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   VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13   

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VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13 (https://dejure.org/2014,20425)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 (https://dejure.org/2014,20425)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 2 S 2228/13 (https://dejure.org/2014,20425)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 125 Abs 1 BauGB, § 125 Abs 1a BauGB, § 125 Abs 3 BauGB
    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage; Entstehung der Beitragspflicht; Erschließung; Artzuschlag; Verkehrsanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag

  • rechtsportal.de

    BauGB § 242 Abs. 1 ; KAG § 49 Abs. 6
    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erschließungsanlage weicht von B-Plan ab: Keine Beitragspflicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 860
  • DÖV 2014, 933
  • BauR 2014, 1978
  • BauR 2014, 1978 NVwZ-RR 2014, 860 (Leitsatz) DÖV 2014, 933
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (34)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11

    Erschlossensein eines Grundstücks und Entstehen der Beitragspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13
    Für die im Mischgebiet ebenfalls zulässige Wohnnutzung genügt aber grundsätzlich ein Heranfahrenkönnen (vgl. Senatsurteil vom 26.06.2012 - 2 S 3258/11 - BWGZ 2012, 684).

    Ob ein erschlossenes Grundstück beitragspflichtig ist, ist damit abhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen das (bundesrechtliche) Bebauungsrecht und das (landesrechtliche) Bauordnungsrecht die zur Beitragspflicht führende Grundstücksnutzung gestatten (vgl. zu der entsprechenden Regelung in § 133 Abs. 1 BBauG/BauGB: BVerwG, Urteil vom 14.01.1983 - 8 C 81.81 - NVwZ 1983, 669; Urteil vom 26.02.1993 - 8 C 45.91 - NVwZ 1993, 1208; s. auch Senatsurteil vom 26.06.2012, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12

    Erschließungsbeiträge bei ehemaliger Bundesstraße; nichtförmliche Widmung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13
    Ein Vorauszahlungsbescheid ist auch insoweit aufrecht zu erhalten, als bei seinem Erlass zwar die voraussichtlichen Kosten der endgültigen Herstellung fehlerhaft prognostiziert worden sind, der festgesetzte Betrag aber im Ergebnis auch auf der Grundlage einer fehlerfreien Prognose nicht zu beanstanden ist (Bestätigung von VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.11.2013 - 2 S 2471/12 - juris).

    Daher würde es auch aus der Sicht des Beitragspflichtigen keinen Sinn machen, einen Vorauszahlungsbescheid gerichtlich ganz oder teilweise aufzuheben, obwohl die Gemeinde nach einer auf aktuelle Annahmen gestützten Prognose sogleich einen weiteren Vorauszahlungsbescheid erlassen dürfte (ausführl.: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.11.2013 - 2 S 2471/12 - juris).

  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13
    Diese schon 1975 entwickelten Grundsätze hat das Bundesverwaltungsgericht auch in den folgenden Jahren seiner Rechtsprechung zugrunde gelegt, ohne diese Frage indes erneut ausführlich zu erörtern (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.02.1991 - 8 C 46/89 - NVwZ 1991, 235 und vom 08.05.2002 - 9 C 5.01 - NVwZ-RR 2002, 770).
  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    aa) Die gegenteilige Ansicht (VGH Mannheim, Urteile vom 10. Juli 2014 - 2 S 2228/13 - BWGZ 2014, 1308 = juris Rn. 53, vom 27. Januar 2015 - 2 S 1840/14 - KStZ 2015, 192 = juris Rn. 45, vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - KStZ 2015, 195 = juris Rn. 52 und vom 21. Juni 2017 - 2 S 1946/16 - DVBl. 2017, 1246 = juris Rn. 52; anders nunmehr Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 S 143/18 - juris Rn. 53), der zufolge im Erschließungsbeitragsrecht - anders als im Anschlussbeitragsrecht - eine endgültige tatsächliche Vorteilslage nicht schon mit Vornahme des Anschlusses oder bei Bestehen der Anschlussmöglichkeit eintrete, weshalb vor dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht kein schützenswertes Vertrauen des Bürgers begründet werde, nicht mehr zu Beiträgen herangezogen zu werden, überzeugt nicht (vgl. Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 19 Rn. 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22

