Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.03.2002 - 7 S 1818/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8686
VGH Baden-Württemberg, 18.03.2002 - 7 S 1818/01 (https://dejure.org/2002,8686)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.03.2002 - 7 S 1818/01 (https://dejure.org/2002,8686)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. März 2002 - 7 S 1818/01 (https://dejure.org/2002,8686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Inobhutnahme eines Jugendlichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inobhutnahme durch die Beratung in der gegenwärtigen Lage und das Aufzeigen von Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung; Umfassende Sorge für das physische und psychische Wohl des Kindes oder Jugendlichen; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 42
    Jugendhilfe: Inobhutnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 165
  • NVwZ-RR 2002, 846
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2002 - 7 S 1818/01
    Offen bleiben kann dabei, ob dem Begehren der Klägerin auf Kostenersatz bereits entgegengehalten werden kann, dass eine Inobhutnahme von unbegleitet einreisenden minderjährigen Ausländern nur so lange andauern darf, bis ihnen ein Vormund zur Seite gestellt ist, wie das Verwaltungsgericht meint und wofür die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24.98 - (FEVS 51, 12 5) sprechen könnten, wonach der Grund der Inobhutnahme im Falle unbegleitet einreisender asylsuchender Kinder und Jugendlicher in dem Umstand zu sehen ist, dass sie ohne Personensorgeberechtigten sind (vgl. S. 25 des amtlichen Umdrucks).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2002 - 7 S 1818/01
    Eine Zulassung kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn im Berufungsverfahren voraussichtlich ein anderes Ergebnis zu erwarten ist; Zweifel lediglich an der Richtigkeit der Begründung der angegriffenen Entscheidung sind daher jedenfalls dann nicht ausreichend, wenn sich diese Entscheidung auch aus anderen Gründen als zutreffend darstellt (vgl. Beschl. des Senats vom 27.2.1998 - 7 S 216/98 -, VBlBW 1998, 378; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.2.1997 - Bs IV 19/97 -, DVBl. 1997, 1333).
  • OVG Hamburg, 20.02.1997 - Bs IV 19/97

    Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Ernsthafte Zweifel; Zulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2002 - 7 S 1818/01
    Eine Zulassung kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn im Berufungsverfahren voraussichtlich ein anderes Ergebnis zu erwarten ist; Zweifel lediglich an der Richtigkeit der Begründung der angegriffenen Entscheidung sind daher jedenfalls dann nicht ausreichend, wenn sich diese Entscheidung auch aus anderen Gründen als zutreffend darstellt (vgl. Beschl. des Senats vom 27.2.1998 - 7 S 216/98 -, VBlBW 1998, 378; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.2.1997 - Bs IV 19/97 -, DVBl. 1997, 1333).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 9 S 2398/02

    Inobhutnahme jugendlicher Ausländer - Kostentragung

    Die bloße Gewährung von Unterkunft und die Sicherstellung der rein physischen Bedürfnisse im Sinne eines einfachen Verwahrens reichen hierfür nicht aus (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.03.2003 - 7 S 1818/01 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht