben und die Notwendigkeit zu überprüfen (VG Würzburg, B.v. 30.8.2018 - W 4 M 18.30890; B.v. 20.3.2020 - W 7 M 19.1560).

    Der damit verbundene Aufwand stünde in einem krassen Missverhältnis zu dem nur geringen Betrag, um den gestritten wird (VG Würzburg, B.v. 20.3.2020 - W 7 M 19.1560).

  • OLG Rostock, 04.08.2014 - 20 Ws 193/14

    Auslagenvorschuss für Pflichtverteidiger: Erforderlichkeit des Ausdrucks

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 10 M 18.30891
    Das Fehlen einer mobilen Abspielmöglichkeit sei nicht vorgetragen worden und angesichts der berufsrechtlichen Verpflichtungen auch unbehelflich (mit Verweis auf OLG Rostock, v. 4.8.2014 - 20 Ws 193/14).
  • VGH Bayern, 26.07.2000 - 22 C 00.1767
    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 10 M 18.30891
    Dem Anliegen der Waffen- und Chancengleichheit ist Rechnung zu tragen (BayVGH, B.v. 22.7.2000 - 22 C 00.1767 - NVwZ-RR 2001, 69).
  • LG Hannover, 27.03.2017 - 40 Qs 4/17
    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 10 M 18.30891
    Denn für Ausdrucke, die lediglich der höchstpersönlichen Arbeitsweise des Rechtsanwaltes geschuldet seien, bestehe kein Anspruch auf die Dokumentenpauschale (mit Verweis auf LG Hannover, v. 27.3.2017 - 40 Qs 4/17).
  • OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17

    Dokumentenpauschale für elektronische Akte - Notwendigkeit des Ausdrucks einer

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 10 M 18.30891
    Zur Begründung führte er unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 30. Mai 2017 (Az.: 2 Ws 98/17) aus, der Ausdruck einer in digitalisierter Form gespeicherten Gerichtsakte falle unter den Wortlaut des Gebührentatbestandes der VV RVG, Ziffer 7000 Nr. 1a.
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