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   VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04   

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VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04 (https://dejure.org/2004,19374)
VK Bund, Entscheidung vom 18.05.2004 - VK 3-50/04 (https://dejure.org/2004,19374)
VK Bund, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - VK 3-50/04 (https://dejure.org/2004,19374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis eines ausgeschlossenen Bieters wegen eines auf einem chancenlosen Rang platzierten Angebots; Fehlerfreiheit der Wertung bei Bestimmung der Chance auf Erhalt des Zuschlags; Einordnung als Einrichtung im Sinne des § 7 Nr. 6 Allgemeine Bestimmung für ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Teilnehmer am Wettbewerb: Ausschluss von Volkshochschulen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Beauftragung Dritter mit Teilaufgaben der Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungssuchenden nach § 37 SGB III - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - Verg 58/03

    Beteiligung eines in Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04
    Unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23. Dezember 2003 (Az.: VII Verg 58/03) sowie die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 06. Oktober 2003 (Az.: VK2-94/03) und der 1. Vergabekammer des Bundes vom 17. März 2004 (Az.: VK 1-7/04) führt die ASt aus, die Nichtzulassung der Beigeladenen zum Wettbewerb folge aus dem Normzweck der Vorschrift.

    Auch wenn man die Grundsätze der von der ASt herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 23. Dezember 2003 (a.a.O.) zugrunde lege, sei die Beigeladene nicht von § 7 Nr. 6 VOL/A erfasst.

    Sind derartige Vorteile gegeben, so besteht im Fall eines wirtschaftlichen Minus - anders als bei rein gewerblichen Unternehmen ohne entsprechende Vorteile - typischerweise nicht die Gefahr des Untergangs (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2003, AZ.: VII Verg 58/03; VK Bund, Beschlüsse vom 30. März 2004, Az.: VK 1-5/04 und vom 17. März 2004, Az.: VK 1-7/04, und vom 13.

    Dies ermöglicht ihr bei der dem § 7 Nr. 6 VOL/A zugrunde liegenden typisierenden Betrachtung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2003, Az.: VII Verg 58/03) gegenüber den nicht von § 7 Nr. 6 VOL/A erfassten Unternehmen Kalkulations- und Wettbewerbsvorteile.

    Darüber hinaus ist die Nutzung von Ressourcen (z.B. Räumen), die für das Pflichtangebot vorgehalten werden, zumindest möglich; ob hiervon in einer die Kalkulation beeinflussenden Weise tatsächlich Gebrauch gemacht wird, ist unbeachtlich (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2003, a.a.O.; 1. Vergabekammer des Bundes; Beschluss vom 13. Mai 2004, a.a.O.).

  • VK Bund, 17.03.2004 - VK 1-07/04

    Konzeption und Durchführung von Beauftragungen mit der Vermittlung nach § 37a SGB

    Auszug aus VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04
    Unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23. Dezember 2003 (Az.: VII Verg 58/03) sowie die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 06. Oktober 2003 (Az.: VK2-94/03) und der 1. Vergabekammer des Bundes vom 17. März 2004 (Az.: VK 1-7/04) führt die ASt aus, die Nichtzulassung der Beigeladenen zum Wettbewerb folge aus dem Normzweck der Vorschrift.

    Sind derartige Vorteile gegeben, so besteht im Fall eines wirtschaftlichen Minus - anders als bei rein gewerblichen Unternehmen ohne entsprechende Vorteile - typischerweise nicht die Gefahr des Untergangs (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2003, AZ.: VII Verg 58/03; VK Bund, Beschlüsse vom 30. März 2004, Az.: VK 1-5/04 und vom 17. März 2004, Az.: VK 1-7/04, und vom 13.

    Erwerbswirtschaftliche Zielsetzungen sind einer solchen Einrichtung kraft des gesetzlich definierten Aufgabenrahmens für Volkshochschulen fremd (vgl. bereits VK Bund, Beschluss vom 17. März 2004, Az.: VK 1-7/04).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-94/99

    RECHT - DIE TEILNAHME VON EINRICHTUNGEN, DIE ÖFFENTLICHE ZUWENDUNGEN ERHALTEN, AN

    Auszug aus VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04
    Hierzu verweist die Beigeladene auf das Urteil des EuGH vom 17. Dezember 2000 (Rs. C-94/99).

    bb) Auch der Hinweis der Beigeladenen auf das Urteil des EuGH vom 07. Dezember 2000 (Rs. C-94/99), wonach auch Bieter im Vergabeverfahren auftreten dürfen, die rechtmäßig öffentliche Zuwendungen erhalten, und öffentliche Einrichtungen als Bieter gerade nicht ausgeschlossen sind, vermag eine Zulassung der Beigeladenen zum Wettbewerb nicht zu begründen.

  • VK Bund, 30.03.2004 - VK 1-05/04

    Konzeption und Durchführung von Beauftragungen mit der Vermittlung nach § 37 a

    Auszug aus VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04
    vom 30. März 2004 (Az.: VK 1-5/04) auf steuerliche Vorteile, die Gewährträgerschaft der öffentlichen Hand sowie öffentliche Zuschüsse abstelle, führe auch dies nicht dazu, dass die Beigeladene unter den Tatbestand des § 7 Nr. 6 VOL/A falle.

    Sind derartige Vorteile gegeben, so besteht im Fall eines wirtschaftlichen Minus - anders als bei rein gewerblichen Unternehmen ohne entsprechende Vorteile - typischerweise nicht die Gefahr des Untergangs (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2003, AZ.: VII Verg 58/03; VK Bund, Beschlüsse vom 30. März 2004, Az.: VK 1-5/04 und vom 17. März 2004, Az.: VK 1-7/04, und vom 13.

  • OLG Dresden, 23.07.2002 - WVerg 7/02

    Fehlende Eignung eines "Newcomers"

    Auszug aus VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04
    Zwar ist in der vergaberechtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass ein Bieter, dessen Angebot auf einem chancenlosen Rang platziert ist, keine Aussicht auf den Zuschlag haben kann und daher ein nach § 107 Abs. 2 S. 2 GWB darzulegender Schaden eines solchen Bieters ausgeschlossen ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 29. Mai 2001 - WVerg 3/01; OLG Dresden, Beschluss vom 23. Juli 2002, WVerg 0007/02; BayObLG, Beschluss vom 12. April 2000, Verg 1/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Mai 2001 - Verg 24/01; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2002 - Verg W 8/02; VK Bund, Beschluss vom 10. Juli 2002, VK 2 34/02).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - Verg 8/04

    Wann ist Kenntnis des Vergabeverstoßes gegeben?

    Auszug aus VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04
    Darüber hinaus hat das OLG Düsseldorf sogar für den Fall einer mit Pflichtmitgliedschaft und der Befugnis zur Erhebung von Pflichtbeiträgen ausgestatteten Handwerkskammer festgestellt, dass diese nicht dem § 7 Nr. 6 VOL/A unterfällt, weil sie aus den Beiträgen ihrer privaten Mitglieder finanziert wird und insofern ein qualitativer Unterschied zu staatlichen bzw. kommunalen Gewährträgern bestehe (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. März 2004, Az.: Verg 8/04).
  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04
    Zwar ist in der vergaberechtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass ein Bieter, dessen Angebot auf einem chancenlosen Rang platziert ist, keine Aussicht auf den Zuschlag haben kann und daher ein nach § 107 Abs. 2 S. 2 GWB darzulegender Schaden eines solchen Bieters ausgeschlossen ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 29. Mai 2001 - WVerg 3/01; OLG Dresden, Beschluss vom 23. Juli 2002, WVerg 0007/02; BayObLG, Beschluss vom 12. April 2000, Verg 1/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Mai 2001 - Verg 24/01; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2002 - Verg W 8/02; VK Bund, Beschluss vom 10. Juli 2002, VK 2 34/02).
  • OLG Dresden, 29.05.2001 - WVerg 3/01

    Hinzuziehung eines Sachverständigen durch die Vergabestelle

    Auszug aus VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04
    Zwar ist in der vergaberechtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass ein Bieter, dessen Angebot auf einem chancenlosen Rang platziert ist, keine Aussicht auf den Zuschlag haben kann und daher ein nach § 107 Abs. 2 S. 2 GWB darzulegender Schaden eines solchen Bieters ausgeschlossen ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 29. Mai 2001 - WVerg 3/01; OLG Dresden, Beschluss vom 23. Juli 2002, WVerg 0007/02; BayObLG, Beschluss vom 12. April 2000, Verg 1/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Mai 2001 - Verg 24/01; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2002 - Verg W 8/02; VK Bund, Beschluss vom 10. Juli 2002, VK 2 34/02).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02

    Nachprüfungsantrag zulässig bei "anonymer" Verbandsrüge?

    Auszug aus VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04
    Zwar ist in der vergaberechtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass ein Bieter, dessen Angebot auf einem chancenlosen Rang platziert ist, keine Aussicht auf den Zuschlag haben kann und daher ein nach § 107 Abs. 2 S. 2 GWB darzulegender Schaden eines solchen Bieters ausgeschlossen ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 29. Mai 2001 - WVerg 3/01; OLG Dresden, Beschluss vom 23. Juli 2002, WVerg 0007/02; BayObLG, Beschluss vom 12. April 2000, Verg 1/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Mai 2001 - Verg 24/01; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2002 - Verg W 8/02; VK Bund, Beschluss vom 10. Juli 2002, VK 2 34/02).
  • VK Bund, 13.05.2004 - VK 1-42/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

    Auszug aus VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04
    Mai 2004, Az.: VK 1-42/04; ferner: Zdzieblo, in: Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 5. Aufl. 2000, § 7 Rdn. 72).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - Verg 24/01

    Kann ein Bieter an "aussichtsloser Stelle" Nachprüfung beantragen?

