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   VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/89   

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VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/89 (https://dejure.org/1990,7895)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.10.1990 - 4 TH 1480/89 (https://dejure.org/1990,7895)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Oktober 1990 - 4 TH 1480/89 (https://dejure.org/1990,7895)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/89
    Aus diesem Grundsatz folgt, daß in die Wohnungsfreiheit nur eingegriffen werden darf, wenn und soweit die Maßnahme zur Gefahrenabwehr geeignet und erforderlich ist, und daß im Einzelfall die rechtsstaatliche Bedeutung der Unverletzlichkeit der Wohnung mit dem öffentlichen Interesse an der Wahrung von Recht und Ordnung abgewogen werden muß (BVerwG, Urteil vom 06.09.1974, a.a.0. -S. 40> unter Bezugnahme auf BVerfGE 17, 232 ; Schwan, DÖV 1975, 666; Pappermann, a.a.O., Rdnr. 37 zu Art. 13; Maunz, a.a.O., Art. 13 Rdnr. 20 e).
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/89
    Das Betretungsrecht aus § 111 Abs. 1 HBO, auf das der Antragsgegner seine Verfügungen stützt, ist Teil des Bauordnungsrechts, das in der Kompetenz der Länder liegt (vgl. Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts vom 16.06.1954 zur Abgrenzung zwischen Bundes- und Landeskompetenz, BVerfGE 3, 407 ff ).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/89
    Kennzeichnend für eine Wohnungsdurchsuchung i.S. des Art. 13 Abs. 2 GG ist das Eindringen in das private Leben des Bürgers und in die Sphäre, in der er sich entfaltet (wie BVerwG, Urteil vom 06.09.1979 - I/C. 1713 = E 47, 31, BVerfG, Beschluß vom 03.04.1979 - 1 BvR 994/76 - = E 51, 97).
  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/89
    Ist eine derartige Offensichtlichkeit nicht gegeben, so ist bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Hess. VGH vom 28.06.1965 - B IV 21/76 - ESVGH 1, 5, 153, 154; vom 14.07.1971 - IV TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198; ständige Rechtsprechung).
  • BDH, 10.08.1966 - II DV 2/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/89
    Soweit früher in vergleichbaren Fallgestaltungen von einem besonderen Gewaltverhältnis gesprochen wurde (vgl. dazu grundlegend Otto Mayer, Deutsches Verwaltungsrecht, 1. Band, 3. Aufl. 1924 S. 101), dem die Obdachlosen unterworfen waren, in welchem der Gesetzesvorbehalt nur bedingt galt und die Ausübung der Grundrechte durch den Zweck des besonderen Gewaltverhältnisses eingeschränkt war, ist nunmehr in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, daß der Gesetzesvorbehalt auch im besonderen Gewaltverhältnis, soweit dieses als Institut überhaupt noch anerkannt wird, Anwendung findet, und die Ausübung der Grundrechte auch im besonderen Gewaltverhältnis nur durch Gesetze oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden darf (BVerwGE 33, 1 -Strafvollzugsbeschluß-, Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band 1, 2. Aufl., S. 379 m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • FG Schleswig-Holstein, 08.02.1977 - IV 21/76
    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/89
    Ist eine derartige Offensichtlichkeit nicht gegeben, so ist bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Hess. VGH vom 28.06.1965 - B IV 21/76 - ESVGH 1, 5, 153, 154; vom 14.07.1971 - IV TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198; ständige Rechtsprechung).
  • VGH Hessen, 22.02.1993 - 4 TH 2278/92

    Überwachung eines Nutzungsverbots - Duldungsverfügung zur Durchsetzung des

    Die Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 26.10.1990 - 4 TH 1480/89 -, HessVGRspr. 1991, 17 = NVwZ-RR 1991, 526), wonach eine Duldungsverfügung zur Durchsetzung des Wohnungsbetretungsrechts aus § 111 HBO nur dann rechtmäßig ist, wenn in der Verfügung der Zeitraum, in welchem das Zutrittsrecht ausgeübt werden soll, sowie die voraussichtlich für erforderlich gehaltene Anzahl der Wohnungsüberprüfungen angeführt sind und die Maßnahme auch insoweit verhältnismäßig (erforderlich) ist, betrifft nicht den vorliegenden Fall.
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