Rechtsprechung
| | VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - Vf. 90-IV-10 | |
Volltextveröffentlichungen
Wird zitiert von ...
- VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 100-IV-10
aa) Das in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verbürgte Willkürverbot ist verletzt, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. März 2011 Vf. 90-IV-10).