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   VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 12 S 468/15   

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VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 12 S 468/15 (https://dejure.org/2017,31945)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.2017 - 12 S 468/15 (https://dejure.org/2017,31945)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 12 S 468/15 (https://dejure.org/2017,31945)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung des Sachkostenbeitrags der Schulen für Erziehungshilfe; Rechtsstreit eines gemeinnützigen Trägers der freien Jugendhilfe wegen eines Sachkostenzuschusses für die einem Heim angegliederte Schule hinsichtlich Gerichtskosten

  • Justiz Baden-Württemberg

    Bewilligung des Sachkostenbeitrags der Schulen für Erziehungshilfe an die einjährige hauswirtschaftliche Sonderberufsfachschule bzw. an ein - an ein von einem gemeinnützigen Trägers der freien Jugendhilfe betriebenes Heim angegliedertes - Berufsvorbereitungsjahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schule am Heim; Schule für Erziehungshilfe; Sachkostenzuschuss; Sachkostenbeitrag; Auslegung von Verwaltungsakten; Maßgebliche Sach- und Rechtslage; Schullastenverordnung; Gerichtskostenfreiheit

  • rechtsportal.de

    Bewilligung des Sachkostenbeitrags der Schulen für Erziehungshilfe; Rechtsstreit eines gemeinnützigen Trägers der freien Jugendhilfe wegen eines Sachkostenzuschusses für die einem Heim angegliederte Schule hinsichtlich Gerichtskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 9 S 1573/03

    Keine Zuschuss für die Stelle eines zweiten Konrektors an einer privaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 12 S 468/15
    Ihre Bezuschussung durch das Land richtet sich nach § 28 LKJHG (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2004 - 9 S 1573/03 - juris Rn. 16).

    Die Sonderschule ist nach § 4 Abs. 1 Satz 3 SchG a.F. eine eigene Schulart mit mehreren Sonderschultypen im Sinne der §§ 4 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 1 Satz 3 SchG a.F., die je nach Förderungsfähigkeit der Schüler zu den Bildungszielen der übrigen Schularten im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 3 SchG a.F. führt, soweit der besondere Förderbedarf der Schüler nicht eigene Bildungsgänge erfordert (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2004 - 9 S 1573/03 - juris Rn. 21).

    Mit der Einordnung des vorliegenden Rechtsstreits als gerichtskostenfrei weicht der Senat nicht von den Urteilen des Verwaltungsgerichtshof vom 7. Dezember 2004 - 9 S 1573/03 - juris (Frage der Bezuschussung der Personalkosten für die Stelle eines Zweiten Sonderschulkonrektors nach § 28 Abs. 3 Satz 1 LKJHG) und vom 28.04.2010 - 13 S 2748/09 - juris (Beihilfeberechtigung eines Privatschullehrers, dem die Versorgungsberechtigung nach § 28 LKJHG i.V.m. § 104 SchG a.F. verliehen wurde) ab.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 12 S 1231/12

    Ausbildungsförderung für Zweitausbildung; Projektstudium "Filmmusik und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 12 S 468/15
    Dass es in seiner Entscheidung vom 10. Januar 2014 letztlich zum gleichen Ergebnis wie im Bescheid vom 12. April 2013 kommt, spricht nicht gegen die Einordnung als neuen Verwaltungsakt (vgl. zu den rechtlichen Gesichtspunkten dieser Qualifikation des Bescheids vom 10.01.2014: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.09.2014 - 1 S 1010/13 - juris Rn. 18, Urteil vom 17.12.2013 - 4 S 1783/12 - juris Rn. 12 und Urteil vom 09.10.2012 - 12 S 1231/12 - juris Rn. 53; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl., 2016, § 35 Rn. 97 ff.; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., 2014, § 42 Rn. 25; Windoffer, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 35 Rn. 89).

    Soweit die Kammer auch den Bescheid vom 12. April 2013 teilweise aufgehoben hat, ist dies aus Gründen der Klarstellung sachgerecht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.10.2012 - 12 S 1231/12 - juris Rn. 53).