    Erschließungsbeitrag für die Zweiterschließung eines Grundstücks;

    Damit knüpft § 40 KAG wie zuvor bereits die bundesrechtliche Vorschrift in § 133 Abs. 1 BauGB an das geltende Baurecht an und macht die Entstehung der sachlichen Beitragsschulden abhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen das (bundesrechtliche) Bebauungsrecht und das (landesrechtliche) Bauordnungsrecht die zur Beitragspflicht führende bauliche, gewerbliche oder vergleichbare - beitragsrechtlich relevante - Grundstücksnutzung gestatten (st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 57 mwN; vgl. zu der entsprechenden Regelung in § 133 Abs. 1 BBauG/BauGB: BVerwG, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 22; Urteil vom 14.01.1983 - 8 C 81.81 - juris Rn. 16).

    Fehlt eine solche Widmung, ist § 4 Abs. 1 2. Halbsatz LBO nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. etwa Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 58; Urteil vom 12.09.1996 - 8 S 1844/96 - juris Rn. 21) jedoch entsprechend anzuwenden, wenn der Weg - wie hier - "faktisch" als Zugang genutzt werden kann (vgl. auch Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, § 4 Rn. 22).

    Im Hinblick auf eine wirkungsvolle Gewährleistung der Feuerlösch- und Rettungsarbeiten dürfte diese Länge bei ca. 80 m (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 58) bzw. bei ca. 50 m liegen (so Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, § 3 Rn. 23).

    Bei zweigeschossigen Gebäuden - wie sie auf dem Grundstück der Klägerin vorhanden sind - ist ein unmittelbares Heranfahrenkönnen mit Lösch- oder Rettungsfahrzeugen an das Gebäude entbehrlich; es genügt, wenn - wie hier - die Entfernung zu einem möglichen Haltepunkt auf der Erschließungsanlage für ein Löschfahrzeug noch so bemessen ist, dass Löscharbeiten mit dem Schlauch möglich sind (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 58).

    Das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts weicht auch nicht von den Maßstäben im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10.07.2014 (2 S 2228/13 - juris Rn. 55) ab.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10.07.2014 (aaO juris Rn. 55) ausgeführt, dass für die verkehrliche Erschließung eines Grundstücks eine bloße Zugangsmöglichkeit ausreichend sei, wenn der Bebauungsplan ein nach seinen Festsetzungen lediglich zugängliches Grundstück als bebaubar ausweise.

    Dass das Verwaltungsgericht auch hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung - insbesondere hinsichtlich des erforderlichen Brandschutzes - nicht von den Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 10.07.2014 (2 S 2228/13 - juris Rn. 58) abgewichen ist, ergibt sich aus den Ausführungen unter I. 1. b) bb).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer

    Die Frage, ob eine Erschließungsanlage bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes bereits vorhanden war, beantwortet sich nach den vormaligen landesrechtlichen (oder ortsrechtlichen) Vorschriften (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, jeweils juris; BVerwG, Urteile vom 13.08.1976 - IV C 23.74 - und 21.09.1979 - 4 C 22.78, 4 C 27.78, 4 C 29.78 -, jeweils juris), im ehemals badischen Landesteil, in dem sich die Gemarkung der Beklagten befindet, also nach dem badischen Ortsstraßengesetz vom 20.02.1868.

    Seit dessen Inkrafttreten konnte eine Ortsstraße im Rechtssinne, d.h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur auf Grund eines nach diesem Gesetz oder den späteren Aufbaugesetzen aufgestellten Ortsstraßen-, Straßen- und Baufluchten- oder Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellten durften (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 20.03.2015 und vom 10.07.2014, a.a.O.).

