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   VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 18-IV-19   

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VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 18-IV-19 (https://dejure.org/2019,9915)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11.04.2019 - 18-IV-19 (https://dejure.org/2019,9915)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11. April 2019 - 18-IV-19 (https://dejure.org/2019,9915)
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  • BVerfG, 09.03.2010 - 2 BvR 3012/09

    Ablehnung einer Strafunterbrechung gemäß § 455 Abs. 4 StPO (Überprüfbarkeit von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 18-IV-19
    Die Eingriffsgrenze ist erreicht, wenn angesichts des Gesundheitszustandes des Verurteilten zu befürchten ist, dass er wegen der Fortsetzung der Strafvollstreckung sein Leben einbüßen oder schwerwiegenden Schaden an seiner Gesundheit nehmen wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2008 - Vf. 120-IV-08 [HS]/Vf. 121-IV-08 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 - juris Rn. 8 f.; Beschluss vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09 - juris Rn. 23 ff.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1979, BVerfGE 51, 324 [345 ff.]).

    Dies gilt aber nur, soweit die Behandlung noch als adäquat angesehen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 1083/11 - juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09 - juris Rn. 28; BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2003 - 2 BvR 1007/03 - juris Rn. 3).

    Das verfassungsrechtliche Gebot bestmöglicher Sachaufklärung kann auch im Verfahren nach § 455 Abs. 4 StPO die Einholung eines Sachverständigengutachtens gebieten, wenn die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Strafunterbrechung vorliegen, nicht hinreichend sicher beantwortet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09 - juris Rn. 30, 40).

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Vollzug selbst Mittel zur Abhilfe bereit hält, wozu insbesondere auch Untersuchung und Behandlung in einem externen Krankenhaus ohne Unterbrechung des Vollzuges gehören (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 1083/11 - juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09 - juris Rn. 28).

  • BVerfG, 21.12.2017 - 2 BvR 2772/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Aufschubs der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 18-IV-19
    Die Eingriffsgrenze ist erreicht, wenn angesichts des Gesundheitszustandes des Verurteilten zu befürchten ist, dass er wegen der Fortsetzung der Strafvollstreckung sein Leben einbüßen oder schwerwiegenden Schaden an seiner Gesundheit nehmen wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2008 - Vf. 120-IV-08 [HS]/Vf. 121-IV-08 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 - juris Rn. 8 f.; Beschluss vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09 - juris Rn. 23 ff.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1979, BVerfGE 51, 324 [345 ff.]).

    Unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 - juris Rn. 12; Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [308]).

    Stehen ausreichende Mittel zur medizinischen Betreuung und zur Abwehr vorhandener Gesundheitsgefahren zur Verfügung, bedarf es eines Zurücktretens des staatlichen Strafanspruchs gerade nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 - juris Rn. 11).

  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 1083/11

    Staatlicher Strafanspruch; Haftunterbrechung; Menschenwürde; körperliche

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 18-IV-19
    Dies gilt aber nur, soweit die Behandlung noch als adäquat angesehen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 1083/11 - juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09 - juris Rn. 28; BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2003 - 2 BvR 1007/03 - juris Rn. 3).

    Angesichts der intensiven Überprüfung der Haftfähigkeit der Beschwerdeführerin im Vorfeld des Haftantritts (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 1083/11 - juris Rn. 9) war hier auch eine weitere Aufklärung des Sachverhalts oder eine eingehendere Begründung der Entscheidung unter Bezeichnung der Diagnose von Verfassungs wegen auch mit Blick auf den Rang der in Rede stehenden Grundrechte nicht erforderlich.

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Vollzug selbst Mittel zur Abhilfe bereit hält, wozu insbesondere auch Untersuchung und Behandlung in einem externen Krankenhaus ohne Unterbrechung des Vollzuges gehören (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 1083/11 - juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09 - juris Rn. 28).

  • BVerfG, 27.06.2003 - 2 BvR 1007/03

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung einer Strafunterbrechung nach §

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 18-IV-19
    Insofern gebietet die Gleichbehandlung aller in Strafverfahren rechtskräftig Verurteilten grundsätzlich, die Freiheitsstrafen auch zu vollstrecken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1979, BVerfGE 51, 324 [343 f.]; Beschluss vom 27. Juni 2003 - 2 BvR 1007/03 - juris Rn. 2).