  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 12 S 468/15
    1.) Die Auslegung eines Verwaltungsaktes richtet sich nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Adressaten oder der erlassenden Behörde (BVerwG, Urteil vom 04.12.2001 - 4 C 2.00 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Beihilfe; Ausgleichszahlung; Stärkekartoffeln; Erzeuger;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 12 S 468/15
    Abzustellen ist auf den Inhalt des Bescheids, aber auch auf die bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Begleitumstände, wie die vorausgegangenen Anträge und die zugrundeliegenden Rechtsnormen (BVerwG, Urteil vom 24.07.2014 - 3 C 23.13 - juris Rn. 18; zur Beachtung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bei der Auslegung näher Reder, Auslegung von Verwaltungsakten, 2001, S. 25 ff.).
  • BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99

    Fristversäumnis bei Aussetzungsantrag; Planfeststellung; Auslegung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 12 S 468/15
    Für die Auslegung eines Verwaltungsakts zur Bestimmung seines Inhalts ist entsprechend §§ 133, 157 BGB der erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Adressat bei objektiver Würdigung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der bekannten und erkennbaren Umstände verstehen musste bzw. durfte (BVerwG, Beschluss vom 11.01.2000 - 11 VR 4.99 - juris Rn. 35; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl., 2016, § 35 Rn. 55 mwN; von Alemann/Scheffczyk, in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2. Aufl., 2016, § 35 Rn. 46 - jew. m.w.N.; siehe näher zur Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont auch Reder, Auslegung von Verwaltungsakten, 2001, S. 83 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1985 - 11 S 631/80

    Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Erfüllung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 12 S 468/15
    Mit der Pauschalierung der Sachkostenbeiträge wird die Möglichkeit in Kauf genommen, dass je nach den Umständen des Einzelfalls ein Restbetrag ungedeckt bleiben kann (vgl. hierzu schon VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 1985 - 11 S 631/80 - VBlBW 1986, 344).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 13 S 2748/09

    Zur Beihilfeberechtigung von Privatschullehrern mit Versorgungsberechtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 12 S 468/15
    Mit der Einordnung des vorliegenden Rechtsstreits als gerichtskostenfrei weicht der Senat nicht von den Urteilen des Verwaltungsgerichtshof vom 7. Dezember 2004 - 9 S 1573/03 - juris (Frage der Bezuschussung der Personalkosten für die Stelle eines Zweiten Sonderschulkonrektors nach § 28 Abs. 3 Satz 1 LKJHG) und vom 28.04.2010 - 13 S 2748/09 - juris (Beihilfeberechtigung eines Privatschullehrers, dem die Versorgungsberechtigung nach § 28 LKJHG i.V.m. § 104 SchG a.F. verliehen wurde) ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 4 S 2171/90

    Versorgungsberechtigung aus dem Amt eines Sonderschulrektors; Beschränkung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 12 S 468/15
    Auch unter Berücksichtigung dessen, dass Heimsonderschulen und Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige besondere Aufgaben wahrnehmen (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.03.1992 - 4 S 2171/90 - juris Rn. 19 f.), ist der Sachkostenzuschuss nach § 17 FAG i.V.m. § 2 SchlVO ein geeignetes Fördermittel, um dem in sachlicher Hinsicht bestehenden Bedarf dieser Schulen Rechnung zu tragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2014 - 1 S 1010/13

    Zur sachlichen Zuständigkeit für eine Anordnung gegenüber einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 12 S 468/15
    Dass es in seiner Entscheidung vom 10. Januar 2014 letztlich zum gleichen Ergebnis wie im Bescheid vom 12. April 2013 kommt, spricht nicht gegen die Einordnung als neuen Verwaltungsakt (vgl. zu den rechtlichen Gesichtspunkten dieser Qualifikation des Bescheids vom 10.01.2014: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.09.2014 - 1 S 1010/13 - juris Rn. 18, Urteil vom 17.12.2013 - 4 S 1783/12 - juris Rn. 12 und Urteil vom 09.10.2012 - 12 S 1231/12 - juris Rn. 53; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl., 2016, § 35 Rn. 97 ff.; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., 2014, § 42 Rn. 25; Windoffer, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 35 Rn. 89).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 12 S 468/15
    Dies gilt aber nicht, wenn das materielle Recht einen anderen Beurteilungszeitpunkt vorgibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.1989 - 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 ff. m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.09.2008 - 5 S 2883/07 - juris Rn. 50; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., 2016, § 113 Rn. 217 f., 220 ff.) - beispielsweise wenn sich ein Anspruch auf einen bestimmten (zurückliegenden) Zeitabschnitt bezieht (vgl. Gerhardt, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 113 Rn. 66 Fn. 307 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2008 - 5 S 2883/07

    Weinbau; Beihilfe für Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2013 - 4 S 1783/12

    Teilzeitbeschäftigung "statt" oder "anstelle" einer Elternzeit bei einem Soldaten

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 9 S 3232/21

    Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der schulnutzenden

    Der Sachkostenbeitrag hat zum einen den Zweck, die Träger öffentlicher Schulen finanziell auszustatten und dadurch, dass die Sachkostenbeiträge der kommunalen Finanzausgleichsmasse vorweg, d.h. vor anderen Zuweisungen, entnommen werden, erfolgt zum anderen ein interkommunaler Ausgleich (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.07.2017 - 12 S 468/15 -, juris Rn. 39).

