Rechtsprechung
   VG Mainz, 19.03.2014 - H 3/12   

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https://dejure.org/2014,85171
VG Mainz, 19.03.2014 - H 3/12 (https://dejure.org/2014,85171)
VG Mainz, Entscheidung vom 19.03.2014 - H 3/12 (https://dejure.org/2014,85171)
VG Mainz, Entscheidung vom 19. März 2014 - H 3/12 (https://dejure.org/2014,85171)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 11.10.2013 - 03/12   

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https://dejure.org/2013,49751
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 11.10.2013 - 03/12 (https://dejure.org/2013,49751)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 11.10.2013 - 03/12 (https://dejure.org/2013,49751)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2013 - 03/12 (https://dejure.org/2013,49751)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekwue.de

    § 9 Abs. 2 Nr. 6 KVwGG; § 25 Abs. 1 VVZG-EKD; § 32 Abs. 1 VVZG-EKD; § 36 Abs. 1 VVZG-EKD; § 23c Abs. 3 Württ. PfarrerG; § 15 Abs. 1 PfarrbesoldungsG i.V.m. § 3 LBesGBW; § 19 Abs. 2 PfarrbesoldungsG
    Besoldung, Dienstwohnungsausgleich - Höhe, Ermessen, Gesprächsprotokoll - Rechtscharakter, Nichtigkeit eines Verwaltungsakts, Pfarrstelle - Verzicht, Rechtsweg, Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts, Rücknahme eines Verwaltungsakts, Zusicherung, öffentlich-rechtlicher ...

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 11.07.2008 - 5/07
    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 11.10.2013 - 3/12
    Der Rechtsweg zum kirchlichen Verwaltungsgericht ist nur dann nicht gegeben, wenn ausschließlich vermögensrechtliche Ansprüche im eigentlichen Sinne verfolgt werden, nicht aber wenn es - im Wege einer Feststellungsklage - um die Auslegung und Anwendbarkeit einer Besoldungsregelung in einer konkreten Fallgestaltung geht (wie VG-ELKWü, Urteil v. 11.07.2008 - VG 05/07 -).

    Mit einer entsprechenden Fallgestaltung hatte sich das erkennende Gericht bereits in seinem Urteil vom 11. Juli 2008 (VG 05/07) auseinanderzusetzen und dabei folgende rechtsgrundsätzliche Erwägungen angestellt:.

  • LSG Bayern, 06.03.1997 - L 4 KR 23/95
    Weitere Anforderungen an die Professionalität der Vermarktung stellt das Gesetz nicht (BSG vom 20.04.1994 - 3/12 Rk 33/92 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 5).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Begriff des professionellen Vermarkters insoweit in einem weiten Sinne verstanden und es im Sinne des Gleichheitssatzes beanstandet, wenn der Gesetzgeber wie im KSVG 1981 weiterhin daran festhält, die Verwertung von Kunst oder künstlerischen Darbietungen zur Eigenwerbung von Unternehmen nicht der Abgabepflicht zu unterwerfen (BSG vom 20.04.1994 - 3/12 Rk 61/96 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; BVerfGE 75, 108).

    Auch hierzu hat das BSG in mehreren Entscheidungen festgestellt (BSG vom 20.04.1994 - 3/12 Rk 31/92 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; BSG vom 12.04.1995 - 3 Rk 4/94 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 10; BSG vom 25.10.1995 - 3 Rk 13/94), daß es lediglich auf die Veranstaltung der Darbietung ankommt und die fehlende Eigenschaft als Träger des Orchesters bzw. des Aufführenden.

  • LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 152/11

    Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe; Begriff der Konzertdirektion

    Denn auch eine Vermittlungskonzertdirektion sei eine Konzertdirektion im Sinne des KSVG (Hinweis auf BSG, Urteil vom 20. April 1994 - 3/12 RK 91/92).
  • VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 84/13

    Verletzung des Rechts auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch im

    Das Urteil des Kammergerichts vom 26. April 2013 - 7 H SchH 3/12 EntV - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip).
  • BSG, 10.09.1975 - 12 RK 15/74
    Die Frage der Versicherungspflicht der wissenschaftlichen Hilfskräfte ohne Abschluß zwingt nicht zu deren Beiladung, weil sie lediglich eine - wenn auch bedeutsame - Vorfrage zur Beurteilung der Zahlungsverpflichtung des Klägers ist und daher an der materiellen Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung nicht teilnimmt (so auch Beschlüsse des Bundessozialgerichts - BSG - vom 15. Juni 1973 - 12 RK 21/72; vom 16. Mai 1974 - 3/12 RK 28/74; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1971 - 3 RK 11/69; in KVRS 1550/3).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 02.02.2018 - 1/16
    Das vorliegend zur Anwendung kommende kirchliche Recht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg verweist jedoch bewusst gem. § 9 Abs. 2 Nr. 6 KVwGG das Verfolgen vermögensrechtlicher Ansprüche im eigentlichen Sinn in den staatlichen Rechtsweg (vgl. zur Entstehungsgeschichte im synodalen Gesetzgebungsprozess das Urteil des erkennenden Gerichts vom 25.07.2017 - VG 02/16 - sowie die vorangegangenen Urteile vom 11.07.2008 - VG 05/07 - und vom 11.10.2013 - VG 03/12, jeweils abrufbar unter www.kirchenrecht-wuerttemberg.de/list/rechtsprechung).