    Da die Erschließungsbeitragspflicht hier unstreitig mit der endgültigen Herstellung der beitragspflichtigen Erschließungsanlage im Jahr 2009 (Eingang der letzten Unternehmerrechnung am 01.12.2009; vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 25.11.2010 - 2 S 1314/10 - und 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, jeweils juris) entstanden ist und die vierjährige Verjährungsfrist somit erst mit Ablauf des 31.12.2009 zu laufen begonnen hat, war diese zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Klägerin mit Bescheid vom 02.04.2013 noch nicht abgelaufen.

    Kosten für eine "erforderliche" Beseitigung und Neuerrichtung einer Stützmauer sind selbst dann beitragsfähig, wenn diese Stützmauer auf einem Anliegergrundstück errichtet wurde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, juris; BVerwG, Urteil vom 07.07.1989 - 8 C 86.87 -, BVerwGE 82, 215; Driehaus, a.a.O., § 13 Rn. 56).

    Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO müssen sie grundsätzlich selbst - ggf. mit Hilfestellung der beklagten Behörde - ermitteln und prüfen, ob ein Geldleistungsverwaltungsakt - u.U. mit anderer Begründung - ganz oder teilweise aufrecht erhalten bleiben kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.08.2015, a.a.O., Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 04.09.2008 - 9 B 2.08 -, juris; Urteil vom 18.11.2002 - 9 C 2.02 -, BVerwGE 117, 200).

  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 28.14

    Erschließungsbeitrag; Erschließung; Artzuschlag; grundstücksbezogener

    Zwar schließt dies die Erhebung eines grundstücksbezogenen Artzuschlags nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - 4 C 23.78 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 30 S. 56 f.; anders aber VGH Mannheim, Urteil vom 10. Juli 2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 62 zu § 38 Abs. 3 KAG BW).
  • VG Sigmaringen, 24.05.2016 - 3 K 188/13

    Endgültige Herstellung Erschließungsanlage; vorhandene Straße; Planbindung;

    Umgekehrt ist die abweichende Erschließungsanlage dann mit den Grundzügen der Planung nicht mehr vereinbar, wenn das Konzept der geordneten städtebaulichen Entwicklung, wie es in den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Ausdruck kommt, in wesentlichen Punkten geändert wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, a.a.O.; und vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, ESVGH 65, 63).

    Die Situation ist insoweit nicht mit der Lage bei den Anschlussbeiträgen vergleichbar, bei denen eine dauerhafte tatsächliche Vorteilslage regelmäßig bereits mit Vornahme des Anschlusses oder sogar schon bei Bestehen der Anschlussmöglichkeit entsteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 27.01.2015 - 2 S 1840/14 -, a.a.O.; und vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 2 S 1116/18

    Heranziehung zu Vorausleistungen; Hineinwachsen in die Eigenschaft einer

    Denn anders als im Anschlussbeitragsrecht, wo eine dauerhafte tatsächliche Vorteilslage regelmäßig bereits mit Vornahme des Anschlusses oder sogar schon bei Bestehen der Anschlussmöglichkeit entsteht (vgl. Senatsurteile vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, juris Rn. 52 und vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, juris; Driehaus, KStZ 2014, S. 181 [184]), tritt eine Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht regelmäßig erst mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ein.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14

    Erschließungsbeitrag: Erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage

    Seit dessen Inkrafttreten konnte eine Ortsstraße im Rechtssinne, d.h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur auf Grund eines nach diesem Gesetz oder den späteren Aufbaugesetzen aufgestellten Ortsstraßen-, Straßen- und Baufluchten- oder Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellten durften (vgl. Urteile des Senats vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris; vom 08.11.2011 - 2 S 978/00 - BWGZ 2002, 183; vom 28.09.1999 - 2 S 2299/98 - und vom 22.03.1993 - 2 S 1575/91 -).