    Mit der Pauschalierung der Sachkostenbeiträge wird die Möglichkeit in Kauf genommen, dass je nach den Umständen des Einzelfalls ein Restbetrag der laufenden Sachkosten ungedeckt bleiben kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.07.2017, a. a. O., Rn. 41).

  • VG Karlsruhe, 24.10.2023 - 8 K 4437/22

    Bewilligung eines weiteren Personalkostenzuschusses für eine Schule am Heim;

    Während bei einer Heimsonderschule aus pädagogischen Gründen die Aufnahme in einer besonderen Schule notwendig ist und das Heim der Schule angegliedert wird, ist bei der Schule am Heim die Zuordnung umgekehrt: Die Schule am Heim zeichnet sich dadurch aus, dass aus jugendhilferechtlichen Gründen eine Heimunterbringung erforderlich ist und die Schule wegen sonst fehlender Bildungsmöglichkeiten eingerichtet wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.7.2017 - 12 S 468/15 - juris Rn. 32).

    Hierdurch wird die Verbindung zum 11. Teil des Schulgesetzes hergestellt, welcher sich mit den Heimsonderschulen in freier Trägerschaft befasst (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.7.2017 - 12 S 468/15 - juris Rn. 33).

    Dabei fällt angesichts der weiten Fassung der Regelung über die Gerichtskostenfreiheit, die zuletzt durch den Gesetzgeber nur für Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern nach § 188 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO eingeschränkt worden ist, auch der Rechtsstreit eines gemeinnützigen Trägers der freien Jugendhilfe wegen des Sachkostenzuschusses für die einem Heim angegliederte Schule nach § 28 Abs. 5 LKJHG in Verbindung mit § 106 SchG unter die im Sinne des § 188 Satz 2 Halbsatz 1 VwGO§ 188 Satz 2 Halbsatz 1 VwGO gerichtskostenfreie Angelegenheiten der Jugendhilfe (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.7.2017 - 12 S 468/15 - juris Rn. 64).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2022 - 12 S 1770/22

    Gerichtskostenfreiheit eines Verfahrens auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in

    In das Sachgebiet der Jugendhilfe im Sinne von § 188 VwGO fallen Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen öffentlichen Fürsorge zugunsten Kinder und Jugendlicher (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2017 - 12 S 468/15 -, juris Rn. 64).

    Ferner gehören Angelegenheiten mit "mittelbarem" Bezug zu fürsorgerischen Maßnahme wie etwa die Anerkennung und Förderung von Trägern der Jugendhilfe, insbesondere die Zuschussgewährung für Kindertageseinrichtungen, angesichts der weiten Fassung der Regelung zum Sachgebiet der Jugendhilfe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2017 - 12 S 468/15 -, juris Rn. 64; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.2017 - 7 A 1057/16 -, juris Rn. 52; Clausing/Kimmel in: Schoch/Schneider, VwGO, § 188 Rn. 11 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2018 - 9 S 652/16

    Tatbestandswirkung der Genehmigung zum Betrieb einer Privatschule

    Danach ist der erklärte Wille der erlassenden Behörde maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.04.2005 - 9 C 4.04 -, BVerwGE 123, 292, vom 11.01.2000 - 11 VR 4.99 -, juris, und vom 19.03.2013 - 5 C 16.12 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2017 - 12 S 468/15 -, juris; von Alemann/Scheffczyk, in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2. Auflage 2016, § 35 Rn. 46 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 26.07.2022 - 12 K 2949/21

    Besoldungsrechtliche Anerkennung von berücksichtigungsfähigen Vordienstzeiten;

    Dies gilt aber nicht, wenn das - zu diesem Zeitpunkt geltende - materielle Recht einen anderen Beurteilungszeitpunkt vorgibt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2017 - 12 S 468/15 - juris, Rn. 30, m. w. N.).
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