    lnsoweit versagt § 9 Abs. 2 Nr. 6 KVwGG den kirchlichen Rechtsweg nicht (vgl. Urteile des erkennenden Gerichts vom 11.07.2008 - VG 05/07 - und vom 11.10.2013 - VG 03/12 -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 1 KR 335/16

    Die Anwendbarkeit des deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommens hindert

    Ein Vertrauen auf das Fortbestehen der Rechtsauffassung könne sich daraus nicht ergeben (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 10. September 1975 - 3/12 RK 15/94).
  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2007 - 12 O 243/06
    Insoweit erfolgte die Abmahnung durch die Klägerin mithin mit Recht (§ 3, 4 Nr. 11, 312 c Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV, Ziffer a des Beschlusses - einstweilige Verfügung - der Kammer vom 22.6.2006 - 3/12 0 136/06).

    Zwar ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, dass - bei ausreichender Verlinkung - die Widerrufsbelehrung in die AGBs des Verkäufers aufgenommen wird (Urteil der Kammer vom 22.12.2006 - 3/12 0 134/06 -).

  • OLG Köln, 17.03.1995 - 6 U 228/94

    Umfang der Auskunfts - und Rechnungslegungspflicht bei Urheberrechtsverletzung

    Auch die von der Klägerin vorgelegten Entscheidungen des Landgerichts Mannheim (vom 25.11.1994 - 7 O 145/94), des Landgerichts Hamburg (vom 14.12.1994 - 315 O 510/94) und des Landgerichts Frankfurt/Main (vom 23.12.1994 - 3/12 O 73/94) veranlassen den Senat nicht zu einer abweichenden Beurteilung der hier maßgeblichen Rechtsfrage.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2016 - C-695/15

    Mirza - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzen, Asyl und

    6 - Vgl. hierzu die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 1. und 2. März 2012, EUCO 4/3/12, Nr. 39.
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 25.07.2017 - 2/16
    Das erkennende Gericht hat hierzu bereits mit Urteil vom 11.07.2008 (- VG 05/07 - bestätigt durch Urteil vom 11.10.2013 - VG 03/12 - abrufbar unter: http://www.kirchenrecht-wuerttemberg.de/list/rechtsprechung) rechtsgrundsätzlich entschieden, dass vermögensrechtliche Streitigkeiten nach staatlichem Verfassungsrecht zwar nicht von vornherein der Zuständigkeit kirchlicher Gerichte entzogen sind (vgl. die Rechtswegentscheidung des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der VELKD Hannover vom 18.12.2000 - RVG 4/99, ZevKR 46, 203-215).
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   KAGH, 31.08.2012 - M 3/12   

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https://dejure.org/2012,30016
KAGH, 31.08.2012 - M 3/12 (https://dejure.org/2012,30016)
KAGH, Entscheidung vom 31.08.2012 - M 3/12 (https://dejure.org/2012,30016)
KAGH, Entscheidung vom 31. August 2012 - M 3/12 (https://dejure.org/2012,30016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus KAGH, 31.08.2012 - M 3/12
    Dieser Mitbestimmungstatbestand greift nicht nur ein, wenn dem Mitarbeiter eine neue Tätigkeit zugewiesen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer anderen Vergütungsgruppe entspricht, sondern auch, wenn sich bei gleich bleibender Tätigkeit des Mitarbeiters die Vergütungsordnung ändert (ebenso zu§ 99 BetrVG BAG vom 22.4.2009- 4 ABR 14/08, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 38 ).

    4 9. Eine normgerechte Überleitung erfolgt in drei Schritten (vgl. BAG vom 22.4.2009 - 4 ABR 14/08, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 38 ).

    Der Dienstgeber ist anlässlich der Überleitung in die neuen Entgeltgruppen nicht verpflichtet, sämtliche zum Stichtag bestehenden Eingruppierungen aufihre Richtigkeit zu überprüfen (ebenso zu§ 99 BetrVG BAG vom 22.4.2009-4 ABR 14/08, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 38 ).

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Rechtsprechung
   KAG Mainz, 16.03.2012 - M 3/12 Sp   

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https://dejure.org/2012,97347
KAG Mainz, 16.03.2012 - M 3/12 Sp (https://dejure.org/2012,97347)
KAG Mainz, Entscheidung vom 16.03.2012 - M 3/12 Sp (https://dejure.org/2012,97347)
KAG Mainz, Entscheidung vom 16. März 2012 - M 3/12 Sp (https://dejure.org/2012,97347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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   KAG Aachen, 27.09.2012 - 03/12   

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https://dejure.org/2012,103469
KAG Aachen, 27.09.2012 - 03/12 (https://dejure.org/2012,103469)
KAG Aachen, Entscheidung vom 27.09.2012 - 03/12 (https://dejure.org/2012,103469)
KAG Aachen, Entscheidung vom 27. September 2012 - 03/12 (https://dejure.org/2012,103469)
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Volltextveröffentlichung

  • zmv-online.de PDF

    Eingruppierung einer Mitarbeiterin - gründliche umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen

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