  • VK Bund, 06.10.2003 - VK 2-94/03

    Lehrgang zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen

  • VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

    Aber auch die mit der Gewährträgerschaft der öffentlichen Hand verbundenen Vorteile - d.h. der Umstand, dass die Einrichtung auch bei einem wirtschaftlichen Minus regelmäßig nicht der Gefahr der Insolvenz ausgesetzt ist, und die daraus resultierende besondere Kreditwürdigkeit - gehören dazu (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 23. Dezember 2003, Verg 58/03; VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3-50/04; Beschluss vom 13. Mai 2004, VK 1-42/04).

    Bestehen aber im Zeitpunkt der Angebotserstellung derartige Unsicherheiten über die Möglichkeit, theoretisch gegebene steuerliche Vorteile auch tatsächlich realisieren zu können, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese die Preiskalkulation maßgeblich beeinflussen und somit zu einer Verdrängung gewerblicher Konkurrenten im Preiswettbewerb führen (VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3 - 50/04).

    Wenn aber schon eine durch Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundene Befugnis zur Erhebung von Pflichtbeiträgen gekennzeichnete Handwerkskammer insoweit nicht als Gewährträger angesehen wird, muss dies für eine Kreishandwerkerschaft, die sich aus Vereinigungen zusammensetzt, denen lediglich freiwillige Mitglieder angehören, erst recht gelten (VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3 - 50/04).

  • VK Bund, 23.05.2006 - VK 1-28/06

    Maßnahmen zur Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III/2006 des

    b) Auch unter Berücksichtigung der weiteren Merkmale öffentlicher Einrichtungen im Sinne des § 7 Nr. 6 VOL/A, nämlich den sich insbesondere aus steuerlichen Vergünstigungen, öffentlichen Zuschüssen (Finanzierung und Förderung) oder aus Vorteilen einer Gewährträgerschaft der öffentlichen Hand ergebenden Wettbewerbsvorteilen, kann die Bg nicht als öffentliche Einrichtung qualifiziert werden (zu den weiteren Merkmalen einer Einrichtung nach § 7 Nr. 6 VOL/A vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 23. Dezember 2003, Verg 58/03; VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3-50/04; Beschluss vom 13. Mai 2004, VK 1-42/04).

    Wenn aber schon eine durch Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundene Befugnis zur Erhebung von Pflichtbeiträgen gekennzeichnete Handwerkskammer nicht den Vorteil staatlicher bzw. kommunaler Gewährträgerschaft genießt, muss dies für eine Kreishandwerkerschaft, die sich aus Vereinigungen zusammensetzt, denen lediglich freiwillige Mitglieder angehören, erst recht gelten (VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3 - 50/04; Beschluss vom 28. Februar 2006, VK 2 - 154/04).

    Bestehen aber im Zeitpunkt der Angebotserstellung derartige Unsicherheiten über die Möglichkeit, theoretisch gegebene steuerliche Vorteile auch tatsächlich realisieren zu können, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese die Preiskalkulation maßgeblich beeinflussen und somit zu einer Verdrängung gewerblicher Konkurrenten im Preiswettbewerb führen (VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3 - 50/04; Beschluss vom 28. Februar 2006, VK 2 - 154/04).

  • VK Bund, 24.08.2004 - VK 2-115/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

    Somit liegt weder eine generell institutionelle Förderung durch die öffentliche Hand (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2004 - Verg 8/04; Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3 - 50/04) noch deren Gewährträgerschaft im vorliegenden Fall vor.
  • VK Bund, 20.12.2005 - VK 2-124/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

    Somit liegt weder eine generell institutionelle Förderung durch die öffentliche Hand (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2004 - Verg 8/04; Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3 - 50/04) noch deren Gewährträgerschaft im vorliegenden Fall vor.
  • VK Bund, 07.07.2004 - VK 3-68/04

    Vergabe von Maßnahmen zur reha-spezifischen Berufsausbildung in einer

    Sind derartige Vorteile gegeben, so besteht im Fall eines wirtschaftlichen Minus - anders als bei rein gewerblichen Unternehmen ohne entsprechende Vorteile - typischerweise nicht die Gefahr des Untergangs (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Dezember 2003, AZ.: VII Verg 58/03, und vom 04. März 2004, Az.: VII Verg 8/04; VK Bund, Beschlüsse vom 17. März 2004, Az.: VK 1-7/04, vom 13. Mai 2004, Az.: VK 1-42/04 und vom 18. Mai 2004, Az.: VK 3-50/04; ferner: Zdzieblo, in: Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 5. Aufl. 2000, § 7 Rdn. 72).
  • VK Bund, 29.12.2005 - VK 2-103/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

    Somit liegt weder eine generell institutionelle Förderung durch die öffentliche Hand (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2004 - Verg 8/04; Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3 - 50/04) noch deren Gewährträgerschaft im vorliegenden Fall vor.
  • VK Bund, 19.05.2004 - VK 2-52/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

    Dabei ist nach Auffassung der Kammer eine restriktive Auslegung geboten (so auch Beschlüsse der 1. und 3. Vergabekammer des Bundes, VK 1 - 42/04, VK 3 - 50/04).
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