    Dies gilt aber nur, soweit die Behandlung noch als adäquat angesehen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 1083/11 - juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09 - juris Rn. 28; BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2003 - 2 BvR 1007/03 - juris Rn. 3).

    Dass die Beschwerdeführerin eine solche Therapie, die ihr ausweislich der Stellungnahme des Dr. Z. vom 20. April 2018 in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz bereits verordnet worden war, abgelehnt hatte, ist nicht geeignet, die Voraussetzung des § 455 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 StPO, die Erkrankung könne in einer Justizvollzugsanstalt oder einem Anstaltskrankenhaus nicht behandelt werden, auszufüllen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2003 - 2 BvR 1007/03 - juris Rn. 4); für eine Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme einer solchen Behandlung liegen keine Anhaltspunkte vor.

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 18-IV-19
    Insofern gebietet die Gleichbehandlung aller in Strafverfahren rechtskräftig Verurteilten grundsätzlich, die Freiheitsstrafen auch zu vollstrecken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1979, BVerfGE 51, 324 [343 f.]; Beschluss vom 27. Juni 2003 - 2 BvR 1007/03 - juris Rn. 2).

    Die Eingriffsgrenze ist erreicht, wenn angesichts des Gesundheitszustandes des Verurteilten zu befürchten ist, dass er wegen der Fortsetzung der Strafvollstreckung sein Leben einbüßen oder schwerwiegenden Schaden an seiner Gesundheit nehmen wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2008 - Vf. 120-IV-08 [HS]/Vf. 121-IV-08 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 - juris Rn. 8 f.; Beschluss vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09 - juris Rn. 23 ff.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1979, BVerfGE 51, 324 [345 ff.]).

  • VerfGH Sachsen, 28.08.2008 - 120-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 18-IV-19
    a) Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung des Strafvollstreckungsrechts durch sächsische Behörden oder Gerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleich gewährten Grundrechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2008 - Vf. 120-IV-08 [HS]/ Vf. 121-IV-08 [e.A.]; Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 104-IV-07).

    Die Eingriffsgrenze ist erreicht, wenn angesichts des Gesundheitszustandes des Verurteilten zu befürchten ist, dass er wegen der Fortsetzung der Strafvollstreckung sein Leben einbüßen oder schwerwiegenden Schaden an seiner Gesundheit nehmen wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2008 - Vf. 120-IV-08 [HS]/Vf. 121-IV-08 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 - juris Rn. 8 f.; Beschluss vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09 - juris Rn. 23 ff.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1979, BVerfGE 51, 324 [345 ff.]).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 18-IV-19
    Der Strafvollzug steht unter dem Gebot, schädlichen Auswirkungen für die körperliche und geistige Verfassung des Gefangenen im Rahmen des Möglichen entgegenzuwirken (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977, BVerfGE 45, 187 [227, 238]; Beschluss vom 8. November 2006, BVerfGE 117, 71 [91]).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 18-IV-19
    Der Strafvollzug steht unter dem Gebot, schädlichen Auswirkungen für die körperliche und geistige Verfassung des Gefangenen im Rahmen des Möglichen entgegenzuwirken (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977, BVerfGE 45, 187 [227, 238]; Beschluss vom 8. November 2006, BVerfGE 117, 71 [91]).
  • OLG Saarbrücken, 04.05.2015 - 1 Ws 65/15

    Strafvollstreckung: Strafausstand aus gesundheitlichen Gründen im Falle der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 18-IV-19
    In diesem Sinne verweist das Landgericht im Einklang mit der herrschenden Auffassung im Schrifttum (vgl. Schmitt in: Meyer-Goßner/ders., StPO, 61. Aufl., § 455 Rn. 10; Nestler in: Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, 1. Aufl., § 455 Rn. 29 m.w.N.; Appl in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl., § 455 Rn. 13; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 4. Mai 2015 - 1 Ws 65/15 - juris Rn. 10) auf die vorrangige vollzugsinterne medizinische Behandlungsmöglichkeit nach § 65 Abs. 2 StVollzG bzw. § 64.
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 18-IV-19
    Unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 - juris Rn. 12; Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [308]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 55-IV-08
  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 104-IV-07
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 72-IV-08
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