Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.12.2008 - 12 CS 08.1417   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    JugendhilfeRücknahme einer Betriebserlaubnis eines Hauses für Kinder; Gefährdung des Kindeswohls; Interessenabwägung; Scientology Organisation

  • VGH Bayern

    Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München

  • bayern.de

    § 45 Abs. 2 Sätze 5 bis 7 SGB VIII; § 80 Abs. 5 VwGO
    Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München

Kurzfassungen/Presse (5)

  • VGH Bayern (Pressemitteilung)

    Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scientology: «Haus für Kinder» in München bleibt geschlossen

mehr
  • bayern.de (Pressemitteilung)

    § 45 Abs. 2 Sätze 5 bis 7 SGB VIII; § 80 Abs. 5 VwGO
    Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • VGH Bayern, 29.09.2011 - 12 CS 11.2022  

    Seniorenheim in Inzell muss vorläufig schließen

    2.3.2 In der Praxis hat sich dabei die Heranziehung eines Stufensystems bewährt (vgl. dazu BVerwG vom 25.3.1993 NJW 1993, 3213; BayVGH vom 17.12.2008 Az. 12 CS 08.1417 = JAmt 2009, 392), wonach zuerst darauf abgestellt wird, ob der zu vollziehende Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig ist.

    Gegebenenfalls folgt auf einer weiteren Stufe eine reine Interessensabwägung (vgl. dazu ausführlich Schmidt, a.a.O., § 80 RdNrn. 73 ff.; ebenso BayVGH vom 17.12.2008 a.a.O. und vom 10.1.2008 Az. 12 CS 07.3433 unter Hinweis auf BayVGH vom 21.2.2007 BayVBl 2007, 500 und BayVGH vom 22.8.2007 Az. 19 CS 07.684).

    Das Gesetz bewertet das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Untersagungsverfügung nach Art. 15 Abs. 1 und 2 PfleWoqG regelmäßig höher als das Interesse des Trägers der Einrichtung an der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfes und dem damit verbundenen effektiven Rechtsschutz (siehe dazu bereits auch BayVGH vom 17.12.2008 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 12 CS 09.2221  

    Kinder- und Jugendhilfe/Prozessrecht

    Im Einzelnen bezieht sie sich auf den Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2008 (Az. 12 CS 08.1417) und meint, die Anwendung von "scientologischen Verfahren" auf Kinder stelle ein erhebliches Risikopotential für das Kindeswohl dar.

    Wie bereits in der Entscheidung vom 17. Dezember 2008 (a. a. O.) ausführlich dargestellt, geben die von der Antragsgegnerin in das Verfahren eingeführten Erkenntnisse Anlass, die Frage der Kindeswohlgefährdung aufzuwerfen, wenn Organisationen oder Mitglieder der "Scientology-Organisation" im Bereich der erlaubnispflichtigen Pflege oder Erziehung von Kindern oder Jugendlichen tätig werden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 5 S 5.09  

    Kein Warnplakat des Bezirksamtes vor Scientology-Zentrale

    Nach dem in der Satzung beschriebenen Wesen der Scientology Religion und den Kernaussagen des Glaubens der Scientology Kirche über die unsterbliche Seele - Thetan -, die sich nach jedem körperlichen Tode wiederverkörpern könne, über ihre Versklavung, ihren Weg zu höheren Daseinsstufen, ihre Beziehung zu den "acht Dynamiken" (vgl. §§ 3 und 4 der Satzung des Antragstellers; zu den Grundlagen und Zielsetzungen von Scientology auch Verfassungsschutzbericht des Bundes 2007, S. 316 ff., sowie VGH München, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 12 CS 08.1417 -, Juris Rn. 40 ff.) sind die Scientology-Lehren zumindest geeignet, den Begriff des Glaubens oder der Weltanschauung zu erfüllen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 7 C 20.04 -, Juris Rn. 14 f.; OVG Hamburg, Urteil vom 17. Juni 2004 - 1 Bf 198.00 -, Juris Rn. 46).
  • VG München, 15.07.2009 - M 18 K 09.2458  

    Rücknahme der Erlaubnis zur Kindertagspflege und Untersagung der Betreuung von

    Juni 2009 abstellt, nicht die Zugehörigkeit der Klägerin zu der Scientology Organisation an sich, sondern der Einfluss von von Scientology vertretenen Lehren und angewandten Technologien über die Klägerin auf die von ihr betreuten Kinder (vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 17.12.2008, Az.: 12 CS 08.1417, recherchiert in Juris).
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