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   VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 84-I-07   

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VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 84-I-07 (https://dejure.org/2008,31744)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31.01.2008 - 84-I-07 (https://dejure.org/2008,31744)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 84-I-07 (https://dejure.org/2008,31744)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 72-I-06

    Beschluss im Organstreitverfahren wegen eines Landtagsbeschlusses, der das

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 84-I-07
    Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06).
  • VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06

    Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten des Sächsischen Landtages, der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 84-I-07
    Eine fehlerhafte Handhabung der Geschäftsordnung unterliegt nur dann einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle, wenn dadurch zugleich in der Verfassung des Freistaates Sachsen verbürgte Rechte des Antragstellers verletzt sein können (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - Vf. 77-I-06).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 1 GR 29/17

    Ablauf der Antragsfrist im Organstreitverfahren (§ 45 Abs 3 VerfGHG )

    Art. 35 LV verleiht - neben der Landtagsmehrheit - allein der qualifizierten Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des Landtags das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und damit die Möglichkeit, dieses mit einem Organstreitantrag geltend machen zu können (vgl. StGH, Urteil vom 26.7.2007 - GR 2/07 -, Juris Rn. 70 ff.; Sächs. VerfGH, Beschluss vom 31.1.2008 - Vf. 84-I-07 -, Juris Rn. 22; zu Art. 44 GG: BVerfGE 143, 101 - Juris Rn. 90 f. und 97 f.).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 77-I-10

    Ausschluss des Antragstellers von 10 Plenarsitzungen verletzt den Antragsteller

    Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 84-I-07).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 62-I-12

    Unzulässiger Antrag gegen Anordnung des Landtagspräsidenten, die Kantine des

    Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 84-I-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 130-I-08; Urteil vom 3. Dezember 2010 - Vf. 77-I-10; Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06).

    bb) Gemessen hieran stellen die Antragsteller hinsichtlich der angegriffenen Anordnung des Antragsgegners schon nicht den erforderlichen verfassungsrechtlichen Bezug her (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 84-I-07).

    Mängel bei der Handhabung der Hausordnung, die als Verwaltungsvorschrift selbst keinen verfassungsrechtlichen Rang innehat (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 14. Januar 2011 - Vf. 87-I-10), unterliegen jedoch nur dann der verfassungsgerichtlichen Kontrolle, wenn dadurch zugleich in der Verfassung des Freistaates Sachsen verbürgte Rechte der Antragsteller verletzt sein können (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf- 84-I-07).

  • StGH Hessen, 09.10.2013 - P.St. 2319

    1. Eine Fraktion des Hessischen Landtags ist im Verfassungsstreit antragsbefugt,

    - Vgl. Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 31.01.2008 - Vf. 84-I-07 -, juris, Rn. 24; Achterberg/Schulte, in: von Mangoldt/Klein/Starck (Hrsg.), Kommentar zum Grundgesetz, Band 2, 6. Aufl. 2010, Art. 40 Rn. 61 -.
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 17-I-10

    Holger Apfel

    Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 84-I-07).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 12-I-10

    Ordnungsruf verletzt Antragsteller in seinen Rechten aus Art. 39 Abs.3 SächsVerf

    Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 84-I-07).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 16-I-10

    Holger Apfel

    Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 84-I-07).
  • VerfGH Sachsen, 14.01.2011 - 87-I-10

    Antrag im Organstreitverfahren wegen des Ausschlusses von drei protokollarischen

    bb) Hiervon ausgehend hat der Antragsteller eine mögliche Verletzung oder unmittelbare Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte nur hinsichtlich Art. 39 Abs. 3 SächsVerf dargetan (vgl. zur Darlegungslast: SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 84-I-07).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21

    Erfolgloser Antrag der AfD im Organstreitverfahren zum 1. Untersuchungsausschuss

    Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 62-I-12; Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 84-I-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 130-I-08; Urteil vom 3. Dezember 2010 - Vf. 77-I-10; Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06).
  • VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 15/10

    Keine Beweiserhebung über Einflussnahme von Wendelin von Boch auf

    Fehlt es an solchen, können nicht fremde Rechte, die deren Inhaber gar nicht wahrnehmen will, ins Feld geführt werden (vgl. VerfG Brandenburg, Beschl.v. 19.2.2009 - 44/08 - LKV 2009, 365; VerfGH Sachsen, Beschl. v. 31.1.2008 - Vf. 84-I-07).
  • VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 148-I-07
  • VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 110-I-07
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