    Umgekehrt ist die abweichende Erschließungsanlage dann mit den Grundzügen der Planung nicht mehr vereinbar, wenn das Konzept der geordneten städtebaulichen Entwicklung, wie es in den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Ausdruck kommt, in wesentlichen Punkten geändert wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris; Ernst/Grziwotz in Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, § 125 Rn. 14 ff. m.w. Nachw.).

    Die Situation ist insoweit nicht mit der Lage bei den Anschlussbeiträgen vergleichbar, bei denen eine dauerhafte tatsächliche Vorteilslage regelmäßig bereits mit Vornahme des Anschlusses oder sogar schon bei Bestehen der Anschlussmöglichkeit entsteht (vgl. Senatsurteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16

    Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren

    Die Situation ist insoweit nicht mit der Lage bei den Anschlussbeiträgen vergleichbar, bei denen eine dauerhafte tatsächliche Vorteilslage regelmäßig bereits mit Vornahme des Anschlusses oder sogar schon bei Bestehen der Anschlussmöglichkeit entsteht (vgl. Senatsurteile vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, juris Rn. 52 und vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 2 S 1840/14

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung einer Anlage;

    34 An dieser Rechtsprechung hat der Senat auch für das nunmehr landesrechtlich geregelte Erschließungsbeitragsrecht festgehalten (Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris).

    Die Situation ist insoweit nicht mit der Lage bei den Anschlussbeiträgen vergleichbar, bei denen eine dauerhafte tatsächliche Vorteilslage regelmäßig bereits mit Vornahme des Anschlusses oder sogar schon bei Bestehen der Anschlussmöglichkeit entsteht (vgl. Senatsurteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris).

  • VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13

    Vorhandene Straße; Festsetzungsverjährung

    Stand: Januar 2015, Teil 1.1 Ziff. 4; offen gelassen: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, BWGZ 2014, 1308; Urt. v. 27.01.2015 - 2 S 1849/14 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20

    Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag; Umsetzung des Gebots der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 4 L 125/13

    Heranziehung zu einem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2023 - 2 S 2005/22

    Vorliegen einer der Rechtmäßigkeit der Herstellung einer Erschließungsanlage

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 2 S 2349/20

    Zu den Begriffen einer vorhandenen Straße und einer geschlossenen Ortslage im

  • VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14

    Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags

  • VG Karlsruhe, 27.04.2023 - 2 K 564/23

    Nachbarschützende Wirkung von Baulasten; vereinfachtes Genehmigungsverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 174/13

    Zur Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht nach dem KAG ST

  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 B 17.174

    Erschließungsbeitragspflicht des Miterben - Planungsrechtliche Rechtmäßigkeit

  • VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün

  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 B 17.141

    Entstehen der sachlichen Beitragspflichten im Erschließungsbeitragsrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13

    Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht nach dem KAG LSA in

  • VGH Bayern, 02.03.2017 - 6 ZB 16.1888

    Anbaustraße; Erschließungseinheit

  • VGH Bayern, 19.08.2021 - 6 B 21.797

    Erfolgloses Berufungsverfahren gegen einen Bescheid auf Vorausleistung eines

  • VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12

    Kosten für eine fiktive Erschließungsanlage

  • VGH Bayern, 24.05.2022 - 6 ZB 21.2279

    Entstehung und Beginn der Verjährung des Erschließungsbeitrags und Begriff der

  • VG Augsburg, 23.07.2020 - Au 2 K 19.636

    Erschließungsbeitrag für einen gegenüber dem Bebauungsplan schmäleren Ausbau

  • VGH Bayern, 19.08.2021 - 6 B 21.801

    Gemeinde, Bescheid, Berufung, Revision, Widerspruchsbescheid, Festsetzungsfrist,

  • VG Ansbach, 21.01.2016 - AN 3 K 15.02032

    Vorliegen einer einzelnen Erschließungsanlage

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